Pharmazentralnummer

Pharmazentralnummer
Pharmazentralnummer auf dem Boden einer Packung

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel und andere Apothekenprodukte. Sie ist eine siebenstellige Nummer (6 Ziffern + Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen, die Arzneimittel nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße eindeutig kennzeichnet. Sie wird in Klarschrift (Zahlen) mit vorangestelltem „PZN“ und als Strichcode (Code39) auf jede Arzneimittelpackung aufgedruckt.

Die PZN wird in laufender Reihenfolge gegen Gebühr für max. 2 Jahre vergeben, das heißt, man kann aus ihr keine ableitbaren Informationen entnehmen (Hersteller, Wirkstoffe, etc). Verlängerungen sind möglich.

Ursprünglich wurde die PZN für die rasche und fehlerfreie Übertragung von Bestellungen der Apotheken bei den Arzneimittelgroßhandlungen entwickelt. In der Logistikkette (Bestellung, Warenausgang, Wareneingang, Rechnungsstellung) ist sie im Pharmabereich allgemein verbreitet.

Zusätzlich wird die PZN bei der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen genutzt. Dazu werden in den Apotheken bei der Abgabe der Arzneimittel die Pharmazentralnummern gescannt und maschinenlesbar auf die Rezepte aufgedruckt. Bei Rezepten für Versicherte privater Krankenversicherungen werden die Pharmazentralnummern entweder handschriftlich auf den Rezepten vermerkt oder auch aufgedruckt. Hingegen werden die Daten der gesetzlich Versicherten per EDV erfasst und als Daten und Grafikdateien (Images) an die gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet. Bei privaten Krankenversicherungen ist die Angabe der Pharmazentralnummer nicht unbedingt für die Abrechnung erforderlich.

Versandapotheken ermöglichen in der Regel die direkte Eingabe der PZN in ihre Bestellmaske. Mit der Einführung des elektronischen Rezepts wird die Pharmazentralnummer weiter an Bedeutung gewinnen.

Die PZN ist nicht nur auf Deutschland begrenzt, es gibt sie auch in Österreich. Dort ist die 6-stellige PZN in die EAN-Nummer integriert. Die Packungen tragen einen EAN 13-Strichcode. In Deutschland hingegen ist diese Integration derzeit nicht realisiert mit der Folge, dass etliche freiverkäufliche Arzneimittel sowohl eine eigene EAN als auch PZN haben. In diesem Fall wird aber nur der EAN-Strichcode auf der Packung angegeben und die PZN lediglich im Klartext genannt.

In Deutschland werden PZNs von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) vergeben.

Inhaltsverzeichnis

Besondere Pharmazentralnummern

Neben den zentral vergebenen Pharmazentralnummern gibt es einen Bereich zur hausinternen Verwendung für Apotheken. Diese Nummern beginnen mit 80, 81, 82 oder 83. Pharmagroßhändler können für Produkte, die keine Pharmazentralnummer haben, Nummern vergeben, die mit 50 anfangen. Für einige Produkte, die keine Pharmazentralnummer haben, aber trotzdem auf Rezept abgerechnet werden (zum Beispiel in der Apotheke hergestellte Produkte oder Einzelimporte) werden Pharmazentralnummern verwendet, die mit 9999 beginnen.

Erweiterung der PZN auf 8 Stellen

Im November 2010 gab die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) bekannt, dass die PZN zum 1. Januar 2013 auf 8 Stellen erweitert wird. Die bisherigen 7-stelligen PZN werden beibehalten und durch eine führende Null auf 8 Stellen erweitert. Neue PZN werden so lange mit führender Null vergeben, bis der alte Nummernkreis erschöpft ist. Die letzte Stelle bildet weiterhin die Prüfziffer. Das der PZN im Strichcode vorangestellte "Minuszeichen" dient als Identifier zur Unterscheidung zwischen PZN8 und EAN8. Es soll dafür sorgen, dass der Codeleser die Nummer als PZN interpretiert und diese Information an die Systeme weiterleitet.

Die Integration der PZN in einen EAN Code wird durch die Erweiterung auf 8 Stellen schwierig, da die EAN nur einen sehr begrenzten Nummernkreis mit 13 Stellen aufweist (GTIN im EAN-13 Code). Eine häufige Konstellation ist eine 5-stellige Artikelnummer, der die Herstellerkennung und die Nummer der GS1 Ausgabestelle für die Herstellernummer vorangestellt wird. Für eine 8-stellige Artikelnummer gibt es daher ein gravierendes Platzproblem im EAN-13 Code.

Anpassung der PZN an die EU Richtlinie 2011/62/EU

Mit dem Projekt securPharm wird die nationale (deutsche)PZN in eine international eindeutige und unverwechselbare Artikelnummer überführt. Die Notwendigkeit dafür ergibt aus der EU Direktive 2011/62/EU. Diese Direktive verlangt in allgemeiner Form eine Erkennungsmöglichkeit von gefäschten Arzneimitteln sowie die Möglichkeit zu erkennen, ob einen originale Verpackung manipuliert wurde. securPharm setzt die EU Direktive um indem die PZN in einen Datenrahmen nach internationalen ISO Normen eingefügt wird (ISO/IEC 15459-2, ISO/IEC 15418, ISO/IEC 15434). Die ISO 22742 nutzt diese Normen und zeigt die allgemeinen Regeln. securPharm nutzt das Prinzip der ISO 22742 und nennt das Ergebnis PPN (Pharmacy Product Number). Um der EU Direktive gerecht zu werden wird die PPN (mit unverändert integrierter PZN) mit einer Seriennummer (herstellerspezifisch, nicht deterministisch) ergänzt. Komplettiert wird das Konstrukt mit einer Chargenbezeichnung und einem Verfallsdatum. Ein klassischer Strichcode vom Typ Code 39 (bisherige PZN) würde mit der Informationsmenge viel zu groß werden. Aus diesen Grund wird die komplette PPN in einem DataMatrix Code (ISO/IEC 16022) kodiert. Da die EU Direktiven in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist mit einer flächendeckenden Nutzung bis 2016 oder 2017 zu rechnen.

Die PPN ist mit der Artikelnummerlänge mit bis zu 18 Stellen a/n sehr flexibel und kann ohne weiteres andere Artikelnummersystem durch die Defintion eines PraCodes integrieren. Der Vorteil dabei ist die unveränderte weitere Nutzung der Datenbanken, Tabellen usw. der in die PPN integrierten Artikelnummernsysteme. Übersetzungstabellen zwischen unterschiedlichen Artikelnummernsystemen entfallen dadurch vollständig.

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