- Ausschlussklausel
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Eine vertragliche Ausschlussklausel verkürzt die gesetzliche Verjährungsfrist eines Anspruches. Synonyme von Ausschussklauseln sind Verfallskausel, Präklusionsklausel und Verwirkungsklausel. Anzutreffen sind Ausschlussklauseln in Tarifverträgen, Arbeitsverträgen, selten in Betriebsvereinbarungen.
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