- Personenunterführung
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Mit Personentunnel, auch Personenunterführung, bezeichnet man ein unter dem Bahnkörper hindurch geführter Verbindungsgang. Dieser ermöglicht den Reisenden in Verbindung mit Treppen, Rampen oder Liften vom Bahnhofzugang zu den Bahnsteigen, von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig zu gelangen, ohne Gleise in Schienenhöhe überschreiten zu müssen.
Früher waren die Personentunnel richtig gehend enge Tunnel mit einer Minimalbreite von 1.5 bis 2 Meter, damit sich zwei Reisende mit Handgepäck kreuzen konnten.
Heutzutage sind die Unterführungen zum Teil so breit angelegt, dass neben den Zirkulationswegen darin verschiedene Läden und Gastronomiebetriebe oder fast ganze Einkaufszentren Platz finden.
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