- Petitionsausschuß
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Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss vom Bundestag oder von Landtagen, der sich mit Eingaben von Bürgern befasst, die sich von einer Bundes- oder Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Auch Bürger, die Anregungen für Änderungen bestehender Gesetze haben, können sich mit Petitionen an den Petitionsausschuss des zuständigen Gesetzgebers wenden. Der Petitionsausschuss bildet daher eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Bevölkerung.
Siehe auch Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Petitionsrecht
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Für die Inanspruchnahme dieses außergerichtlichen Rechtsbehelfs ist weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch Volljährigkeit erforderlich. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich.
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