Radarwarnanlage

Radarwarnanlage
Radardetektor (oben zerlegt) eines sowjetischen Flugzeuges (Baujahr ca. 1978); links die Spiralantenne. Der Bereich der Schutzkappe aus braunem Bakelit (rechts) ragt durch die Flugzeug-Außenhaut

Eine Radarwarnanlage oder ein Radar-Detektor ist ein elektronisches Gerät, das die elektromagnetischen Wellen von Radaranlagen registrieren kann und eine Warnung davor abgibt oder andersartig darauf reagiert.

Im einfachsten Fall besteht ein derartiges Gerät aus einer geeigneten Antenne mit nachgeschaltetem HF-Gleichrichter. Dieser bewirkt eine Demodulation der Radarimpulse und liefert ein im Hörbereich liegendes Signal der Impulsfolge (die Folgefrequenz liegt je nach Reichweite des Radargerätes bei ca. 100 bis 1000 Hz.).

Oft umfasst eine Radarwarnanlage jedoch eine oder mehrere Antennen und eine an den Empfänger angeschlossene Melde-/Kommandoanlage.

Inhaltsverzeichnis

Radarwarner im Straßenverkehr

Radar-Detektoren können in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, um vor Geschwindigkeitsüberwachungen mittels FMCW-Radar zu warnen, noch bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs erfasst wird. Es gibt auch sogenannte Radar Jammer, die durch Senden von Radiowellen versuchen, das CW-Radar zu stören.

In Deutschland ist zwar das Handeln und Besitzen dieser Geräte legal, das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen im Fahrzeug jedoch seit 2002 verboten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, deren Aufdeckung mindestens 75 Euro Bußgeld und 4 Punkte im Verkehrszentralregister sowie die Beschlagnahmung des Geräts nach sich zieht.[1] In der Rechtsprechung werden Kaufverträge über Radarwarngeräte als sittenwidrig und deshalb nach § 138 BGB als nichtig eingestuft, so dass die Käufer unbrauchbare Geräte hinnehmen müssen.[2] Ein neues Urteil des BGH vom 25.11.2009 schließt die Rückgabe trotz Sittenwidrigkeit nicht mehr generell aus. Trotzdem bleibt für Käufer eine Rechtsunsicherheit, da in den meisten gerichtlichen Entscheidungen das Rückgaberecht verneint wird. [3]


In Österreich ist hingegen auch der Besitz und damit auch die Einfuhr aus dem Ausland untersagt. Erlaubt sind hingegen solche Geräte, die in Navigationsgeräten oder Smartphones integriert sind und nur eine Anzeige von Radarstandorten ähnlich dem System der Point of Interest haben.[4]

Von solchen Geräten zu unterscheiden sind Radaranlagen als Abstandswarner, die sowohl den Abstand als auch die Geschwindigkeitsdifferenz zu anderen Fahrzeugen überwachen und so zur Fahrsicherheit beitragen sollen.

Radardetektoren beim Militär

Radarwarner werden auch in Kampfflugzeugen eingesetzt und ermöglichen, abhängig von deren Komplexität, eine Erkennung des Erzeugers der Radarstrahlung, die Richtung, aus der die Radarstrahlung kommt und gegebenenfalls die Relativgeschwindigkeit zum Sender. Man spricht von elektronischer Aufklärung - ELINT. Entsprechend der ausgewerteten Daten kann auf einen bevorstehenden Angriff zum Beispiel mit Raketen oder FLAK geschlossen werden und es können automatische oder manuelle Gegenmaßnahmen eingeleitet werden (Abwurf von Düppeln oder Täuschkörpern, Angriff der Radarstellung).

Radarwarnanlagen gehen auf deutsche Entwicklungen im 2. Weltkrieg zurück, als man erkannte, dass britische Bomber Radaranlagen mitführten. Man entwickelte den Empfänger FuG 370 Naxos, der diese Strahlung auswerten konnte, um seinerseits die Bomber anzugreifen. Ein anderes Gerät war das passive Zielsuchgerät FuG 227 zum Anflug auf englisches „Monica“ Abstandswarngerät. Ähnliche Geräte wurden dann von deutschen U-Booten eingesetzt, um rechtzeitig tauchen zu können.

Weitere Anwendungen

Einhandsegler, die alleine auf einem Segelboot unterwegs sind, verwenden Radarwarngeräte, um sich im Schlaf durch Radarsignale herannahender Schiffe wecken zu lassen.

Einzelnachweise

  1. Radarwarner. Allgemeiner Deutscher Automobil-Club. Abgerufen am 12. März 2010.
  2. BGH Urteil v. 23. Februar 2005. Hans Giese. Abgerufen am 12. März 2010.
  3. BGH Urteil v. 25. November 2009. Bundesgerichtshof. Abgerufen am 8. August 2011.
  4. Radarwarner größtenteils illegal! auf ÖAMTC vom 28. Januar 2010 abgerufen am 15. Juni 2011

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