Postsperre

Postsperre

Die Verhängung einer Postsperre ist ein in der deutschen Insolvenzordnung (InsO) geregeltes Mittel des Gläubigerschutzes.

Gesetzlich geregelt ist die Möglichkeit der Verhängung einer Postsperre in § 99 InsO. Nach dieser Vorschrift kann das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters oder von Amts wegen anordnen, dass die für den Schuldner bestimmte Post nicht diesem, sondern dem Insolvenzverwalter zuzuleiten ist.

Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass durch die Korrespondenz des Schuldners möglicherweise dem Gläubigerzugriff noch verborgenes Vermögen entdeckt oder der Schuldner durch die Einschränkung seiner Möglichkeit, brieflich mit seiner Umwelt zu verkehren, daran gehindert wird, vorhandenes Vermögen dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen.

Der Schwere dieses hoheitlichen Eingriffs in Art. 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis) entspricht es, dass er nur durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden kann. Der Schuldner ist vor Erlass des Beschlusses anzuhören, wenn nicht ausnahmsweise der mit der Anordnung der Postsperre verfolgte Zweck durch eine Anhörung vereitelt werden könnte (§ 99 Abs. 1 S. 2 InsO). Eine deswegen unterbliebene Anhörung des Schuldners ist jedoch unverzüglich nachzuholen. Gegen den Beschluss, mit dem die Postsperre angeordnet wird, steht dem Schuldner nach § 99 Abs. 3 InsO die sofortige Beschwerde zu.

Die aufgrund angeordneter Postsperre an den Insolvenzverwalter weitergeleitete Post darf von diesem geöffnet werden. Der Insolvenzverwalter seinerseits ist verpflichtet, solche Sendungen, welche die Insolvenzmasse nicht betreffen, unverzüglich an den Schuldner weiterzuleiten (§ 99 Abs. 2 S. 2 InsO). Andere Postsendungen dürfen von dem Insolvenzverwalter angehalten werden, dem Schuldner ist jedoch nach § 99 Abs. 2 S. 3 InsO Einsicht in diese Sendungen zu gewähren.

Die Postsperre des § 99 InsO ist systematisch betrachtet im ersten Abschnitt des dritten Teils der Insolvenzordnung normiert und stellt somit eine allgemeine Wirkung der Insolvenzeröffnung dar. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht gem. § 21 II Nr. 4 InsO eine vorläufige Postsperre anordnen, für die die §§ 99, 101 I 2 InsO entsprechend anzuwenden sind.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Postsperre — Postsperre, Verfahren der Postanstalten in den Vereinigten Staaten von Amerika, Postsendungen einschließlich Postanweisungen nicht auszuhändigen, sondern an den Absender zurückzusenden. Die P. gründet sich darauf, daß auf Lotterien oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • InsO — Die Insolvenzordnung (InsO) trat in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie ersetzte in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 (RGBl. S. 351) und die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935 (RGBl. I S. 321, ber. S.… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzordnung — Die Insolvenzordnung (InsO) trat in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie ersetzte in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 (RGBl. S. 351) und die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935 (RGBl. I S. 321, ber. S.… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzschuldner — Die Insolvenzordnung (InsO) trat in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie ersetzte in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 (RGBl. S. 351) und die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935 (RGBl. I S. 321, ber. S.… …   Deutsch Wikipedia

  • Postfiliale — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Postgebäude in Ilmenau …   Deutsch Wikipedia

  • Postwesen — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Postgebäude in Ilmenau …   Deutsch Wikipedia

  • Briefzensur — Als Briefzensur (Postzensur oder Postüberwachung) wird die Kontrolle des Inhalts von Briefen durch staatliche Stellen sowie die Schwärzung von Inhalten oder den Einzug des Briefes bei missliebigen Inhalten bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Lagerordnung — Häftlings Karteikarte mit Vermerk zu Strafen im Lager Die Lagerordnung, auch Strafkatalog genannt, war zur Zeit des Nationalsozialismus eine Reihe von Vorschriften für KZ Häftlinge. Sie galt ab 1934 einheitlich in den SS Konzentrationslagern auf… …   Deutsch Wikipedia

  • Post — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Theodor Eicke — in den 1930er Jahren Theodor Eicke (* 17. Oktober 1892 in Hampont, Lothringen; † 26. Februar 1943 bei Michailowka, südlich von Charkow) war Obergruppenführer der SS und General der …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”