- Philipp Eduard Huschke
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Philipp Eduard Huschke (* 26. Juni 1801 in Hann. Münden; † 8. Februar 1886 in Breslau) war ein deutscher Jurist.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Philipp Eduard Huschke, der Sohn des Kaufmanns Carl Gottfried Huschke, studierte seit 1817 in Göttingen Jurisprudenz und wurde 1822 Privatdozent in Göttingen. 1824 wurde er als ordentlicher Professor der Rechte nach Rostock und von da 1827 in gleicher Eigenschaft nach Breslau berufen, wo er trotz mehrerer ehrenvoller Rufe blieb und 1838 Senior und Ordinarius des Spruchkollegiums wurde. Er starb am 8. Februar 1886.
Wirken
Er gab Unterholzners Quellenmäßige Zusammenstellung der Lehre des römischen Rechts von den Schuldverhältnissen nach des Verfassers Tod (Leipzig 1840, 2 Bde.) heraus. Als Wortführer der preußischen Altlutheraner hat er sich in seinen Beiträgen zur „Evangelischen Kirchenzeitung“ und in dem von Johann Gottfried Scheibel herausgegebenen Theologischen Votum eines Juristen über die preußische Agende (Nürnberg 1832) betätigt.
1841 wurde er Direktor des Oberkirchenkollegiums der 1845 vom Staat anerkannten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen, für deren Verfassungsgrundsätze er in der apologetischen Schrift Die streitigen Lehren von der Kirche, dem Kirchenamt, dem Kirchenregiment und den Kirchenordnungen (Leipzig 1863) in die Schranken trat.
Publikationen
Außer mehreren kleineren juristischen, theologischen und philologischen Abhandlungen schrieb er:
- Studien des römischen Rechts (1830, Bd. 1)
- Die Verfassung des Könige Servius Tullius (Heidelberg 1838)
- Über den Zensus zur Zeit der Geburt Jesu Christi (Berlin 1840)
- Über das Recht des Nexum und das alte römische Schuldrecht (Leipzig 1846)
- Über den Zensus und die Steuerverfassung der frühern römischen Kaiserzeit (Berlin 1847)
- Gaius, Beiträge zur Kritik und zum Verständnis seiner Institutionen (Leipzig 1855)
- Die oskischen und sabellischen Sprachdenkmäler (Elberfeld 1856)
- Die iguvischen Tafeln nebst der kleinern umbrischen Inschriften (Leipzig 1859)
- Jurisprudentiae antejustinianeae quae supersunt (Leipzig 1861)
- Das alte römische Jahr und seine Tage (Breslau 1869)
- Die multa und das sacramentum (Leipzig 1874)
- Das Recht der Publicianischen Klage (Stuttgart 1874)
- Zur Pandektenkritik (Leipzig 1875)
- Die neue Oskische Bleitafel (Leipzig 1880)
- Die jüngst aufgefundenen Bruchstücke aus Schriften römischer Juristen (Leipzig 1880)
- Die Lehre des römischen Rechts vom Darlehn (Stuttgart 1882).
Literatur
- Jobst Schöne: Kirche und Kirchenregiment im Wirken und Denken Georg Philipp Eduard Huschkes, in: Arbeiten zur Geschichte und Theologie des Luthertums, Berlin 1969.
- Ivo Pfaff: Huschke, Eduard. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 50, Duncker & Humblot, Leipzig 1905, S. 515–520.
- Friedrich Wilhelm Bautz: HUSCHKE, Eduard. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 2, Hamm 1990, ISBN 3-88309-032-8, Sp. 1198–1204.
Weblinks
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Kategorien:- Rechtswissenschaftler (19. Jahrhundert)
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