Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken
Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken
Logo Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken
Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründung 1931
Sitz Zürich, Schweiz
Leitung Michael Bloch
(Geschäftsführender Direktor)
Blaise Goetschin
(VR-Präsident)
Bilanzsumme 25,3 Mrd. CHF (31. März 2011)
Branche Banken
Produkte Pfandbriefe
Website www.pfandbriefzentrale.ch

Die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken ist als Gemeinschaftsunternehmen der Kantonalbanken eine der zwei Schweizer Pfandbriefinstitute. Sie wurde 1931 gegründet und hat ihren Sitz in Zürich.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Pfandbriefzentrale bildet das Schweizer Pfandbriefgesetz. Dieses beschränkt das Recht zur Ausgabe von Pfandbriefen auf zwei Institute, deren Tätigkeit auf die Emission von Pfandbriefen beschränkt ist. Die andere ist die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute.

Gemäss Pfandbriefgesetz hat die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken den Zweck, „dem Grundeigentümer langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und billigem Zinsfusse zu vermitteln.“

Tätigkeitsgebiet

Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages emittiert die Pfandbriefzentrale Pfandbriefe und gewährt ihren Mitgliedern Darlehen gegen Grundpfanddeckung zur Mitfinanzierung des Hypothekargeschäftes. Per Ende März 2011 hatte die Pfandbriefzentrale Pfandbriefe im Gesamtwert von 24 Milliarden Schweizer Franken mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 2,63 % ausstehend[1].

Die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken verfügt von der Ratingagentur Moody’s über ein Aaa-Rating.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG: Geschäftsbericht 2010/2011

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