- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
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Eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist eine Ausrüstung, die berufsgenossenschaftlich Versicherte bei Absturzgefahr benutzen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Nutzungsvoraussetzungen
Die zu sichernden Personen müssen eingewiesen bzw. unterwiesen sein. Sie müssen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzogen werden. Es müssen detaillierte Betriebsanweisungen erstellt werden, die auf einer Gefährdungsbeurteilung beruhen.
Sicherungspflicht
Die Berufsgenossenschaften geben vor, ab welcher möglichen Absturzhöhe eine Sicherungspflicht besteht: Ab einer Höhe von null Meter über Medien in denen man versinken kann (Wasser, Schüttgut), einem Meter an frei liegenden Treppenläufen, Wanddurchbrüchen, Absätzen und an Bedienungständen von Maschinen und deren Zugängen, ab einer Höhe von 2 m an allen anderen Arbeitsplätzen. Eine Ausnahme (fünf Meter) gilt für mauern über Hand.
Begriffsbestimmung
Man unterscheidet Auffang- und Haltesysteme. Auffangsysteme haben die Aufgabe, abstürzende Personen sicher aufzufangen und den gesamten Körper so zu unterstützen, dass er nach einem Absturzes sicher gehalten wird. Ein Haltesystem soll ein gefährdungs- und belastungsarmes Arbeiten ermöglichen, wobei die Möglichkeit eines Absturzes auszuschließen ist. Allerdings zählen auch Teile von Rettungssystemen zur PSAgA, so zum Beispiel Rettungsgurte.
Teilsysteme
Auffang- und Haltesysteme bestehen immer aus Teilsystemen. Ein erstes Teilsystem ist ein Auffanggurt, ein weiteres der Anschlagpunkt. Das dritte Teilsystem ist das Verbindungselement zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt. Es werden feste und bewegliche Führungen, Höhensicherungsgeräte und Verbindungsmittel unterschieden. Teilsysteme dürfen herstellerunabhängig miteinander kombiniert werden. Innerhalb eines Teilsystems darf nicht kombiniert werden.
Stoßkräfte
Ein Sturz, aufgefangen durch PSA gegen Absturz, verursacht Stoßkräfte. Diese müssen auf ein für den Körper erträgliches Maß reduziert werden. Deshalb muss in jedem Auffangsystem ein Falldämpfer (z.B. Bandfalldämpfer) integriert sein. Außerdem müssen die Stoßkräfte auf Körperstellen übertragen werden, die diese vertragen können, dies sind die Beine und das Becken (Auffanggurt). Der durch europäische Direktiven und europäische Normen vorgegebene maximale Fangstoß beträgt 6kN. Dies gilt als die Kraft die gerade noch keine Verletzungen von aussen hervorruft.
Hängetrauma
Freies Hängen im Gurt ist nur über eine begrenzte Zeit möglich. Längeres freies Hängen kann zu irreversiblen Körperschäden und zum Tod führen. Die Beeinträchtigung der Funktion lebenswichtiger Organe des menschlichen Körpers hängt von vielen Faktoren ab, es können daher keine genaueren Zeitangaben gemacht werden. Die Berufsgenossenschaften begrenzen diese Zeit auf maximal 20 Minuten.
Erste Hilfe
Durch die Hängesituation sackt der gesamte Blutkreislauf in die Beine ab. Der medizinische Ausdruck ist der orthostatische Schock. Eine Person, die länger im Auffanggurt gehangen hat, darf nach einer Rettung auf keinen Fall liegend gelagert werden. Ist die Person bei Bewusstsein, muss diese hocken. Mit angezogenen Beinen auf den Boden setzen. Bei Bewusstlosigkeit gehört diese Person in die stabile Seitenlage mit herabhängenden Beinen. Diese sollte in dieser Position bis auf die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht werden.
Rettungskonzept
Die beschriebenen Gefährdungen erfordern von einem Unternehmen, das mit PSA gegen Absturz arbeitet, die Erstellung eines Rettungkonzeptes. Das Vorhalten von Abseilrettungsgeräten und das regelmäßige Training mit diesen Geräten ist eine wichtige Sorgfaltspflicht eines solchen Unternehmens.
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