Politisches System Japans

Politisches System Japans
Schema der Verfassungsorgane nach der Verfassung von 1947.

Das gegenwärtige politische System Japans wurde nach dem Zweiten Weltkrieg während der Besatzungszeit in der Verfassung vom 3. Mai 1947 formal festgeschrieben. Demnach ist Japan eine zentralstaatlich organisierte parlamentarische Monarchie; der Tennō symbolisiert als Monarch die Einheit des Volkes und ist in allen Staatsangelegenheiten von der Zustimmung des Kabinetts, der gewählten Regierung abhängig. Das Kabinett bildet unter Führung des Premierministers die Exekutive. Die legislative Gewalt wird von einem Zweikammerparlament, bestehend aus Unterhaus (Shūgiin) und Oberhaus (Sangiin) ausgeübt. An der Spitze der Judikative steht der Oberste Gerichtshof.

Inhaltsverzeichnis

Verfassung

Hauptartikel: Japanische Verfassung

Die geltende japanische Verfassung wurde am 3. November 1946 verkündet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft. In ihr verpflichtet sich das japanische Volk den Idealen des Friedens und der demokratischen Ordnung. Sie ist auch unter der Bezeichnung „Friedensverfassung“ bekannt, da sie unter dem starken Einfluss der USA und ihrem Rechtsempfinden entwickelt wurde (daraus entstammen beispielsweise das Frauenwahlrecht und der relativ geringe Einfluss von Gewerkschaften; „japanische Elemente“, wie etwa eine ausgeprägte sozial-familiäre Verpflichtung bzw. Gruppenloyalität fehlen hingegen).

Der Kaiser, in Japan Tennō (天皇, tennō, „Kaiser des Himmels“ oder sumera-mikōtō „Himmlischer Herrscher“) genannt, wird als Symbol des Staates und der Einheit des Volkes hervorgehoben. Ihm ist untersagt, in Regierungsbefugnisse einzugreifen; somit besitzt er keinerlei politische Macht und die souveräne Macht liegt allein beim Volk.

In der Verfassung wird im Artikel Neun Krieg als souveränes Recht abgelehnt, auch die Androhung militärischer Gewalt als Mittel zur internationalen Konfliktlösung ist verboten. Weiterhin wird die Unverletzlichkeit der Menschenrechte betont.

Zentralstaat

Tennō (Kaiser)

Hauptartikel: Tennō und Japanisches Kaiserhaus

„Symbol des Staates und der Einheit des Japanischen Volkes“ ist Akihito, der 125. Tennō. Rechtlich gilt er nicht als Staatsoberhaupt, und die souveräne Macht liegt allein beim Volk. Sein Vater, der Shōwa-Kaiser, hatte 1945 bei der Kapitulation Japans eine Göttlichkeit der japanischen Kaiser zurückgewiesen. Die Verfassung von 1946 gibt dem Kaiser keine direkte politische Entscheidungsgewalt, im modernen Japan ist sein Amt zeremonieller Natur. Er ernennt den von beiden Parlamenten gewählten Ministerpräsidenten und den Präsidenten des obersten Gerichtshofes, er verkündet die Gesetze und beruft das Parlament ein. Außerdem ist er oberster Priester des Shintō.

Akihitos Regierungsdevise lautet heisei (平成). Die Regierungsdevise wird auch als Jahresangabe in offiziellen japanischen Texten verwendet, beginnend mit dem Jahr der Thronbesteigung. Heisei 1 ist das Jahr 1989.

Judikative und Rechtssystem

Die Justiz ist nach der Verfassung von den anderen beiden Zweigen unabhängig. An der Spitze steht der Oberste Gerichtshof (saikō-saibansho). Er besteht aus einem Obersten Richter, der auf Vorschlag des Kabinetts vom Tennō ernannt wird, sowie 14 Höchsten Richtern, die auf 10 Jahre von Kabinett ernannt und periodisch durch Volksabstimmung legitimiert werden. Ihr Amt ist erneuerbar. Ihre Aufgabe besteht primär in der Überprüfung der Gesetze und der Verordnungen auf Verfassungsmäßigkeit; nur in Ausnahmefällen greifen sie dabei direkt in Regierungsangelegenheiten ein.

Das Oberste Gericht hat das Recht zur Revision von Urteilen der unteren Instanzen und fällt endgültige Urteile. Seine Entscheidungen sind die einzigen, die direkten Einfluss auf die spätere Interpretation der Gesetze haben. In Japan besteht ein einfaches System von Gerichten, es existieren also beispielsweise keine separaten Verwaltungs- oder Arbeitsgerichte wie in Deutschland. Die Gerichte gliedern sich unterhalb des Obersten Gerichtshofes in acht Ober- (kōtō-), 50 Bezirks- (chihō-) und über 400 einfache Gerichte (kan’i-saibansho), daneben existieren 50 Familiengerichte (katei-saibansho).

Das ursprünglich auf chinesischen Grundlagen entwickelte japanische Rechtssystem wurde im 19. Jahrhundert nach europäischen Vorbildern modernisiert. Es wurde dann im Wesentlichen während der US-geführten Besatzung nach dem Pazifikkrieg in seine heutige Form gebracht. Dabei wurde das Justizministerium vorübergehend aufgelöst, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft (Kensatsu-chō), die wie die Gerichte in saikō-, kōtō-, chihō- und ku-kensatsu-chō regional gegliedert ist, und der Polizei durch die Schaffung der eigenständigen Polizeibehörde und der Nationalen Kommission für Öffentliche Sicherheit sichergestellt.

Exekutive

Die Exekutive des japanischen Zentralstaates, auch Zentralregierung (中央政府, chūō seifu) genannt, besteht aus dem Japanischen Kabinett unter Führung des Premierministers und den unterstellten Ministerien und zugeordneten Behörden.

Seit September 2009 sind das Naoto Kan und das Kabinett Kan.

Das Kabinett ist dem Parlament gegenüber verantwortlich. Der Chef der Exekutive, der Premierminister, wird von Oberhaus und Unterhaus gewählt und dann vom Tennō ernannt. Bei einem Konflikt gilt das Votum des Unterhauses. Nur Abgeordnete des Ober- oder des Unterhauses können zum Premierminister gewählt werden. Der Premierminister ernennt (und entlässt) die Minister seines Kabinetts, die in der Mehrheit ebenfalls Abgeordnete des Ober- oder Unterhauses sein müssen. Nach den Erfahrungen mit dem japanischen Militarismus ist in der Verfassung außerdem festgeschrieben, dass der Premierminister und alle seine Minister Zivilisten sein müssen.

Weitere Regeln sind nicht in der Verfassung festgeschrieben, entsprechen aber der politischen Tradition. So galt in der LDP das Senioritätsprinzip, Ministerposten werden nicht nur nach Kompetenz vergeben sondern dienen dazu, langjährige verdiente Abgeordnete zu belohnen. Die Vergabe regeln die Chefs der Faktionen hinter den Kulissen. Faktionen sind Gruppen von Abgeordneten, in deren Zentrum ein altgedienter und einflussreicher Abgeordneter steht. Die Faktionen unterstützen ihre Mitglieder mit dem dringend für den Wahlkampf benötigten Finanzmitteln, im Gegenzug kann der Vorsitzende der Faktion bei Abstimmungen im Parlament und innerhalb der LDP-Fraktion auf die Stimmen seiner Faktion setzen.

Den Posten des Premierministers nimmt traditionell der Chef der stärksten Partei im Unterhaus ein. Da dies über Jahrzehnte die LDP war, entschied zwischen 1955 und 2009 de facto also die Wahl des LDP-Vorsitzenden über die Nachfolge; einzige Unterbrechung waren die Jahre 1993 bis 1996, als die LDP nicht den Regierungschef stellte.

siehe auch: Liste der Premierminister Japans

Legislative

Unterhaus des japanischen Parlaments

Das japanische Parlament (Kokkai) ist das höchste Organ der Staatsgewalt und die einzige gesetzgebende Körperschaft Japans. Das nationale Parlamentsgebäude steht in Nagatachō, Chiyoda, Präfektur Tokio.

Das japanische Parlament besteht aus Oberhaus (Sangiin) und Unterhaus (Shūgiin).

Die Unterteilung in Ober- und Unterhaus wurde in der Meiji-Zeit nach britischem Vorbild geschaffen. Nach der Meiji-Verfassung von 1889 wurde das Oberhaus als Herrenhaus (Kizokuin) eingerichtet und es durften ihm nur Mitglieder des Adels (Kazoku) angehören. Das Parlament trat erstmals am 29. November 1890 zusammen. In der Verfassung von 1947 wurde das Herrenhaus abgeschafft und durch das gewählte Sangiin ersetzt.

Das Unterhaus ist in der Verfassung von 1947 dem Oberhaus übergeordnet. Gesetze können von beiden Kammern eingebracht werden und müssen beide Kammern passieren, in entscheidenden Punkten besitzt das Unterhaus allerdings mehr Macht:

  • Wird in beiden Kammern ein unterschiedlicher Premierminister gewählt, obsiegt der Kandidat des Unterhauses.
  • Internationale Verträge werden im Unterhaus ratifiziert.
  • Gesetzesvorlagen, die im Unterhaus beschlossen werden, im Oberhaus jedoch abgelehnt, kann das Unterhaus mit einer Zweidrittelmehrheit durchsetzen. Dies ist in der japanischen Nachkriegsgeschichte erstmals 1951 bei einem Gesetz über Motorbootrennen vorgekommen. Im zweiten Nejire Kokkai, einem „verdrehten Parlament“ mit unterschiedlichen Mehrheiten in beiden Kammern, wurden ab 2008 mehrere Gesetze auf diese Weise verabschiedet.

Wahlrecht und Wahlsystem

Hauptartikel: Wahlen in Japan

Die Japanische Verfassung enthält keine Details zur Größe der Kammern des Parlaments, zum Wahlsystem den notwendigen Qualifikationen für das aktive und passive Wahlrecht, so dass diese Dinge durch Gesetze geregelt sind. Das Wahlsystem wurde in der Nachkriegszeit mehrfach geändert. In der Verfassung festgeschrieben sind dagegen das allgemeine Wahlrecht und die geheime Wahl. Außerdem ist festgeschrieben, dass das Wahlrecht keine Unterschiede nach "Rasse, Glaube, Geschlecht, sozialem Stand, familiärer Herkunft, Bildung, Besitz und Einkommen" machen darf.

Das am häufigsten genutzte Wahlsystem im Japan der Nachkriegszeit ist das Verfahren der nicht-übertragbaren Einzelstimmgebung. Es wird heute noch bei der Wahl der Wahlkreisabgeordneten im Oberhaus sowie aller Präfektur- und Kommunalparlamente verwendet. Das Unterhaus wird seit 1996 in einem Grabenwahlsystem aus einfacher Mehrheitswahl und Verhältniswahl für regionale Parteilisten gewählt. Der nationale Wahlkreis im Oberhaus, in dem bis 1980 100 Abgeordnete ebenfalls durch einfache nicht-übertragbare Stimme gewählt wurden, wurde 1983 durch eine nationale Verhältniswahl ersetzt; seit 2001 kann dort mit einer zusätzlichen Präferenzstimme Einfluss auf die gewählten Listenkandidaten genommen werden.

Wahlberechtigt sind alle japanischen Männer und Frauen mit vollendetem 20. Lebensjahr. Passives Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus erhalten alle Männer und Frauen mit dem vollendeten 25. Lebensjahr, für das passive Wahlrecht im Oberhaus muss das 30. Lebensjahr vollendet sein.

Präfekturen und Gemeinden

Japan ist ein zentralistischer Staat, der lediglich klar umrissene Aufgaben an die 47 Präfekturen zur Durchführung weitergibt. Innerhalb dieser Aufgaben sind die Präfekturen zwar relativ autonom und üben lokale Selbstverwaltung aus. Sie sind aber stark auf die Finanzierung durch den Zentralstaat angewiesen.

Die 47 Präfekturen gliedern sich in Großstädte sowie Kleinstädte und Dörfer und – in der Präfektur Tokio – die Bezirke Tokios, die kommunale Ebene. Die Präfekturen sind in Größe und Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich. Die meisten entfallen auf die Hauptinsel Honshū, während beispielsweise die zweitgrößte Insel Hokkaidō nur eine einzige Präfektur hat.

Die Verfassung von 1947 garantiert den Gebietskörperschaften in Kapitel 8 lokale Selbstverwaltung. Näheres regelt das „Gesetz über lokale Selbstverwaltung“ (chihō-jichi-hō). In Präfekturen und Gemeinden wird anders als bei der Zentralregierung ein Präsidialsystem praktiziert: Gouverneure und Bürgermeister werden direkt gewählt. Die Präfekturparlamente, Stadt- und Gemeinderäte sind Einkammerparlamente.

Da die Präfektur- und Kommunalsteuern in der Regel nicht ausreichen, um die Haushalte zu finanzieren, sind die Gebietskörperschaften stark von Zuweisungen der Zentralregierung über das Ministerium für Innere Angelegenheiten und Kommunikation, früher das Ministerium für Selbstverwaltung, angewiesen. Die Regierung in Tōkyō hat dadurch de facto auch politische Eingriffsmöglichkeiten in Entscheidungen lokaler Verwaltungen.

Die Parteien und ihre Geschichte

Hauptartikel: Politische Parteien in Japan

Japan besaß in der Nachkriegszeit ein pluralistisches Mehrparteiensystem mit einer dominanten Partei, der Liberaldemokratischen Partei (LDP). Daneben existieren einige wenige, kontinuierlich existierende Oppositionsparteien, namentlich die Sozialdemokratische Partei (SDP), die Kommunistische Partei Japans (KPJ) und die Kōmeitō, dem politischen Arm der buddhistischen Organisation Sōka Gakkai.

Während der Deflationskrise der 90er Jahre geriet das Machtmonopol der LDP erstmals in ernsthafte Gefahr, und sie verlor für ein Jahr die Regierungsbeteiligung. Seit 1996 stellte die LDP wieder den Ministerpräsidenten und regierte in einer Koalition mit der Kōmeitō. Die aus der Vielzahl der Parteineugründungen, -umbildungen und -auflösungen als stärkste Oppositionspartei hervorgegangene Demokratische Partei (DPJ) konnte die LDP in der Oberhauswahl 2007 erstmals in der Wählergunst übertreffen und erreichte in der Unterhauswahl 2009 die größte Mehrheit einer einzelnen Partei in der Nachkriegsgeschichte.

Die Zusammensetzung des politisch bedeutsameren Unterhauses nach der Wahl 2009

Die gegenwärtig im Parlament vertretenen Parteien sind:

Außerparlamentarische Gruppen sind:

  • Rechtsradikale Organisationen (右翼, uyoku), Splittergruppen, die bisher noch nicht im Parlament vertreten waren
    • Japanische Partei der Vaterlandsliebe, (日本愛国党, nihonaikokuto), Ex-Vorsitzender Satoshi Akao (赤尾敏)
    • Der "Mittwochsklub" (一水会, issuikai; benannt nach dem Jour Fixe der Gruppe, dem ersten Mittwoch jeden Monats. Oft fälschlicherweise mit "Ein-Wasser-Bund", "Wassertropfengesellschaft", o.ä. übersetzt)
  • Linksradikale Parteien (左翼, sayoku)
    • 中核派, chūkakuha, dt. Kernpartei
    • 東アジア反日武装戦線, Higashi Ajia Hannichi Busō Sensen, dt. Bewaffnete antijapanische Front in Ostasien

Politische Agenda

Innenpolitik

Das ab 2009 regierende Kabinett Hatoyama unter Führung der Demokratischen Partei hatte zwei zentrale Ziele proklamiert, die einen Kurswechsel gegenüber den LDP-geführten Vorgängerregierungen signalisieren sollen:

  • Unter der Devise „Vom Beton zu den Menschen“ (コンクリートから人へ, konkurīto kara hito e) sollen Großprojekte der Infrastruktur zugunsten von höheren Sozialausgaben und der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgegeben werden.
  • Unter der Devise „Von den Beamten an das Volk“ (官僚から国民へ, kanryō kara kokumin e) soll der traditionell große Einfluss der Ministerialbürokratie auf politische Entscheidungen zurückgedrängt und an die gewählten Politiker übertragen werden.

Gleichzeitig muss sie die im Zuge der globalen Finanzkrise erneut grassierende Deflation überwinden und sieht sich einer hohen Staatsverschuldung gegenüber. Die alternde Bevölkerung Japans erfordert Anpassungen der Sozialsysteme und des Arbeitsrechts.

Das seit 2010 amtierende Nachfolgekabinett von Naoto Kan, zuvor Vizepremier unter Hatoyama, knüpft daran an, hat aber mehrere kostenintensive Wahlversprechen aufgegeben und zusätzlich die Konsolidierung des Haushalts als zentrales Ziel proklamiert.

Das insbesondere seit den 1990er Jahren intensiv in der Öffentlichkeit diskutierte Problem von Spendenskandalen und Korruption, in Japan schlicht als seiji-to-kane-mondai, „Problem von Geld und Politik“, bezeichnet, wurde durch Reformen der Parteienfinanzierung nicht grundlegend gelöst und betrifft auch die neue Regierung. Ex-Premierminister Yukio Hatoyama und der „Schatten-Shōgun“ der Demokratischen Partei, Ex-Generalsekretär Ichirō Ozawa, sind selbst von Spendenskandalen betroffen.

Außenpolitik

Hauptartikel: Außenpolitik Japans

Die Hauptpunkte von Japans Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg sind eine feste Bindung an die USA, Scheckbuchdiplomatie, ein in der Verfassung festgeschriebener Verzicht auf militärische Aggression, und Gebietsstreitigkeiten mit den Nachbarn Sowjetunion / Russland, VR China und Südkorea.

Die nördlich von Japan liegenden Südkurilen gehören seit 1945 zur Sowjetunion (ab 1990 dem Nachfolgestaat Russland), werden aber von Japan beansprucht. Dieser Konflikt ist ein andauerndes Problem in den japanisch-russischen Beziehungen. Die kleine Inselgruppe Takeshima (kor. Dokdo) wird von Südkorea verwaltet und von Japan beansprucht, nachdem sie während der Zeit des japanischen Imperialismus etwa 40 Jahre lang zu Japan gehörten. Im Frühling 2005 hat die Einführung eines Takeshima-Tages in einer japanischen Präfektur erneut Zorn in der südkoreanischen Bevölkerung hervorgerufen. Besitzansprüche hat Japan, neben der Republik China und der Volksrepublik China, auch auf die Senkaku-Inseln (chin.: Diaoyu). In der Nähe der Inseln werden Rohstoffe vermutet.

Die Beziehungen zu vielen asiatischen Staaten - insbesondere zu Nordkorea, Südkorea und Volksrepublik China - sind vor allem wegen einer verpassten Aufarbeitung der Geschichte weiterhin angespannt. Die enge ökonomische Verflechtung und das Weltinteresse an einem Frieden in der Region machen kriegerische Konflikte jedoch unwahrscheinlich; stattdessen flammen immer wieder politische Krisen auf.

Gemäß der Verfassung hielt sich Japan lange Zeit aus sämtlichen internationalen bewaffneten Konflikten heraus und forcierte stattdessen eine auf Freihandel ausgerichtete multilaterale Handelspolitik. Im Januar 2004 stimmte das Parlament jedoch zum ersten Mal seit 1945 der Entsendung japanischer Soldaten in ein fremdes Land zu, nämlich in den Irak. Während Ministerpräsident Koizumi darin einen Beweis für die engen freundschaftlichen Beziehungen zu den USA sieht, betrachten viele Japaner das als Verfassungsbruch.

Ausprägung und Werte der japanischen Demokratie

Merkmale der japanischen Demokratie sind ein großer Einfluss der Ministerialbürokratie auf Gesetzgebung und politische Entscheidungen, ein hohes Maß an Personalisierung, das auch die Faktionalisierung der Parteien begünstigt, und die durch die Jahrzehnte währende Alleinregierung der Liberaldemokratischen Partei begünstigte enge Verflechtung von Politik und Wirtschaft, die auch zu zahlreichen Korruptionsskandalen beitrug.

Dennoch, obwohl Japan eine parlamentarisch-demokratisch regierte, kapitalistisch orientierte Industriegesellschaft ist, unterscheidet es sich in den Ursachen dafür und seiner Entwicklung dahin, seinen speziellen Ausprägungen und den zugrundeliegenden gesellschaftlichen Werten erheblich von den USA und Europa mit ihren auf der Aufklärung basierenden Vorstellungen. Die Gemeinsamkeiten zwischen Japan als östlicher Gesellschaft und dem Westen bestehen eher in einem nur formal ähnlichen Regierungsaufbau und einer verwandten Wirtschaftsordnung. [1]

Historische Entwicklung

Kaiserreichszeit

Siehe auch : Japanisches Kaiserreich

Nach der Meiji-Verfassung stand der Tennō an der Spitze des Staates

Während die Meiji-Restauration, die Modernisierung Japans einleitete, maßgeblich von antiwestlichen Kräften mitgetragen wurde, wurden in der folgenden Phase der Bunmei Kaika (文明開化, „Zivilisation und Aufklärung“) westliche Einflüsse zunächst bereitwillig aufgenommen und die japanischen Traditionen zurückgewiesen.[2] Erst in der Auseinandersetzung mit den westlichen Ideen entwickelte die Meiji-Oligarchie ihren späteren Konservatismus, zwar technische Entwicklungen aus dem Westen übernehmen zu wollen, aber sich in Staat und Gesellschaft auf eine japanisch-konfuzianische Tradition zu berufen.[3] Später, ab den 1880er, beeinflusste auch der europäische Konservatismus, wie ihn insbesondere auch preußische Berater vertraten, zunehmend die Meiji-Regierung.[4] Die in den 1870er und 1880er Jahren entstehende Jiyū Minken Undō, die „Bewegung für Freiheit und Bürgerrechte“, die eine parlamentarische Repräsentation von der Meiji-Regierung forderte, bezog ihre Ideen maßgeblich aus den Werken der westlichen Aufklärung und des Liberalismus, die nach der Öffnung des Landes ins Japanische übersetzt und verbreitet wurden. Die Bewegung, die eine diverse Koalition aus Gegnern der Meiji-Regierung war, und später in die bürgerlichen Parteien der Vorkriegszeit mündete, richtete sich nicht gegen die Monarchie selbst, sondern die „despotischen Amtsträger“, die sich zwischen Tennō und Volk stellten. Sie konnte die Regierung zwar 1881 zur Zusage einer Verfassung bewegen.[5] Die Forderung nach einer parlamentarisch-verantwortlichen Regierung und der Festschreibung von Bürgerrechten, wie sie in einigen bürgerlichen Verfassungsentwürfen enthalten war, wurde aber bis zum Ende des Pazifikkrieges und der alliierten Besatzung nicht erfüllt. Auch während der sogenannten Taishō-Demokratie der 1920er Jahre, als zwar das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt wurde und die Verfassungspraxis z.B. bei der Auswahl des Premierministers den Einfluss der Parteien erhöhte, wurden die Institutionen des Meiji-Staates nicht angetastet und weitergehende Liberalisierungen verhindert: Beispielsweise das Frauenwahlrecht, das das Unterhaus 1931 für Stadt- und Gemeinderäte verabschiedete, wurde vom adeligen Herrenhaus abgelehnt.

Siehe auch

Literatur

  • Axel Klein: Das politische System Japans. Bier'sche Verlagsanstalt, Bonn 2006 (Korrekturen).
  • Claudia Derichs: Japan: Politisches System und politischer Wandel. In: Claudia Derichs, Thomas Heberer (Hrsg.): Einführung in die politischen Systeme Ostasiens. Leske & Budrich, Opladen 2003, S. 139-224.
  • Alisa Gaunder (Hrsg.): The Routledge Handbook of Japanese Politics. Routledge, New York/Abingdon 2011. ISBN 978-0-415-55137-3
  • Takashi Inoguchi: Japanese Politics. An Introduction. Trans Pacific Press, Melbourne 2005.
  • Christopher Hood: The Politics of Modern Japan (4 Bände). Routledge, London/New York 2008.
  • James A. A. Stockwin: Governing Japan. Blackwell, Oxford 1999 (3. Auflage).
  • James A. A. Stockwin: Dictionary of the Modern Politics of Japan. Routledge, London/New York 2003.
  • Janet Hunter (Hrsg.): Concise Dictionary of Modern Japanese History, Berkeley 1984, ISBN 0-520-04557-2.
  • Carmen Schmidt: Kleines kommentiertes Wörterbuch zur Politik in Japan. Tectum Verlag, Marburg 2003, ISBN 978-3-8288-8580-6.

Einzelnachweise

  1. Jürgen Hartmann: Politik und Gesellschaft in Japan, USA, Westeuropa, Ein einführender Vergleich, Campus Studium Band 554, Campus Verlag, Frankfurt a. M., 1983, Seite 50 u. 51
  2. Kenneth B. Pyle: Meiji conservatism. in: Marius B. Jansen, John Whitney Hall (Hrsg.): The Cambridge History of Japan, Bd. 5: The nineteenth century, Cambridge 1989, ISBN 0-521-65728-8, S.676f.: The challenge of the Japanese enlightenment.
  3. Pyle, S. 679 ff: Early Meiji conservatives: the moral imperative.
  4. Pyle, S. 696 ff.: The emergence of beaureaucratic conservatism.
  5. Stephen Vlastos: Opposition movements in early Meiji 1868–1885. in: Marius B. Jansen, John Whitney Hall (Hrsg.): The Cambridge History of Japan, Bd. 5: The nineteenth century, Cambridge 1989, ISBN 0-521-65728-8, S. 402 ff.: The popular rights movement.

Weblinks

 Commons: Politisches System Japans – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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