Prüfungsverband

Prüfungsverband

Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die Gründungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaftsregister. Die Vergabe des Prüfungsrechts ist im 4. Abschnitt des Genossenschaftsgesetzes geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Prüfungsverbände in Deutschland

In Deutschland gibt es branchenspezifische und regionale Prüfungsverbände für Genossenschaften, die zum großteil im Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. organisiert sind.

Verbände der Genossenschaftsbanken

Als Bundesverband der regionalen Prüfungsverbände der Genossenschaftsbanken.

Fachprüfungsverbände

  • Deutscher Raiffeisenverband e. V. (Landwirtschaftliche Genossenschaften)
  • EDEKA Verband kaufmännischer Genossenschaften e.V.
  • Fachprüfungsverband von Produktivgenossenschaften in Mitteldeutschland e.V. (FPV)
  • Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.V.
  • REWE-Prüfungsverband e.V.
  • pvdp Prüfungsverband Deutscher Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgenossenschaften e.V.

Regionalprüfungsverbände

Sonstige Prüfungsverbände

Quellen


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