- Genossenschaftsregister
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Das Genossenschaftsregister ist in Deutschland ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.
Rechtsgrundlagen in Deutschland sind das Genossenschaftsgesetz und die Verordnung über das Genossenschaftsregister.
Das Genossenschaftsregister wird bei den Amtsgerichten geführt. Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger. Der schriftlich abzufassende Gründungsvertrag über die Errichtung einer Genossenschaft und rechtliche Veränderungen sind dem Genossenschaftsregister zur Eintragung einzureichen.
Das Genossenschaftsregister enthält Angaben über
- die Firma
- den Sitz und den Gegenstand
- eine Nachschusspflicht der Genossen
- den Vorstand
- die Vertretungsregelung
- Prokuristen
- Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
- Auflösung der Genossenschaft
- Erlöschen der Genossenschaft
Siehe auch: Handelsregister
Weblinks
Wikisource: Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu demselben. Vom 11. Juli 1889. (Deutschland) – Quellen und Volltexte- Text des Genossenschaftsgesetzes
- Verordnung über das Genossenschaftsregister
- Gemeinsames Registerportal der Bundesländer
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Genossenschaftswesen
- Gesellschaftsrecht (Deutschland)
- Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
- Verzeichnis
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