- Exzellenz (Titel)
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Exzellenz (aus dem Lateinischen excellere = hervorragen, excellentia = Vorzüglichkeit) ist das Ehrenprädikat in der Anrede von Persönlichkeiten in hervorragender amtlicher Stellung.
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Frühere Verwendung
Den Titel führten zuerst die langobardischen, dann die fränkischen Könige und deutschen Kaiser bis zum 14. Jahrhundert. Darauf wurde er im 15. Jahrhundert von den italienischen Fürsten angenommen. Sie ersetzten den Titel durch Altezza (Hoheit), weil der französische Gesandte in Rom, Herzog von Nevers, 1593 den Titel angenommen hatte und andere Gesandte ersten Ranges seinem Beispiel gefolgt waren. Bei Golo Mann grämt sich Wallenstein im Januar 1630, daß ihn der Nuntius mit Excellenza, nicht mit Altezza anredet.[1]
Die Kurfürsten erhielten im Westfälischen Frieden, die übrigen Fürsten erst später das Recht, Gesandte mit dem Titel Exzellenz zu ernennen. Daraufhin nahmen die Reichsgrafen, die diesen Titel ebenfalls eine Zeitlang geführt hatten, das Prädikat Erlaucht oder Hochgräfliche Gnaden an.
1654 begannen die Franzosen, ihren höchsten Zivil- oder Militärbeamten den Titel Excellence beizulegen. Diesem Beispiel folgte man auch bald in Deutschland, wo im 18. Jahrhundert sogar akademische Dozenten und Professoren (Schulexzellenz) diese Auszeichnung in Anspruch nahmen. So wurde Exzellenz in Deutschland zu einem Amts- oder Diensttitel, während er in Frankreich den Ducs vorbehalten blieb und in Italien von jedem Adeligen geführt wurde.
Im Deutschen Kaiserreich stand der Titel Exzellenz nur Ministern, Gesandten, Wirklichen Geheimräten, Oberpräsidenten, den ersten Hof- und Militärwürden (ab Generalleutnant und Vizeadmiral) und Botschaftern zu. In Preußen führten auch die Erzbischöfe den Titel Exzellenz.
Im Russischen Kaiserreich trugen ihn bis 1917 Staatsbeamte vom Wirklichen Staatsrat und Offiziere vom Generalmajor aufwärts.
Die Großkreuzträger der meisten europäischen Ritterorden hatten ebenfalls das Recht auf dieses Ehrenprädikat.
In den USA führten der Präsident der Vereinigten Staaten und der Gouverneur von Massachusetts den Titel Excellency, der Präsident nicht offiziell durch die Verfassung der Vereinigten Staaten, der Gouverneur hingegen offiziell nach der Konstitution des Bundesstaates Massachusetts.
Heutiger Gebrauch in Deutschland
Nach deutscher Konvention und dem Protokoll sind Exzellenzen (Anrede + Anschrift: Seine Exzellenz (Abk. S.E.) der Botschafter …):
- die Staatsoberhäupter fremder Staaten (sofern keine Monarchen)
- die Regierungschefs fremder Staaten
- die Mitglieder fremder Regierungen im Range eines Ministers
- die ausländischen Botschafter im Empfängerland
- der Apostolische Nuntius
- evangelische Bischöfe (in Deutschland unüblich)
- katholische Bischöfe, Erzbischöfe, sowie Würdenträger gleichen Ranges (außer denen, die Kardinalswürde besitzen) (Bsp. Seine Exzellenz der hochwürdigste Herr (Erz-)Bischof …)
- orthodoxe Titular- und Vikariatsbischöfe
- Landkomtur einer Ballei des Deutschen Ordens
Parlamentspräsidenten werden gemäß dieser Konvention nicht als Exzellenz angesprochen, da sie, als das Prädikat vergeben wurde, keine Rolle in den diplomatischen Beziehungen spielten.
Literatur
- Excellenz. In: Brockhaus Konversations-Lexikon 1894–1896, 6. Band, Seite 458.
Einzelnachweise
- ↑ Golo Mann: Nachtphantasien. Erzählte Geschichte. Frankfurt am Main 1982, S. 117, ISBN 3-10-047907-6
Kategorien:- Titel
- Religiöser Titel
- Ehrenprädikat
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