Elektronisches Rezept

Elektronisches Rezept
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Erstellung und Weiterleitung von Datenprofilen mit Hilfe von Informationstechnologien (Netze). Speziell spricht man vom elektronischen (eRezept), wenn es sich um die ärztliche Verordnung handelt.

Inhaltsverzeichnis

Nutzen

Die bisherigen Verordnungen werden formulargebunden (Muster 16) dem Patienten übergeben und damit ein mehrstufiger Kommunikationsprozess (Arzt-Apotheke-Apothekenrechenzentrum-Krankenkassenrechenzentrum-Krankenkasse) gestartet. Dabei kommt es zwar zu einem Medienbruch (Papier, Datensatz), der aber durch den Zwang zur Digitalisierung der Rezeptdaten (§ 300ff SGB V) und die Kopplung der Zahlungspflicht der Krankenkassen an korrekte Datenlieferungen relativiert wird. Abgesehen davon, dass ein Formularwesen typische Fehlerquellen beinhaltet, die Einfluss auf die Datenqualität haben, ist eine Rezeptmanipulation (ungerechtfertigte Zuzahlungsbefreiung, Komplettfälschung) leicht möglich. Mit dem eRezept entstehen für die Krankenkassen, nicht aber für Apotheken oder Ärzte Rationalisierungsvorteile. Derzeit werden Daten mit einer äußerst geringen Fehlerrate an die gesetzlichen Krankenkassen geliefert, dies wird sich durch das elektronische Rezept nochmals verbessern. Die erwartete Kostenersparnis wird nicht durch das elektronische Rezept, sondern durch die Nutzanwendungen Arzneimitteldokumentation, Notfallausweis und Gesundheitsakte bestimmt.

Problematik

In der Praxis werden Fälle nicht vermeidbar sein, in denen nach wie vor auf den Gebrauch von Papier-Rezepten zurückgegriffen werden muss. Solche Fälle sind der Verlust der Karte, die Zerstörung oder Beschädigung der Karte, der Ausfall der Computeranlage beim Arzt oder beim Apotheker, die Notfallsituation oder der Hausbesuch, sowie zahlreiche andere Ausnahmesituationen. Diese absehbare und nicht vermeidbare Notwendigkeit der Papierformulare wird zwangsläufig zu mehr Bürokratie führen, alleine deswegen, weil zwei Systeme, ein elektronisches und ein herkömmliches vorgehalten werden müssen.

Des Weiteren wird eine elektronische Verordnung, welche auf einem Server gespeichert wurde nicht verfügbar sein, wenn eine Apotheke temporär keinen Internetverbindung besitzt. Das ist dann vergleichbar mit einem vergessenen Papierrezept, wobei dieses mal der Patient keine Schuld hat. Das so etwas nicht verhindert werden kann ist jedem klar, der schon einmal Meldungen gelesen hat, in denen ein Netzanbieter den Ausfall von ISDN und DSL-Verbindungen im Großraum München für einen Zeitraum von 24 Stunden gemeldet hatte. In solchen Fällen muss dann zukünftig der Patient zurück zum Arzt, um sich ein Papierrezept zu holen, oder das Rezept auf seine Karte speichern.

Zeitmehraufwand durch eRezepte

Ein erhebliches Problem des eRezepts stellt die elektronische Signatur dar. Mit dieser muss der verschreibende Arzt kenntlich machen, dass das Rezept echt ist. Hierzu ist die Verwendung des elektronischen Arztausweises in Verbindung mit der Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) vorgesehen. Der zeitliche Aufwand, für jedes Rezept eine elektronische Signatur vornehmen zu müssen, wird den Praxisalltag erheblich zeitlich belasten. Es ist absehbar, dass sich Schummelmechanismen einschleichen, etwa in der Form, dass der elektronische Arztausweis und die PIN frei verfügbar in der Praxisanmeldung liegen. Solche "vereinfachenden" Praktiken widersprechen natürlich dem Gedanken der elektronischen Signatur.

Technisches-organisatorisches Konzept

Das eRezept soll mit der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt werden, weil dadurch die Anspruchsberechtigung einer Verordnung nachweisbar ist.

Zwei Konzepte werden diskutiert:

  1. Rezept im netzbasierten Informationsverbund (Serverlösung)
  2. Rezept auf Gesundheitskarte

Die Verordnungsdaten stellen schutzwürdige Daten dar und sind kryptografisch zu verschlüsseln. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die digitale Signatur seitens des Arztes notwendig.

Für bestimmte Fälle wird derzeit noch der genaue Umgang mit dem eRezept auf der Gesundheitskarte definiert. Wie kann bspw. die Medizin über Dritte aus der Apotheke abgeholt werden ohne die Gesundheitskarte aus der Hand zu geben? Ein Vorgang dazu ist unter [1] beschrieben. Hier wird ein Kürzel eingeführt, welches das problemlose Abholen durch Dritte ermöglicht.

Siehe auch: CPOE, Unerwünschte Arzneimittelwirkung, Arzneimittelinformationssystem, LOINC

Literatur

  • Balthasar, D.: Integration von Versicherten-Daten in telematische Strukturen des Gesundheitssystems unter der Berücksichtigung des Akzeptanzproblems. 2003, ISBN 3-8386-7443-X
  • Kraft, D.: Telematik im Gesundheitswesen, DuD-Fachbeiträge, Deutscher Universitäts-Verlag 2003, ISBN 3-8244-2166-6

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