Preußisches Hofrangreglement von 1878

Preußisches Hofrangreglement von 1878

Das Preußische Hofrangreglement von 1878 war ein am 19. Januar 1878 vom deutschen Kaiser und König von Preußen Wilhelm I. erlassenes Statut, das die Grundlage für die Rang- und Tischordnung am deutschen Kaiserhof bildete.

Das Statut bestimmte den Rang der am Hof erscheinenden Personen bei offiziellen (und meist auch bei inoffiziellen) Anlässen und blieb bis zum Zusammenbruch des deutschen Kaiserreiches 1918 in Kraft.

Danach kam in der Rangfolge zuerst der Oberstkämmerer, die höchste preußische Hofcharge, gefolgt von den Generalfeldmarschällen - untereinander angeordnet nach dem Datum ihrer Ernennung - und dem preußischen Ministerpräsidenten. Die Beamtenschaft war in Rangklassen gegliedert. An der Spitze standen die Wirklichen Geheimen Räte mit dem Prädikat Exzellenz und dem Range des Generalleutnants. Es folgten die Räte erster bis vierter Klasse, denen in der Armee die Rangstufen des Generalmajors, des Obersten, des Oberstleutnants und des Majors entsprachen.


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