Praxisbudgets

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Die Praxisbudgets sind eine Vergütungsform für Ärzte in Deutschland. Genau bezeichnen sie Obergrenzen für abrechenbare Leistungen nach § 85 Absatz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) von Ärzten. Diese Obergrenzen sind aber nicht für alle Ärzte gleich, sondern unterscheiden sich nach Fallzahl (behandelte Fälle) und Arztgruppe.

Ärzte bekommen nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) für bestimmte Leistungen am Patienten eine bestimmte Anzahl an Punkten gutgeschrieben. Wie viel ein Punkt absolut wert ist, ist a priori nicht bekannt. Erst am Ende des Abrechnungszeitraumes wird dieser Punktewert errechnet: Der von einer Krankenkasse der Region zur Verfügung gestellte Geldbetrag wird durch die Summe aller Punkte, die in der Region für ambulante Leistungen "erbracht" wurden, geteilt. Es entsteht ein Durchschnittspunktewert in Cent. Nun können die Ärzte je nach ihren erbrachten Punkteleistungen bezahlt werden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen können mit den Praxisbudgets nun ein Regelleistungsvolumen vereinbaren und somit eine (arztgruppenspezifische) Obergrenze ziehen. Damit soll verhindert werden, dass Ärzte ihre Leistungen ausweiten und damit Honorarausfälle kompensieren. Dieses Problem entsteht, weil Ärzte die Nachfrage nach ihren Leistungen selbst bestimmen können (angebotsinduzierte Nachfrage). Mit den so genannten Praxisbudgets werden Leistungen, die über der festgelegten Grenze liegen, sukzessiv geringer vergütet; man spricht von Vergütungsabstaffelung. An dieser Stelle wurden dann Zusatzleistungen unter der Bezeichnung Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL eingeführt, dies sind Leistungen, die Ärzte ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können.


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