- Päpstliche Familie
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Päpstliche Familie (italienisch: famiglia pontificia) ist die Bezeichnung der Amtsträger, die den Papst als seine persönlich zugeordneten Mitarbeiter unterstützen (im Gegensatz zu den Ämtern der Kurie, denen die allgemeine Kirchenverwaltung etc. anvertraut ist). Zur päpstlichen Familie werden oft auch die Träger der päpstlichen Ehrentitel hinzugerechnet. Die Päpstliche Familie besteht aus Klerikern und Laien.
Zusammen mit der Päpstlichen Kapelle, also den Geistlichen, die den Papst als Kirchenoberhaupt unterstützen, bildet die Päpstliche Familie das Päpstliche Haus.
Ernennung und Dauer
Der Papst ernennt die Mitglieder des Päpstlichen Hauses in der Regel für fünf Jahre. Sobald der Hl. Stuhl vakant ist, enden die Dienste im Päpstlichen Haus.
Mitglieder aus dem Klerus
- Substitut des Staatssekretariats („Innenminister“)
- Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten („Außenminister“)
- Almosenier Seiner Heiligkeit
- Präsident der Päpstlichen Diplomaten-Akademie
- Theologe des Päpstlichen Hauses
- Prediger des Päpstlichen Hauses
- Apostolische Protonotare
- Päpstliche Zeremoniare
- Ehrenprälaten Seiner Heiligkeit
- Kapläne Seiner Heiligkeit
Mitglieder als Laien
- Thronassistenten
- Sonderdelegat der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt
- Kommandant der Päpstlichen Schweizergarde
- Präsident der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften
- Gentiluomo di Sua Santità (ehem. Päpstliche Kammerherren)
- Mitglieder des päpstlichen Haushalts
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