- Ausbildungsnachweis
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Ausbildungsnachweis ist in Deutschland die Bezeichnung für ein Berichtsheft über die Berufsausbildung, dem neben pädagogischen Funktionen besondere Steuerungs- und Kontrollfunktionen zukommen.
Die Auszubildenden sind verpflichtet, den Ausbildungsnachweis sorgfältig zu führen; der Ausbilder ist verpflichtet, die Auszubildenden dazu anzuhalten und den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen. Das Führen des Ausbildungsnachweises ist für die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung notwendig (Prüfer/innen können in einer mündlichen Prüfung, sofern diese vorgesehen ist, anhand des Ausbildungsnachweises gezielte Fragen stellen). Im Bereich der Landwirtschaft werden zunehmend Leittexte in den Ausbildungsnachweis integriert, um selbst organisiertes Lernen bei den Auszubildenden zu fördern.
Nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz (Stand 2005) wird die Verpflichtung zum Führen eines Ausbildungsnachweises in der jeweiligen Ausbildungsordnung für den Beruf geregelt (§ 5 Absatz 2 Ziffer 7).
Weblinks
Ausbildungsbegleitende Foren und Plattformen:
- Monatsberichte.net - Plattform zum Informationsaustausch deutscher Ausbildungsberufe
- BloK - Online-Berichtsheft
- AVS2Go online-Datenbank zur Verwaltung von Auszubildenden
Kategorien:- Berufsbildung
- Abschluss oder Zertifikat
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