Postmortale Eheschließung

Postmortale Eheschließung

Die postmortale Eheschließung (frz. mariage posthume oder mariage post mortem) ist im französischen Recht eine Form der Eheschließung, bei der erst nach dem Tod (posthum) mit einem der beiden Eheleute nachträglich eine Ehe eingegangen wird. Diese Form der Eheschließung wurde in Frankreich während des Ersten Weltkriegs eingeführt.

In Frankreich war die postmortale Eheschließung anfangs nur für Kriegszeiten vorgesehen, wurde aber 1959 im Code civil (Art. 165 ff. C.c.: Abschnitt: „Förmlichkeiten der Eheschließung“) auch auf Friedenszeiten ausgedehnt.

Die postmortale Eheschließung wurde nach dem Dammbruch von Malpasset (421 Todesopfer, 2. Dezember 1959) auf Initiative von Präsident de Gaulle in den Code Civil aufgenommen (Artikel 171). Anlass für diese Gesetzesänderung war der Fall der Frau Irene Jodard, deren Verlobter André Capra bei dem Dammbruch ums Leben gekommen war.

Jährlich gibt es in Frankreich ungefähr 50 Ersuchen für eine postmortale Eheschließung, von denen ungefähr 20 stattgegeben wird und 30 abgelehnt werden. Das Gesuch muss an den französischen Präsidenten gerichtet werden, der dann über den Justizminister einen örtlichen Untersuchungsrichter mit der Analyse des Falls beauftragt. Es müssen bereits vor dem Todesfall ernsthafte Heiratsabsichten bestanden haben, beispielsweise Bestellung des Aufgebots, gemeinsame Kinder oder Schwangerschaft, gemeinsame geschäftliche Pläne. Die Zustimmung der Eltern beider Seiten ist zudem erforderlich.

Der Tag der Eheschließung wird vor das Todesdatum zurückdatiert. Um persönliche Vorteilsnahme durch die Anwendung dieses Gesetzes auszuschließen, hat die Eheschließung keine erbrechtlichen Folgen. Der überlebende Ehepartner darf keine finanziellen Vorteile durch die Eheschließung haben. Allerdings bekommen die Kinder aus der Beziehung den Status einer ehelichen Geburt mit den entsprechenden erbrechtlichen Folgen.

Kritiker

Kritiker der postmortalen Eheschließung führen an, dass es gegen den „gesunden Menschenverstand“ spreche, einen Toten zu heiraten, da zu einer Ehe stets zwei lebende Menschen gehören. Daher auch die gebräuchliche Formel: „Bis dass der Tod Euch scheide“. Komiker haben diesbezüglich vorgeschlagen, dass man auch noch Marilyn Monroe oder Kleopatra verheiraten könne. Wenn eine postmortale Eheschließung möglich ist, dann sei es auch nicht mehr abwegig, dass Kim Il-sung als „ewiger Präsident“ von Nordkorea bestätigt wird.

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