Aufbewahrungsbehälter

Aufbewahrungsbehälter

Ein Behälter ist ein Gegenstand, der in seinem Inneren einen Hohlraum aufweist, der insbesondere dem Zweck dient, seinen Inhalt von seiner Umwelt zu trennen. Ein Gefäß ist ein Gerät mit einer steifen und starren Hülle, die einen Inhalt unterschiedlicher Konsistenz fassen kann.

Die von der Norm getroffene Definition bedeutet, dass – im Unterschied zu beliebigen anderen Behältnissen – der Behälter gegenüber dem Medium, für das er konstruiert ist, dicht ist, und das ein Gefäß ein bewegliches Objekt ist. Behälter, die auch beweglich sind, sind daher insbesondere verschließbar. Der deutsche Sprachgebrauch hingegen kennt diese Einschränkung nicht, und es kann allgemein Behältnis stehen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Behälter und Gefäße verwendet man zur Aufbewahrung oder Speicherung unterschiedlicher Gegenstände für eine bestimmte Zeit. Sie können aber auch dazu dienen, als Gebinde Gegenstände mit bestimmten Gemeinsamkeiten (Stückgut) zusammenzufassen oder zu ordnen. Ein weiterer Anwendungsbereich ist der Schutz des Inhaltes vor äußeren Einflüssen oder umgekehrt der Schutz der Umwelt vor den Gefahren des Inhalts in Lagerhaltung und Transport.

Es gibt spezialisierte Behältnisse für feste, flüssige und gasförmige Substanzen. Die Behälter können nach Herstellungsmaterial (Holz, Keramik, Glas, Metall, Kunststoff usw.) unterschieden werden. Sie können je nach Bedarf stationär (z. B. Bergebunker, Silo) oder mobil (z. B. als Tankfahrzeug, Container, Faltbehälter) verwendet werden. Sonderform ist der Druckbehälter.

Wortherkunft

Gefäß ist im Mittelhochdeutschen seit dem 11. Jahrhundert als gevǣze nachweisbar, von althochdeutsch gifāzi, „Ausrüstung“, „Schmuck“, später in engerer Bedeutung unter dem Einfluss des nicht sicher verwandten Wortes „Fass“[1] als „Proviantladung“ (vergleiche „fassen“) ist.

Beispiele für Behälter und Gefäße

Anforderungen an Behältnisse

Behältnisse sind im täglichen Leben allgegenwärtig, und die Verlässlichkeit ihrer Funktion ist von grundlegender Bedeutung. Daher widmet – in dieser Form nur für Deutschland gültig – der Normgeber dem Behälter im allgemeinen grundlegende Regelungen:

  • die DIN 28005 Allgemeintoleranzen für Behälter
    die alle produktions- und betriebsrelevanten Aspekte für Behältnisse regelt. Sie fasst seit 1988 schrittweise verteilte ältere Regelungen zusammen und umfasst bis jetzt:
    • DIN 28005-1:1988-11 Normteil 1: Behälter allgemein
    • DIN 28005-2:2001-04 Normteil 2: Behälter aus Stahl, emailliert
  • die PAS 1023-3 Leitfaden zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Teil 3: Behälter
    diese Norm aus dem Jahr 2003 regelt den Umgang mit allen Behältern als Arbeitsmittel.
  • §50Vorlage:§§/Wartung/alt-URL österreichische Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Spezielle Behälter sind in etlichen fachspezifischen Normen und Richtlinien erfasst:

Arbeiten in und an Behältern (Reparatur, Reinigung, Wartung):

Daneben sind laut BetrSichV als überwachungsbedürftig insbesondere alle Druckbehälter noch zusätzlichen Regelungen unterworfen, wie sie europaweit die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (PED) erfasst.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage
  2. Merkblatt Gefahrgut-Transporte. landi.ch. Abgerufen am 14. Juni 2008. (pdf, de)
  3. BG Bau, bgbau-medien.de

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