Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
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Sozialversicherung Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung
Gründung 1. Oktober 2005
Zuständigkeit Deutschland
Sitz Bochum
Vorstand Ulrich Freese
Geschäftsführung Georg Greve
Aufsichtsbehörde Bundesversicherungsamt
Versicherte 1,5 Mio. (DRV) (1. Juli 2011)[1]
Rentner 1,7 Mio. (1. Juli 2011)[1]
Haushaltsvolumen 21,7 Mrd. Euro (DRV) (1. Juli 2011)[1]
Mitarbeiter 26.397 (1. Juli 2011)[1]
Website www.kbs.de

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Kurzform: DRV KBS – ist ein deutscher Rentenversicherungsträger im Verbund der deutschen Rentenversicherung mit Hauptsitz in Bochum. Die DRV KBS entstand zum 1. Oktober 2005 als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Namensänderung der Bundesknappschaft auf Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Eingliederung der Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt und Seekasse. Die DRV KBS ist eine Sozialversicherung mit Selbstverwaltung nach SGB IV. Organe sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Die Vertreterversammlung wird durch Sozialwahlen ermittelt.

Knappschaft Bahn-See Bochum
Regionaldirektion Chemnitz

Die Hauptverwaltung der DRV KBS befindet sich in Bochum. Darüber hinaus gibt es Regionaldirektionen in Bergheim, Berlin, Chemnitz, Cottbus, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Saarbrücken. Zu den Regionaldirektionen gehören jeweils (außer Berlin) untergeordnete Geschäftsstellen. Des Weiteren betreibt die DRV KBS bundesweit Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung und verfügt bundesweit über 1400 ehrenamtliche Versichertenälteste, die Mitglieder in Fragen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beraten und betreuen.

Aufsichtsbehörde ist das Bundesversicherungsamt, welches dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht. Die DRV KBS ist daher eine der wenigen Sozialversicherungen, die der Bundesaufsicht untersteht. Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz ist hier die Unfallkasse des Bundes im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern, da für Bundesbehörden die Landesgewerbeämter nicht zuständig sind. Die Unfallkasse des Bundes agiert hier nicht im Rahmen der Unfallverhütung nach SGB VIII, sondern als zuständige Behörde nach § 21 ArbSchG Absatz 5 in Verbindung mit anordnenden Befugnissen nach § 22 ArbSchG.

Im Jahr 2010 wurden anlässlich des Jubiläums „750 Jahre Knappschaft“ die Leistungen der Knappschaft als Ursprung unseres heutigen sozialen Systems in vielfältiger Weise gewürdigt. So gab es beispielsweise ab 1. Juli 2010 die Jubiläums-Ausstellung „Auf breiten Schultern“ im Deutschen Bergbau-Museum Bochum, und am 11. November 2010 die Sonderbriefmarke „750 Jahre Knappschaft“ der Deutschen Post. Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigte die Bedeutung der Knappschaft mit einer Rede auf der Festveranstaltung am 19. Januar 2011 in Essen (Wortlaut der Rede: siehe unter Web-Links).

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Leistungen

Rentenversicherung

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Der Zusammenschluss der Bahnversicherungsanstalt und Seekasse mit der Bundesknappschaft zum 1. Oktober 2005 zur DRV KBS ist Teil eines Gesamtkonzeptes zur Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Rechtsgrundlage dafür ist das „Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung“ vom 9. Dezember 2004.

Die DRV KBS betreut 5 % aller Versicherten. Alle Arbeitnehmer, die in den Berufszweigen der Hochseeschifffahrt, der Deutschen Bahn und des Bergbaus rentenversicherungspflichtig tätig sind bzw. waren werden immer von ihr betreut und sind in den 5 % enthalten. Sie nahm bis zum 30. April 2008 zudem im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der deutschen Rentenversicherung Bund deren Aufgaben für Beschäftigte in der chemischen Industrie wahr.

Medizinisches Netz

Die DRV KBS kommt ihrem gesetzlichen Auftrag der medizinischen Rehabilitation u. a. mit Hilfe eigener Rehabilitationskliniken nach. Organisatorisch sind diese Eigenbetriebe der beiden Rentenversicherungszweige. So werden fünf Knappschaftskrankenhäuser, unter anderem in Bottrop, Recklinghausen, Bochum-Langendreer und Dortmund, und 11 Rehakliniken betrieben. Darüber hinaus gibt es ein Knappschaftsarztsystem mit ca. 1.300 Knappschaftsärzten und -zahnärzten und einen sozialmedizinischen Dienst.[2]

Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

Unter der Marke Knappschaft ist die DRV KBS auch ein Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bereits seit dem Jahr 2002 firmierte die damalige Bundesknappschaft unter dem Namen „Knappschaft“ im Sinne eines Corporate Designs. Diese zuvor gewählte, umgangssprachliche Bezeichnung erfuhr durch die Organisationsreform eine gesetzliche Würdigung, indem nun die Kranken- und Pflegeversicherung (und nur diese Versicherungszweige) offiziell unter diesem Namen durchgeführt werden.

Die Mitgliedschaft bei der Knappschaft war bis zum 31. März 2007 allein Versicherten der Knappschaftlichen Rentenversicherung vorbehalten (vornehmlich Bergbaubeschäftigten und deren Familien sowie Knappschaftsmitarbeitern). Sie zeichnete sich durch eine gehobene Versorgung aus, die mit der privater Krankenkassen vergleichbar war. Beispielsweise zahlte die Knappschaft bei stationären Krankenhausaufenthalten ein Zweibettzimmer. Diese Vorteile begründeten früher einen sehr guten Ruf der Knappschaft als Krankenversicherung. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen seit dem 1. April 2007 wurde die Knappschaft für alle gesetzlich Krankenversicherten geöffnet. Für Neumitglieder sind die Leistungen vergleichbar mit dem, was andere gesetzlichen Krankenkassen auch bieten, lediglich Altmitgliedern steht weiterhin ein Bestandsschutz bei den knappschaftsspezifischen Sonderleistungen zu. Die Knappschaft besitzt daher nach der Öffnung keinen wesentlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Krankenkassen.

Als medizinischer Dienst ist abweichend von den üblichen medizinischen Diensten der Krankenkassen der Länder aufgrund der länderübergreifenden Zuständigkeit der Knappschaft der sozialmedizinische Dienst der DRV KBS zuständig (§ 283 SGB V). Die Knappschaft behält sich jedoch vor, einen anderen MDK im Rahmen der Amtshilfe (§ 3 SGB X) zu beauftragen.

Am 1. Januar 2008 schlossen sich die Knappschaft und die bislang selbständige See-Krankenkasse (Hamburg) bundesweit zu einer Krankenkasse zusammen – zur Knappschaft mit Hauptsitz in Bochum.[3]

Wie die Rentenversicherung besitzt auch die „Knappschaft“ Eigenbetriebe (§ 140 SGB V), die sogenannten Knappschaftskrankenhäuser.

Seemannskasse

Die Seemannskasse wurde 1974 von der See-Berufsgenossenschaft eingerichtet. Im Zuge der Organisationsreform in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde sie vom 1. Januar 2009 an in die KBS integriert. Sie ist ein wichtiger Teil des sozialen Schutzes der Seeleute und ergänzt das deutsche Sozialversicherungssystem. Seeleute können bereits vor Erreichen der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Seefahrt ausscheiden. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Überbrückungsgeld sowie weitere ergänzende Leistungen. Damit trägt die Seemannskasse den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Schifffahrt Rechnung, die sonst in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt würden.

Minijob-Zentrale

Die DRV KBS zieht als Minijob-Zentrale seit 1. April 2003 die Sozialversicherungsbeiträge für Minijobs ein. Zum Aufgabenspektrum der Minijob-Zentrale gehört neben dem Meldeverfahren und dem Einzug der Pauschalabgaben bei allen gewerblichen Minijobs auch die Durchführung des Haushaltsscheckverfahrens für Minijobs in Privathaushalten. Weiterhin übernimmt die Minijob-Zentrale für Minijobs in Privathaushalten die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und zieht neben den Pauschalbeiträgen sowie der einheitlichen Pauschalsteuer auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ein.

Renten-Zusatzversicherung

Die Renten-Zusatzversicherung ist eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Voraussetzung für eine Versicherung in der Renten-Zusatzversicherung ist es, dass der Arbeitgeber Beteiligter im Sinne der Satzung der Zusatzversorgung ist. Er prüft die Voraussetzungen für die Pflicht zur Versicherung und meldet den Arbeitnehmer zur Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung an. Die Renten-Zusatzversicherung entstammt der ehemaligen Abteilung B der Bahnversicherungsanstalt (BahnVA).

Organisation

Vertreterversammlung, Vorstand, Geschäftsführung

Zur Vertreterversammlung - dem "Parlament" der DRV KBS - gehören 69 Mitglieder, die als Vertreter der Versicherten und als Vertreter der Arbeitgeber ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Die Vertreterversammlung wählt - neben zahlreichen anderen Aufgaben - die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführung und beschließt unter anderem Satzung und Haushalt der DRV KBS. Der Vorstand besteht aus 35 Mitgliedern, die als Vertreter der Versicherten und als Vertreter der Arbeitgeber ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Der Vorstand verwaltet das soziale Verbundsystem DRV KBS mit Ausnahme der laufenden Verwaltungsgeschäfte, die durch die Geschäftsführung wahrgenommen werden. Er trifft somit alle wichtigen organisatorischen, finanziellen und personalwirtschaftlichen Grundsatz- und Leitentscheidungen. An dessen Spitze stehen Ulrich Freese (Vorstandsvorsitzender), Christian Gravert (Erster stellvertretender Vorsitzender) und Gert Hüfner (Zweiter stellvertretender Vorsitzender). Die Geschäftsführung besteht aus Georg Greve (Erster Direktor), Rudolf Stadié (Direktor) und Ulrich Pott (Direktor). Die Geschäftsführer leiten hauptamtlich die Geschäfte der DRV KBS. Sie vertreten die Interessen der DRV KBS und ihrer Versicherten außerdem in einer Vielzahl von Gremien, so z.B. im Erweiterten Direktorium der Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin, sowie als Träger der Krankenversicherung „Knappschaft“ auf der Ebene der Spitzenverbände, die Sachentscheidungen über bundesweit einheitlich zu regelnde Probleme treffen.

Mitarbeitervertretung

Die DRV KBS besitzt als Bundesbehörde einen Hauptpersonalrat und in Dienststellen Personalräte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz.

Haushaltsplan (einschl. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe) und Rechnungslegung

Der Haushaltsplan der DRV KBS ist die Grundlage für das Verwaltungs- und Wirtschaftshandeln im Haushaltsjahr. Der vom Vorstand aufgestellte Haushaltsplan muss zunächst von der Vertreterversammlung festgestellt werden, d. h., dass er aus Sicht der Verwaltung verbindlich wird. Danach wird er der Bundesregierung zur Genehmigung nach § 71 SGB IV vorgelegt. Bis die Bundesregierung den Haushaltsplan genehmigt, bleibt er schwebend unwirksam. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der DRV KBS sind Anlagen zum Haushaltsplan und unterliegen demnach ebenfalls diesem Genehmigungsvorbehalt.

Der Haushaltsplan ist getrennt nach den Versicherungszweigen, den sog. Durchlaufenden Posten (vor allem die „Minijob-Zentrale“) und der „Lohnausgleichskasse“ (jetzt: AAG) zu erstellen und zu bewirtschaften. Dieses geschieht anhand von unterschiedlichen Einzelplänen; diese zusammen bilden den Haushaltsplan. Die Rechnungslegung wird aufgrund der Verordnung über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SVRV) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (SRVwV) nach den einzelnen Bereichen getrennt vollzogen.

Literatur

  • Die Knappschaft als sozialer Pfadfinder: 750 Jahre Knappschaft. Soziale Verantwortung zu jeder Zeit. Text: Georg Greve; Gilbert Gratzel; Eberhard Graf. Hrsg.: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Bochum 2010
  • 30 Jahre Bundesknappschaft. Festschrift anlässlich des Festakts in Bochum am 1. Oktober 1999 in Bochum (Herausgegeben von der Bundesknappschaft), Bochum 1999.
  • 25 Jahre Bundesknappschaft (264 Seiten, herausgegeben von der Bundesknappschaft), Bochum 1994. Enthält zusätzlich den Ausstellungs-Katalog 500 Jahre Agricola. Von der Büchsenkasse zur Satellitenschüssel. Ein Gang durch die knappschaftliche Geschichte von Eberhard Graf (Umfang 109 Seiten).
  • 10 Jahre Bundesknappschaft (294 Seiten, herausgegeben von der Bundesknappschaft), Bochum 1979.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d Referat Geschäftsführung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Auskunft vom 26. August 2011
  2. Ärztenetz. Abgerufen am 12. Mai 2011.
  3. Zusammenschluss Knappschaft und See-Krankenkasse. Abgerufen am 12. Mai 2011.

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