- Aufnahmeverfahren
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Als Aufnahmeverfahren bezeichnet man:
- Auswahlverfahren an Bildungseinrichtungen, mit denen über die Zulassung zur Einrichtung entscheiden wird,
- technische Verfahren, etwa zur Erstellung eines Ton- oder Bilddokuments oder eines Kartenwerks, darunter:
- Fotografisches Verfahren, Chemische Verfahren in zur Fotografie
- Aufnahmeverfahren (Film), das Verfahren zur Produktion von breitwandformatigen Filmen in der Filmkunst
- Aufnahmeverfahren (Kartografie)
- Aufnahmeverfahren (Geodäsie)
- Aufnahmeverfahren (Strafvollzug), erster Schritt zur Durchführung des Strafvollzugs einer Freiheitsstrafe
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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