- Postulat (Schweiz)
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In der Schweizer Politik ist ein Postulat ein parlamentarischer Vorstoss auf gemeinde-, kantonaler oder eidgenössischer Ebene[1], der von der jeweiligen Exekutive verlangt, zu prüfen, ob es in einem bestimmten Fall ein Gesetz, einen Beschluss oder eine Massnahme braucht. Ein Postulat kann auch die Ausarbeitung eines Berichts verlangen.
Da mit einem Postulat immer nur die Prüfung eines Anliegens und (noch) nicht der Erlass bestimmter Massnahmen, Gesetze oder Beschlüsse verlangt werden kann, ist das Instrument schwächer als die verbindlichere Motion. Im Gegenzug kann aber sozusagen jedes politische Thema Gegenstand eines Postulats sein, im Unterschied zur Motion auch Bereiche, in denen die Regierung die abschliessende Kompetenz hat. Motionen können durch die Urheber in Postulate umgewandelt werden (sogar nur "punktweise", sofern die Motion überhaupt in Punkte gegliedert ist), die Umkehrung dagegen ist nicht gestattet.
Postulate können wie andere politische Vorstösse von jedem Parlamentsmitglied, von jeder Fraktion im Parlament oder von ständigen parlamentarischen Kommissionen eingereicht werden. Einmal eingereichte Postulate können weder von den Postulantinnen oder Postulanten noch vom beschliessenden Parlament abgeändert werden, doch ist dieser Punkt wegen der relativen Unverbindlichkeit des Instruments im Unterschied zu Motionen von untergeordneter Bedeutung. Möglich ist natürlich der Rückzug des Vorstosses vor der Abstimmung im Parlament.
In einigen Kantonsparlamenten wird für das Postulat der Begriff Anzug verwendet [2].
Einzelnachweise
- ↑ Postulat im Parlamentswörterbuch auf parlament.ch
- ↑ Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt: Parlamentarische Vorstösse.
Siehe auch
Kategorien:- Politisches Instrument
- Legislative der Schweiz
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