- Apostolischer Protonotar
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Als Apostolischen Protonotar bezeichnet man sowohl bestimmte Prälaten der römischen Kurie wie auch Träger eines hochrangigen päpstlichen Ehrentitels. Die Protonotare sind mit besonderen Ehrenrechten ausgestattet.
Kurie
Die eigentlichen Apostolischen Protonotare sind die Notare des Papstes und des Heiligen Stuhles. Ihre Zahl ist auf sieben festgelegt. Zusammen bilden sie ein Kollegium unter Vorsitz des dienstältesten Apostolischen Protonotars, den man als Dekan bezeichnet.
Aufgabe der Apostolischen Protonotare ist es, die Akten und Urkunden über die Verkündigung von Dogmen, Heiligsprechungen, Krönungen, Besitzergreifungen und den Tod des Papstes anzufertigen. Darüber hinaus überwachen sie die ordnungsgemäße Schließung und Öffnung eines Konklaves und führen Protokoll über die Konsistorien.
Diese eigentlichen Apostolischen Protonotare sind der ersten Sektion des Staatssekretariats zugeordnet und werden auch als Protonotarii Apostolici de numero bezeichnet.
Ehrentitel
Darüber hinaus gibt es eine zweite Gruppe Apostolischer Protonotare, die Protonotarii Apostolici supra numerum, die diesen Titel ehrenhalber verliehen bekommen. Dieser Titel ist der höchste Ehrenprälatentitel. In der Regel wird er auf Antrag des zuständigen Diözesanbischofs an verdiente Priester vergeben, jedoch wird diese Auszeichnung im Vergleich zu anderen Ehrentiteln sehr selten gewährt.
Ehrenrechte
Beide Klassen der Apostolischen Protonotare sind Mitglieder der Päpstlichen Familie. Sie dürfen als Zeichen ihrer Würde wie die Päpstlichen Ehrenprälaten außerhalb des Gottesdienstes einen schwarzen Talar mit violetter Paspelierung und violetten Knöpfen sowie ein violettes Zingulum und ein ebenfalls in violett gehaltenes Birett tragen. Darüber hinaus haben sie das Recht, die Manteletta, einen violetten Schulterumhang aus Seide, zu tragen. In Gottesdiensten tragen sie die violette Chorkleidung. Früher kam ihnen außerdem das Recht zu, in Gottesdiensten die Pontifikalien zu verwenden. In Deutschland ist die korrekte Anrede für einen Apostolischen Protonotar „Hochwürdigster Herr Prälat“.
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