Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG)[1] trat am 1. Januar 2002 gemeinsam mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) in Kraft.

Als Ergänzung zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung können Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. wegen geistiger Behinderung oder Demenz) ab 1. April 2002 sogenannte "zusätzliche Betreuungsleistungen" in Höhe von 460 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Mit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 kann ein Grundbetrag i.H.v. 1200 Euro, bzw. ein erhöhter Betrag von bis zu 2400 Euro in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt im Wege der Kostenerstattung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, durch eine Abtretungserklärung die direkte Abrechnung z. B. mit einem Pflegedienst zu vereinbaren.

Dieser Betrag wird auf Nachweis gewährt und ergänzt sowohl die Leistungen bei häuslicher Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) als auch die teil- bzw. stationären Leistungen (Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege).

Zusätzliche Betreuungsleistungen können z. B. sein:

  • besondere, so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote von Pflegediensten oder speziellen Betreuungsgruppen, z. B. Schulungen für den Umgang mit Dementen, sowie zusätzliche
  • Tagespflege,
  • Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege,

wenn der reguläre Anspruch auf diese Leistungen bereits ausgeschöpft wurde.

Zusätzliche Betreuungsleistungen erfordern einen gesonderten Antrag bei der Pflegekasse. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist eine "erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz". Die Beurteilung, ob ein Anspruch besteht, trifft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.

Siehe auch: Pflegeversicherung

Quelle

  1. Bundesgesetzblatt mit dem PFlegeleistungsergänzunggesetz im Wortlaut
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Behandlungspflege — Als Behandlungspflege oder seltener Spezielle Pflege werden Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”