Insolvenzmasse

Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des § 35 Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt.

Die Insolvenzmasse dient der Befriedigung der Gläubiger im Insolvenzverfahren im Wege der Gesamtvollstreckung. Nach der Aussonderung der nicht zum Verfahren gehörenden Vermögenswerte (z. B. aus Eigentum Dritter, etwa bei Kauf unter Eigentumsvorbehalt) und der Berücksichtigung der Absonderungsrechte (aus Pfandrechten, aber auch etwas systemwidrig Sicherungseigentum, das aber wirtschaftlich eher einem Pfandrecht gleicht) und dem Abzug der Verfahrenskosten wird aus der vorhandenen Masse die Quote, nach der die Insolvenzgläubiger befriedigt werden, berechnet.

Die grundlegende Definition des § 35 InsO wird in den §§ 36, 37 InsO in Teilbereichen näher ausgeführt. In § 36 Abs. 1 InsO sind wichtige Einschränkung enthalten. Zum einen wird klargestellt, dass Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterfallen, nicht zur Insolvenzmasse gehören (vgl. § 811 ZPO).

Die Vorschriften der §§ 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) über die Zulässigkeit und den Umfang der Pfändung von Arbeitseinkommen oder des an dessen Stelle tretenden Einkommens werden mit wenigen Ausnahmen für entsprechend anwendbar erklärt. Bei einer natürlichen Person als Insolvenzschuldner verbleibt so zunächst der Grundbetrag in Höhe von 940,- EUR monatlich pfändungsfrei (vgl. die Tabelle zu § 850c ZPO).

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Insolvenzschuldner die Verfügungsbefugnis über sein insolvenzbefangenes Vermögen, § 80 InsO. An seiner Stelle ist nunmehr der Insolvenzverwalter oder im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO der Treuhänder (§ 292 InsO) allein verfügungsbefugt. Vor der Verfahrenseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen kann der Insolvenzverwalter anfechten (Insolvenzanfechtung).

Die grundsätzlich unpfändbaren Geschäftsunterlagen des Schuldners gehören auch zur Insolvenzmasse, da der Insolvenzverwalter diese benötigt, um das Gläubiger- und Masseverzeichnis erstellen zu können.

Die Insolvenzmasse ersetzt die Konkursmasse des früheren Rechts.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Insolvenzmasse — I. Begriff:Das gesamte einer ⇡ Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des ⇡ Gemeinschuldners im Zeitpunkt der ⇡ Insolvenzeröffnung (§ 35 InsO). II. Umfang:Bewegliche Sachen; Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; Forderungen; das Geschäft …   Lexikon der Economics

  • Masse — ⇡ Insolvenzmasse …   Lexikon der Economics

  • Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzrecht (Deutschland) — Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtvollstreckungsverwalter — Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung (InsO) {und im schweizerischen Recht} Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzverwalter — Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung (InsO) und im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkursverwalter — Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung (InsO) {und im schweizerischen Recht} Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem… …   Deutsch Wikipedia

  • Masseverwalter — Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung (InsO) {und im schweizerischen Recht} Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem… …   Deutsch Wikipedia

  • Aussonderungsrecht — Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht, der die Entnahme von Gegenständen oder Rechten aus der Insolvenzmasse auf Verlangen eines Berechtigten beschreibt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Aussonderungsfähigkeit 3 Verfahren …   Deutsch Wikipedia

  • Nachlassinsolvenzverfahren — Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren wird erreicht, dass die Erben nicht mehr mit ihrem Gesamtvermögen (Nachlass plus Eigenvermögen), sondern nur noch beschränkt mit dem Nachlass haften. Dies geschieht durch eine Absonderung des Nachlasses vom… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”