- Ausschlusskriterien bei der Blutspende
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Als Ausschlusskriterien bei der Blutspende bezeichnet man die Kriterien, bei denen eine Blutspende nicht möglich ist. Es wird zwischen dauerhaften und zeitweiligen Ausschlusskriterien unterschieden. In jedem Land gelten unterschiedliche Gesetzliche Bestimmungen.
Zusätzlich kann jeder Träger eines Blutspendedienstes im Detail andere Kriterien ansetzen, daher stellt diese Liste nur die üblichsten Kriterien dar und muss nicht in allen Fällen und bei allen Trägern zutreffen.
Diese Ausschlusskriterien dienen zum einen dem Schutz der Blutspender. So wird häufig ein bestimmtes Mindestgewicht gefordert, damit der Spender nicht zu sehr durch eine Blutspende geschwächt wird. Zum anderen können viele Infektionskrankheiten durch Blut übertragen werden. So kam es z. B. in den 1980er Jahren zu Infektionen durch HIV-kontaminierte Blutprodukte. Um dies zu vermeiden, werden bestimmt Risikogruppen von der Blutspende ausgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Altersangaben
- Mindestalter 18 Jahre
- Erstspender dürfen nicht älter als 60 Jahre sein
- Altersobergrenze von 68 Jahren
- Eine Zulassung über 68 Jahren oder Erstspendern über 60 Jahren ist nach individueller ärztlicher Entscheidung möglich
Dauerhafte Ausschlusskriterien
Nach den derzeit gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer und weiteren Anordnungen sind Personen als Blutspender dauerhaft auszuschließen laut Blutspendedienst Hamburg[1] und Artikel Blutspende:
- bei denen eine Hepatitis B-, Hepatitis C- oder HIV-Infektion nachgewiesen wurde, unabhängig davon, ob Krankheitserscheinungen aufgetreten sind,
- die an einer infektiösen Hepatitis (Gelbsucht) unklarer Ursache erkrankt sind oder waren,
- bei denen eine HTLV-I/-II-Infektion nachgewiesen wurde, unabhängig davon, ob Krankheitserscheinungen aufgetreten sind,
- die in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen sind (erste 5 Lebensjahre),
- die an einer Protozoonose: Babesiose, Trypanosomiasis (Chagas- oder Schlafkrankheit), Leishmaniasis oder an Malaria erkrankt sind oder waren,
- die an Syphilis, Brucellose, Rickettsiose, Lepra, Rückfallfieber oder Tularämie erkrankt sind oder waren,
- die bekannte Dauerausscheider von Salmonellen (Typhus- und Paratyphus-Erreger) sind,
- die jemals mit Hypophysenhormonen (z.B. Wachstumshormon) menschlichen Ursprungs behandelt worden sind,
- die an der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung oder an der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung leiden, oder bei denen der Verdacht auf diese Erkrankungen besteht,
- die Dura mater- (Hirnhaut-) bzw. Kornea- (Hornhaut-)Transplantate erhalten haben,
- die Xenotransplantate erhalten haben (Transplantation von tierischem Gewebe),
- die an bösartigen Neoplasien (Tumore, "Krebs") leiden oder litten (Ausnahmen: ausgeheilte Plattenepithelkarzinome der Haut und Basaliome),
- die an anderen chronischen Krankheiten leiden oder litten, bei denen die Blutspende eine Gefährdung des Spenders oder des Empfängers nach sich ziehen kann (z. B. schweres Asthma, schwere Herzerkrankung, Blutungsneigung, nach Herzinfarkt, Schlaganfall, mehrfachen Thrombosen),
- die ständig mit Arzneimitteln behandelt werden, nach individueller Entscheidung durch den Arzt, insbesondere bei Behandlung mit teratogenen (missbildungserzeugenden) Arzneimitteln wie Retinoiden
- die einer Personengruppe angehören, die ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit aufweist, darunter
- Personen, die sich in der Zeit von 1. Januar 1980 bis 31. Dezember 1996 insgesamt länger als 6 Monate im Vereinigten Königreich Großbritannien und/oder Nordirland aufgehalten haben
- Personen, die zwischen dem 1. Januar 1980 und Ende 2003 in Großbritannien operiert wurden oder Bluttransfusionen erhielten
- Personen, in deren Familie bei einem oder mehreren Blutsverwandten die Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung aufgetreten ist,
- die einer Personengruppe angehören, die statistisch ein erhöhtes Risiko für HBV-, HCV- oder HIV-Infektionen aufweist, unabhängig davon, ob tatsächlich Risikoverhalten vorlag, darunter
- Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern,
- männliche und weibliche Prostituierte,
- Männer, die Sex mit Männern haben,
- Gefängnisinsassen,
- Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige, sowie dessen begründet verdächtige
Für den Fall, dass eine solche Kontraindikation vorliegt, der Spender aber aufgrund gesellschaftlichen Drucks dies nicht frei zugeben kann, wird die Möglichkeit des anonymen Selbstausschlusses bereitgestellt, siehe auch Informationen über Blutspender.
Zeitweilige Ausschlusskriterien
Folgende Spender sind für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen (Rückstellungsfristen):
- solange wie zutreffend
- unter 50 kg Körpergewicht
- seit letzter Blutspende sind noch nicht 56 Tage (8 Wochen) vergangen (bei Frauen 12 Wochen)
- es wurde bereits 6-mal in einem Jahr gespendet (bei Frauen 4-mal)
- gesundheitliche Probleme
- zeitweiliger Eisenmangel - zu niedriger Hämoglobin-Wert
- bei der Untersuchung des Blutes auf Erreger sind falsche Anzeigen aufgetreten, sogenannte Falsch positive
- einen Tag
- nach zahnärztlicher Behandlung
- eine Woche
- nach einem kleinen operativen Eingriff oder Zahnziehung
- nach einem unkomplizierten Infekt
- einige Wochen (je nach Träger und Medikament)
- Antibiotikaeinnahme
- Impfungen in den letzten Wochen
- bestimmte Psychopharmaka
- 2 Wochen
- Nach Rückkehr aus einem Chikungunya-Endemiegebiet (Südliches Afrika, Südostasien)
- 4 Wochen
- Infektionen mit Durchfall, eitrige Wunden, Fieber
- Impfung gegen Cholera, Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln, Typhus (Lebendimpfstoffe)
- Nach einem Aufenthalt in Nordamerika vom 1. Juni bis zum 30. November jeden Jahres (West-Nil-Virus-Endemiegebiet)
- Nach Abklingen einer fieberhaften Infektion oder Durchfallerkrankung unklarer Ursache
- Nach Erkrankung an Herpes zoster (Gürtelrose), Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Windpocken
- 4 Monate
- Nach Ausheilung einer Hepatitis A
- Nach dem letzten kontinuierlichen Aufenthalt (länger als 6 Monate) in einem Gebiet mit hoher Infektionsrate für z.B. Hepatitis B, C, HIV (AIDS), HTLV-1, HTLV-2
- Nach Nadelakupunktur (ausgenommen Einmalnadeln unter aseptischen Bedingungen), nach Durchbohrungen der Haut und Schleimhaut (Piercing und Tätowierung, Ohrlochstechen)
- Nach größeren Operationen
- Nach endoskopischen Untersuchungen, Biopsien, Katheteranwendungen (ausgenommen Einmalkatheter)
- 6 Monate
- Nach Besuch von Malaria-Gebieten
- Nach Abklingen der Symptome einer Toxoplasmose
- Während und nach einer Schwangerschaft bzw. bis zum Abstillen
- 12 Monate
- Impfung gegen Tollwut nach Kontakt (z.B. Biss)
- Nach Verabreichung von Sera tierischen Ursprungs
- 2 Jahre
- Nach Ausheilung von Osteomyelitis, Q-Fieber, rheumatischem Fieber (Gelenkrheumatismus), Typhus, Paratyphus und Tuberkulose
- 5 Jahre
- Nach medizinisch-dokumentierter Heilung von Hepatitis-B
Schweiz
Dauerhafte Ausschlusskriterien
- Positiver Test für HIV, Syphilis, Hepatitis B und Hepatitis C
- Geschützte oder nicht geschützte sexuelle Kontakte seit 1977: gewerbsmäßige sexuelle Kontakte oder sexuelle Kontakte unter Männern
- Injektion von Drogen in der Vergangenheit oder gegenwärtig
- Blutgerinnungsstörungen, die durch aus Blut hergestellte Medikamente behandelt werden müssen
- Aufenthalt in GB zwischen 1980 und 1996 während mindestens 6 Monaten, wegen erhöhtem BSE-Risiko[2]
Zeitweilige Ausschlusskriterien
- 5 Jahre
- Aufenthalt während mindestens sechs Monaten in Ländern mit erhöhter Aidsrate
- 12 Monate
- Erkrankung an Gonorrhoe oder anderen Geschlechtskrankheiten
- Sexuelle Kontakte mit wechselnden Partnern
- Sexuelle Kontakte mit Partnern, für die zeitweilige oder definitive Ausschlusskriterien zutreffen
- Sexuelle Kontakte mit Partnern, die in den letzten fünf Jahren in Ländern mit erhöhter Aidsrate Blut oder Blutprodukte erhalten haben
- 6 Monate
- Sexuelle Kontakte mit neuem Partner
- Aufenthalt in einem Malariagebiet im letzten halben Jahr ohne Erkrankung (bei fiebriger Erkrankung längere Sperrfrist)
- Träger von Genitalpiercing
Weblinks
- DRK: Persönliche Voraussetzungen für Spendewillige
- SRK: Informationsblatt für BlutspenderInnen (PDF-Datei; 15 kB)
- Bundesärztekammer: Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) – Zweite Richtlinienanpassung 2010
Einzelnachweise
- ↑ blutspendehamburg.de: Dauerhafte Ausschluss-Kriterien, Zugriff am 5. Mai 2011
- ↑ knochenmark.ch
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