Pro Litteris

Pro Litteris

Die ProLitteris, Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst ist eine schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst mit Sitz in Zürich.

Die ProLitteris wurde 1974 gegründet. Seit dem 1. Juli 2000 ist sie auch im Fürstentum Liechtenstein konzessioniert.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Für die Verwendung geschützter Werke, wie beispielsweise Bücher, Zeitungsartikel oder Bilder, handelt sie mit ihren Mitgliedern Tarife aus. Darin werden die Entschädigungen festgelegt, die für die Verwendung eines Werks an die ProLitteris zu entrichten sind. Nach Abzug der Verwaltungskosten und eines Anteils für die eigene Fürsorge-Stiftung gehen diese Einnahmen nach einem bestimmten Verteilungsreglement an die berechtigten Mitglieder.

  • Nutzern werden durch die ProLitteris im Umgang mit geschützten Werken folgende Rechte zuteil:
    • Sendung in einem Radio- oder Fernsehprogramm,
    • Verbreitung über Kabelnetze,
    • Empfang durch Radio- und Fernsehübertragung in öffentlichen Lokalen (Restaurants, Warenhäuser),
    • Fotokopieren und Publikation
    • Aufnahme auf Leerkassetten,
    • Vermietung in Bibliotheken und
    • Verwendung in Schulen.

Es wurden mit vielen ausländischen Schwestergesellschaften Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. So ist es auch eine Aufgabe der ProLitteris, die Rechte ausländischer Urheber in der Schweiz zu vertreten, während andererseits Vertragsgesellschaften in ihren Ländern die Interessen der Schweizer Mitglieder der ProLitteris vertreten.

Die ProLitteris steht unter Aufsicht des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Außerdem müssen ihre Statuten, Verteilungsreglements und Geschäftsberichte genehmigt werden.

Mitglieder

Über 6.300 Urheberinnen und Urheber sowie rund 700 Verlage sind mit Stand Juni 2003 Mitglied bei der ProLitteris. Dabei handelt es sich u.a. um:

  • Schriftstellerinnen und Schriftsteller,
  • Autorinnen und Autoren wortdramatischer und wissenschaftlicher Werke,
  • Journalistinnen und Journalisten,
  • bildende Künstlerinnen und Künstler,
  • Fotografinnen und Fotografen,
  • Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage,
  • Kunst-, Bühnen- und Musikverlage und
  • Rechtsnachfolgerinnen und –nachfolger aller Sparten.

Geschichte

Am 19. September 1974 wurden die ProLitteris und Teledrama, eine weitere Verwertungsgesellschaft, in Zürich als enge Kooperationspartner der SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) gegründet. Mitbegründer und erster Präsident der ProLitteris bis 1984 war Otto Steiger. Zu Beginn des folgenden Jahres wurden bereits die ersten Einnahmen für den öffentlichen Empfang von Radio- und Fernsehsendungen gemacht. Pro Konzessionär wurden für beide Gesellschaften SFr. 4,50 verbucht, was im Jahr SFr. 270.000 einbrachte.

Ab 1. Januar 1977 verwaltet sich die ProLitteris selbst und erlangte somit vollkommene Unabhängigkeit von der SUISA. Seither erhielt jedes Mitglied SFr. 2,00 pro Minute eines gesendeten geschützten Werks in Radio oder Fernsehen. Aus dem Sendetarif mit der SRG beliefen sich die Erträge im Jahre 1977 um eine Million Schweizer Franken. Somit erhöhten sich auch die Ausbezahlungen an die Mitglieder pro Sendeminute im Radio auf SFr. 11,00 bis 18,00 und im Fernsehen auf SFr. 8,00 bis 36,00.

Am 1. Juli 1978 wurde die erste Generalversammlung der ProLitteris in Bern mit 23 Mitgliedern einberufen.

Im Jahre 1981 wurden die Tätigkeiten der Verwertungsgesellschaften durch den Schweizer Bundesrat auf das Weitersenderecht ausgedehnt.

Datiert auf dem 4. Dezember 1982 fusionierten ProLitteris und Teledrama. Der Tätigkeitsbereich wurde auf Fotografie und bildende Kunst erweitert.

In der Generalversammlung des Jahres 1984 wurde für den Gesellschaftsnamen ProLitteris entschieden. Sie setzte sich zwei Ziele, zum einen die Wahrnehmung und Durchsetzung der Reprografierechte und zum anderen der Aufbau einer Bildabteilung für Reproduktionsrecht. Aufgrund des Weiteren Ausbaus der Bildabteilung zählte die ProLitteris Mitte der 1980er Jahre um die 30.000 Urheberinnen und Urheber.

Im ersten Halbjahr 1993 erhielt die ProLitteris vom IGE die Konzession für die Verwertung aller im Gesetz vorgesehenen Vergütungsansprüche. Am 1. Juli dann begann die Revision des Schweizer Urheberrechtsgestzes, worin auch das Fotokopieren geschützter Werke geregelt ist.

Anfang des Jahres 2000 trat ein neuer Texttarif für die Online- und Offline-Nutzung in Kraft. Das bedeutete auch viele neue Aufgaben für die Verwertungsgesellschaften.

Momentan ist Ernst Hefti Direktor der ProLitteris. (Stand: Dez. 2005)

Zeitschriften und Berichte

  • Berechtigte der bildenden Kunst und der Photographie. Zürich, ab 1990–2002 jährlich.
  • Jahresbericht. Zürich, ab 1988 jährlich.
  • Gazzetta ProLitteris. Zürich, ab 2/1986 halbjährlich.

Weblinks


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