- Lehrausbildung
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Berufsausbildung (früher und in der Schweiz heute noch üblich: Lehre) ist die Ausbildung eines Auszubildenden (Lehrlings) als Berufsbildung im handwerklichen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen oder industriellen Bereich. Auch im Gesundheits- und Sozialwesen und in den Naturwissenschaften sowie im öffentlichen Dienst werden Berufsausbildungen angeboten.
Während der Terminus Lehre in Deutschland eher ungebräuchlich geworden ist, ist er in Österreich der offizielle Terminus für die Ausbildung eines Lehrlings. In der Schweiz werden alle mehrjährigen Berufsausbildungen (für Jugendliche) Lehre genannt, eine Ausnahme bilden Berufe, die ein Studium voraussetzen.
Berufsausbildung ist nicht zu verwechseln mit beruflicher Fortbildung, die bei verschiedensten Bildungsträgern als Aufstiegs- oder Anpassungsqualifizierung angeboten wird und in § 1, Abs. 1 Berufsbildungsgesetz als weiterer Teil der Berufsbildung definiert wird. Ziel ist die Sicherung des beruflichen Aufstieges bzw. die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen. Häufig wird der Begriff der beruflichen Weiterbildung synonym verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Ziel der Berufsausbildung
Berufsausbildung ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit sowie der erforderlichen Berufserfahrungen durch den Ausbildenden, die Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen (vgl. §§ 1 und 2 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005). Nach Maßgabe des deutschen Berufsbildungsgesetzes ist Ausbildung eine Form der Berufsbildung, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
- Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang
- Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung
- Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
- Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung
Gesetzliche Regelungen der Berufsausbildung
In Deutschland enthalten das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung die grundlegenden Regelungen der Berufsausbildung. Einige Berufe, insbesondere die Medizinalberufe Gesundheitsfachberufe, sind in speziellen Gesetzen geregelt (z.B. Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Physiotherapeutengesetz, Rettungsassistentengesetz).
Gestaltung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung wird in Deutschland überwiegend im Dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt, wobei die rechtlich jeweils voneinander unabhängigen Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen zusammenarbeiten müssen, um die optimale berufliche Qualifizierung der Auszubildenden zu gewährleisten.
Im Handwerk ergänzen überbetriebliche Ausbildungsstätten die Berufsausbildung. Auch wenn die Überbetriebliche Ausbildung Teil der betrieblichen Ausbildungsabschnitte ist, wird diese Ausbildungsform dann
Ausbildungsmarktlage in Deutschland
Anfang 2000 befanden sich etwa 1,7 Millionen Jugendliche in insgesamt 348 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen in der Berufsausbildung. Dabei bildeten die Betriebe der Industrie und des Handels 49 Prozent der Auszubildenden aus, die Handwerksbetriebe 38 Prozent und die übrigen Bereiche (Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Freie Berufe, Hauswirtschaft und Seeschifffahrt) zusammen knapp 15 Prozent.
Durch den heute zum Teil bestehenden Ausbildungsstellenmangel gibt es jedoch mehr Bewerber als Ausbildungsplätze. In anderen Berufen können allerdings schon heute Ausbildungsstellen nicht besetzt werden.
Pflichten der zuständigen Stellen
Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen haben unter anderem folgende Aufgaben:
- Sie entscheiden über Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder zu Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfungen).
- Sie überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung.
- Sie beraten Ausbildende und Auszubildende und bestellen Ausbildungsberater.
- Sie führen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
- Sie stellen die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern fest.
- Sie errichten Prüfungsausschüsse und erlassen Prüfungsordnungen.
- Sie führen Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch.
Schweiz
In der Schweiz besteht die Berufsbildung für circa 2/3 der Jugendlichen aus einer Lehre. Nach der neunjährigen obligatorischen Schulzeit beginnen die Jugendlichen eine Berufsausbildung bei einer Firma. Nur etwa 20 Prozent der Schüler besuchen ein Gymnasium, um danach meist ein Studium zu beginnen. Natürlich gibt es auch Berufsausbildungen, für deren Antritt man besondere Voraussetzungen erfüllen muss. So muss man für eine Lehre als Polizist mindestens 18 sein und bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen.
In den letzten Jahren ihrer Schulzeit informieren sich die Schüler über die verschiedenen Berufe und absolvieren in der Oberstufe verschiedene Schnupperlehren. Diese dienen dazu, den Beruf aktiv zu erleben, den Betrieb kennenzulernen, und ermöglichen der Firma sich ein Bild über den Schüler zu machen. Die meist 15- bis 16-jährigen Schüler bewerben sich daraufhin bei verschiedenen Firmen für den von ihnen ausgesuchten Beruf. Lehrlinge ausbilden darf, wer einen Meisterbrief oder eine Lehrmeisterausbildung hat. In grösseren Lehrbetrieben wird extra ein Lehrlingsausbilder angestellt, welcher für die Ausbildung von einigen Lehrlingen seines Fachgebiets zuständig ist. In kleinen Betrieben ist oft der Geschäftsführer der Ausbildner.
Aufbau einer Lehrausbildung
Der Begriff Berufliche Grundbildung (Lehre) wird im Normalfall für eine Erstausbildung von drei bis vier Jahren benutzt. Eine Lehre ist aus zwei Teilen aufgebaut: Einen berufsspezifischen praktischen Teil und einen schulischen Teil, der sowohl Fach- als auch Allgemeinwissen vermittelt. Beide Teile finden parallel zueinander statt, indem die Auszubildenden einen Tag (im ersten Jahr teilweise zwei) pro Woche eine Berufsschule besuchen und die restlichen Tage in ihrem Lehrbetrieb arbeiten. Die Ausbildung ist gekoppelt, das bedeutet, dass die Berufsschule nur mit der entsprechenden Lehrstelle besucht werden darf.
Der praktische Teil
Im Lehrbetrieb lernt man alle praktischen Fähigkeiten, die man später im Beruf braucht. Für die meisten Berufe werden parallel zur Ausbildung Kurse von den entsprechenden Verbänden durchgeführt. Diese Kurse ermöglichen, ein Grundwissen über den Beruf unabhängig vom Ausbildungsbetrieb aufzubauen. Wenn sie die Grundausbildung haben, arbeiten sie häufig in unterschiedlichen Abteilungen. Je nach Ausbildungsstand beginnen die Lehrlinge die Aufgaben eines Arbeiters zu übernehmen. Ein Lehrlingslohn ist stark von der Branche abhängig und steigt mit jedem Jahr Ausbildung an. Im ersten Jahr beträgt er einige hundert Franken, im letzten bis zu einem Viertel des Lohns eines ausgelernten Mitarbeiters. Die Löhne sind von den entsprechenden Branchen festgelegt und werden vom Amt für Berufsbildung des jeweiligen Kantons abgesegnet.
Die Berufsfachschule
Auszubildende besuchen während der ganzen Ausbildungszeit an ein bis drei Tagen die Woche eine Berufsfachschule. Die Fächer unterscheiden sich stark nach Beruf. In technischen Berufen wird meist ein halber Tag für Allgemeinbildung (Sprachen, Kultur, Turnen) verwendet und der Rest für berufsspezifische Fächer. In kaufmännischen Berufen werden Sprachen höher gewichtet.
Berufsmaturität
Es ist den Lernenden freigestellt, falls sie die Aufnahmeprüfung bestehen und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, parallel zur Lehre eine lehrbegleitende Berufsmatura zu absolvieren. Die Berufsmatura nimmt meist einen Tag in der Woche in Anspruch.
Die Berufsmatura kann auch nach der Lehre nachgeholt werden.
Es gibt für die verschiedenen Berufsgebiete unterschiedliche Berufsmaturas:
- Technische Berufsmatur
- Gewerbliche Berufsmatur
- Gesundheitlich-Soziale Berufsmatur
- landwirtschaftliche Berufsmatur
- gestalterische Berufsmatur
Mit der Berufsmatur hat man die Möglichkeit sich an einer Fachhochschule prüfungsfrei einzuschreiben.
Ein Studieren an einer Universität oder der ETH ist prüfungsfrei nach Abschluss der Fachhochschule möglich. Wer direkt mit der Berufsmatur ein Fach studieren will, welches nicht an Fachhochschulen angeboten wird, kann dies nach einem sogenannten Passarellenjahr mit bestandenen Ergänzungsprüfungen machen. [1]
Lehrabschlussprüfung
Am Ende einer Lehre werden praktische und theoretische Fähigkeiten in einer Abschlussprüfung getestet. Wer diese besteht, erhält bei einer anerkannten Lehre einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis. Bei vielen Ausbildungen finden bereits nach zwei Jahren Teilabschlussprüfungen statt.
Situation in anderen Ländern
USA
In den USA ist die Berufsausbildung sehr viel weniger formalisiert als in Deutschland und normalerweise nicht durch ein System von Prüfungen und anderen formalen Anforderungen reglementiert. Nach Verlassen der High School bzw. des Colleges (siehe US-amerikanisches Schulsystem) folgt am Arbeitsplatz meist ein on the job training (Lernen durch praktische Ausbildung).
Literatur
- Harney, Klaus: "Geschichte der Berufsbildung" In: Harney, K./Krüger, H.-H. (Hg.): Einführung in die Geschichte der Erziehungswissenschaft und Erziehungswirklichkeit, 3. Auflage, Opladen 2006, 231-267
- Joe Kinchloe: How Do We Tell the Workers?: The Socioeconomic Foundations of Work and Vocational Education, Westview Press, 1998
Einzelnachweise
Siehe auch
- Kurzpraktikum (Schnupperlehre); Berufseinstiegsbegleitung
- Fachschule, Berufsfachschule, Berufskolleg, Berufsschule,
- Ausbildungsberuf, Liste von Ausbildungsberufen, Ausbildungsnachweis,
- Jugendarbeitsschutzgesetz
Weblinks
Deutschland:
- Deutsches Berufsbildungsgesetz (PDF-Dokument; 244 KB)
- Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit
- Ich mach's! - Die Informationsseite des Bayerischen Fernsehens zum Thema Ausbildung und Beruf mit Videoclips zu allen Ausbildungsberufen
Schweiz:
- Artikel Lehre im Historischen Lexikon der Schweiz
- Schweizer Portal für Berufswahl, Studium und Laufbahnfragen
Vergleich:
Gestaltung von Berufsausbildung:
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