Primärkasse

Primärkasse

Eine Primärkasse (auch primärer Träger) ist in Deutschland eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu den bei der Gründung der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck festgelegten berufsständischen Pflichtversicherungen gehörte.

Es existieren folgende Arten von Primärkassen:

Die Primärkassen bilden zusammen mit den Ersatzkassen die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.


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