Innungskrankenkasse

Innungskrankenkasse
Logo der IKK

Eine Innungskrankenkasse (IKK) ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Bundesrepublik Deutschland. Meist sind deren Versicherte historisch bedingt Handwerker, auch wenn inzwischen jede IKK für alle Versicherten geöffnet ist.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die meisten Innungskrankenkassen entwickelten sich aus Gesellenbruderschaften, selbstständigen Gesellenorganisationen, die neben gewerkschaftlichen Aufgaben auch Funktionen einer Krankenkasse übernahmen. Mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck übernahmen sie Aufgaben der nun gesetzlichen Krankenkassen. Ab 1892 wurden die IKKn per Gesetz Zuweisungskassen. Die Innungen hatten die Möglichkeit sich einer Innungskrankenkasse als Trägerinnung anzuschließen. Gehörte ein Betrieb einer solchen Trägerinnung an, wurden die dort beschäftigten Mitarbeiter automatisch auch Mitglieder der IKK. Für die meisten Regionen in Deutschland gab es Innungskrankenkassen, die von mehreren Innungen getragen wurden.

Dieses Prinzip wurde 1996 durch die Möglichkeit der Öffnung der Krankenkassen ausgesetzt. Die meisten Innungskrankenkassen sind seither zu Landeskassen fusioniert worden, so dass inzwischen nur noch 7 IKKn bestehen (zum Vergleich: im Jahre 1994 waren es etwa 150 IKKn bundesweit). Alle Innungskrankenkassen haben sich durch Beschluss der Selbstverwaltung für alle Personen geöffnet und sind nun für jedermann frei wählbar. Allerdings sind einige IKKn nur für bestimmte Bundesländer geöffnet, so dass nur die darin wohnenden oder arbeitenden Personen Mitglied dieser IKK werden können.

Struktur

Die Innungskrankenkassen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsrat ist paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt, während die vom Verwaltungsrat gewählten Vorstände der IKKn die laufenden Geschäfte führen. Einige der IKKn agieren überregional für zwei oder mehrere Regionen bzw. national. Neben der klassischen Organisationsstruktur mit Geschäftsstellen gibt es eine Direkt-IKK, diese kann von den Versicherten erreicht werden.

Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen

Bis 2008 wurden die Interessen der Innungskrankenkassen durch den gemeinsamen IKK-Bundesverband mit Sitz in Bergisch Gladbach politisch vertreten und koordiniert. Im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 wurden gemäß § 212 SGB V den Bundesverbänden zum 1. Juli 2008 die gesetzlichen Aufgaben entzogen und vom Gesetzgeber auf den neu gebildeten GKV-Spitzenverband übertragen. Die Bundesverbände verloren daher ab dem 1. Januar 2009 den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und mussten in Gesellschaften bürgerlichen Rechts umgewandelt werden. Im Unterschied zu zahlreichen Orts- und Betriebskrankenkassen gelang es den Innungskrankenkassen danach nicht, wieder eine gemeinsame Interessensvertretung aufzubauen. Dem IKK Bundesverband GbR wurden keine Aufgaben übertragen, die vor betriebsbedingten Kündigungen bis 31. Dezember 2012 geschützten rund 260 Mitarbeiter wurden teilweise von der Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz freigestellt und sollen in neue Arbeitsverhältnisse vermittelt werden.

Stattdessen gründeten die IKK Baden-Württemberg und Hessen und die IKK Sachsen im Juni 2008 eine eigene Arbeitsgemeinschaft. Zusammen mit der IKK Hamburg und IKK Thürigen fusionierten sie im Januar 2010 zur IKK classic.

Die BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK classic, IKK gesund plus, IKK Nordrhein und SIGNAL IDUNA IKK gründeten die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen e. V. (IKK e. V.).[1] Seit dem 1. Januar 2009 ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen e.V. (IKK e.V.) in der Hauptstadt für seine Mitgliedskassen aktiv. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins ist etwa die Beschäftigung mit Umsetzungsanforderungen im Sozialrecht, insbesondere des SGB V, sowie mit Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus will der IKK e.V. zur fachlichen Diskussion anregen. Der Verein beschäftigt 13 Mitarbeiter.

Zahlen und Fakten

Die IKK betreut in Deutschland 6 Millionen Versicherte (Stand Oktober 2007). Das entspricht einem Marktanteil von knapp 8 %. Der Anteil kostenfrei mitversicherter Familienangehöriger beträgt über 25 % (Stand Juni 2007). In der Veränderung zum Vorjahr weisen die IKK ein weit über dem Branchendurchschnitt liegendes Mitgliederwachstum von 15 Prozent auf.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ohne Bundesverband – Innungskrankenkassen organisieren sich neu

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