RapidShare

RapidShare
RapidShare AG
Logo von RapidShare
Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründung 10. Oktober 2006
Sitz Cham, Schweiz
Leitung Alexandra Zwingli
(Geschäftsführerin a.i. und VR-Präsident)
Mitarbeiter 60
Branche Internetdienste
Produkte One-Click-Hosting
Website rapidshare.com

RapidShare ist ein Internetdienstleister mit Sitz im schweizerischen Cham, der sich auf die Speicherung, die Verwaltung und den einfachen Austausch von insbesondere größeren Dateien spezialisiert hat (sog. Sharehoster). Er finanziert sich durch kostenpflichtige „Premium“-Zugänge. Nach eigenen Angaben ist RapidShare mit über 160 Millionen hochgeladenen Dateien[1] und täglich 42 Millionen Besuchern [2] der weltweit größte Filehoster. Die Gesamt-Festplattenkapazität der RapidShare-Server beträgt nach eigenen Angaben ca. 10 Petabyte (10.000 Terabyte), angebunden sind die Server mit einer Datenübertragungsrate von ca. 920 Gigabit pro Sekunde (Stand Mai 2011).[3]

Wegen urheberrechtlicher Probleme der gespeicherten Dateien ist das Unternehmen immer wieder in die Schlagzeilen geraten.

Inhaltsverzeichnis

Unternehmen

Das Unternehmen mit seinen rund 60 Mitarbeitern (Stand 15. September 2010) erzielt einen geschätzten Umsatz von fünf Millionen Euro im Monat.[4] [5] Gründer und Geschäftsführer von RapidShare ist Christian Schmid. Laut dem Datenauswertungsunternehmen Alexa Internet liegt RapidShare derzeit im Dreimonatsdurchschnitt auf Platz 180 der am meisten aufgerufenen Webseiten der Welt (Stand Oktober 2011).[6] Zuvor lag die Website über Monate hinweg unter den ersten 20 mit Platz 10 Mitte 2008 als bisherige Höchstplatzierung.[7] Am 20. April 2010 wurde bekannt gegeben, dass sich RapidShare von seinem Geschäftsführer Bobby Chang getrennt habe.[8]

Geschichte

RapidShare.de wurde von Christian Schmid entwickelt und ging im August 2004 online. Hier nahm das One Click-Webhosting seinen Anfang. Vor diesem Datum sind keine anderen One Click-Webhoster bekannt. Schon kurz darauf erstellten zahlreiche Nachahmer teilweise sehr genaue Kopien des immer beliebter werdenden Serviceangebots. Nachdem RapidShare.com gegründet wurde und den internationalen Markt weitaus besser bedienen konnte als RapidShare.de, wurde RapidShare.de mit einer Weiterleitung zu RapidShare.com am 1. März 2010 eingestellt.[9]

Im Oktober 2006 wurde die Firma RapidShare AG mit Sitz im schweizerischen Cham gegründet. Teilhaber sind der Gründer und Verwaltungsratsvorsitzende von RapidShare Christian Schmid sowie die Examina AG.[10] Kurz nach der Gründung erschien auf der deutschen Seite die Meldung „Leider sind alle Festplatten von RapidShare.de derzeit voll“, wodurch für normale Benutzer keine Uploads mehr möglich waren. Zwischenzeitlich bot die deutsche Firma nur Uploads von Bezahlkunden an. Mittlerweile ist das aber auch für kostenlose Nutzer wieder möglich. Die Server von RapidShare stehen in verschiedenen Ländern, u. a. in Deutschland.[11]

Hauptfunktionalität von RapidShare

Anbieten von Dateien

Nutzer können beliebig große Dateien hochladen, egal ob sie einen kostenpflichtigen RapidPro-Account haben oder nicht. Die Dateien können mit unbegrenzter Geschwindigkeit von jedem heruntergeladen werden. Während des Uploadvorgangs werden u. a. ein Fortschrittsbalken, die Upload-Geschwindigkeit sowie die voraussichtlich noch benötigte Zeit angezeigt. Über die kostenlose und offizielle Upload-Anwendung RapidShare Manager 2 können nacheinander mehrere Dateien automatisch hochgeladen werden.

Um eine Datei herunterzuladen, ist ein direkter Link darauf erforderlich. Diese verteilt der Uploader nach dem Hochladen selbst. Die Seiten von RapidShare enthalten keine Download-Links oder eine Funktion, mit der die Infrastruktur durchsucht werden könnte. Über einen geheimzuhaltenden Link oder das Interface RapidshareManager (ein Tool, um sein Collector's oder Premium-Konto zu organisieren und ordnen) können die Dateien auch wieder gelöscht werden. Dateien von RapidPro-Usern werden erst dann gelöscht, wenn auch kein Rapid-Pro mehr vorhanden ist. Dateien von Usern mit kostenlosem Account werden 30 Tage nach ihrem letzten Download automatisch gelöscht. Um Dateien hochladen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. (Stand Juni 2011)

Kostenlose Nutzung

Die kostenlose Nutzung unterliegt verschiedenen Einschränkungen, die im Laufe der Zeit mehrmals geändert wurden: Ein „Free-User“ musste zunächst einige Minuten lang warten, bevor er die gewünschte Datei herunterladen konnte, anschließend ein Captcha eingeben und nach dem Download erneut eine gewisse Zeit abwarten, die sich nach der Größe der vorangegangenen Datei richtete (bis zu zwei Stunden), um weitere Inhalte herunterladen zu können. Da diese Beschränkung allerdings durch Trennung der Internetverbindung leicht umgangen werden konnte (neue IP-Adresse), wurde die Übertragungsgeschwindigkeit für nicht zahlende Kunden auf bis zu 0,2 MBit/s gedrosselt. Zudem wurde das Captcha abgeschafft und die Wartezeit vor einem Folgedownload von maximal zwei Stunden auf minimal 15 Minuten verkürzt. In „Spitzenzeiten“, die meist am Nachmittag begannen und bis tief in die Nacht dauerten, war der kostenlose Download von Dateien mit Hinweis auf „überlastete Server“ komplett ausgeschlossen. Ein Download war dann erst wieder möglich, wenn „genug Serverkapazitäten“ verfügbar seien, was von vielen Nutzern als aggressive Marketingmaßnahme zum Verkauf von „Premium“-Verträgen gewertet wurde. Mittlerweile ist die kostenlose Nutzung mit beinahe unbeschränkter Geschwindigkeit möglich, Wartezeiten vor und zwischen mehreren Downloads fallen ebenfalls weg. Mehrere Downloads zur gleichen Zeit sind aber nach wie vor nicht möglich.

Premium-Zugänge

Um die Wartezeit zu umgehen, kann ein kostenpflichtiger Zugang gekauft werden. Bei diesem System kann der Nutzer ähnlich einem Prepaid-Handy im Voraus Guthaben (genannt Rapids) erwerben. Als Grundpreis müssen 990 Rapids (seit 18. Mai 2011, vorher 495 Rapids) aufgewendet werden, um einen 30 Tage gültigen Premiumaccount (genannt RapidPro) zu erlangen. Ebenfalls gibt es die Möglichkeiten, sich einen 150-Tage-Zugang für 2.990 Rapids bzw. einen 2-Jahres-Account für 9.990 Rapids zu kaufen. Ein Premium-Zugang umfasst unlimitierten Traffic und einen unlimitierten gesicherten Speicherplatz, in dem hochgeladene Dateien nicht gelöscht werden, auch wenn sie 30 Tage lang nicht geladen wurden.

Rapids lassen sich in 3 Paketen zwischen 990 und 9990 Einheiten zu Preisen zwischen 9,90 € und 99,90 € erwerben. Daraus ergibt sich ein Preis pro Rapid von einem Cent. Die Bezahlung erfolgt entweder über PayPal, Paysafecard, Moneybookers, Sofortüberweisung, Onlineüberweisung, Banküberweisung in die Schweiz (die seit 2008 Mitglied im kostengünstigen EU-Zahlungsraum SEPA ist), VISA, MasterCard, American Express, Telefonzahlung (nur beim 30-Tage-Paket/990 Rapids), oder über zertifizierte nationale Reseller. Außerdem kann man Gratis-Rapids bekommen, wenn man die Angebote von Deal United, Sponsorpay oder Trialpay nutzt. Dazu muss man meist in bestimmten Online-Shops einkaufen, Umfragen ausfüllen oder an Gewinnspielen teilnehmen.

Ein besonderes Merkmal stellt der so genannte Remote-Upload dar. Über ihn können Dateien ohne den Umweg über die Festplatte des Benutzers direkt von einem anderen Server zu RapidShare gespiegelt werden. Über den Filemanager ist eine Verwaltung der hochgeladenen Dateien möglich. Weitere unbegrenzte Features von "Rapid Pro" sind: Downloadvolumen, Datentransfers (256 bit SSL-Verschlüsselung auch beim Download) und Parallel-Transfers inkl. Wiederaufnahme von abgebrochenen Downloads. Für weitere Details siehe [12] und [13].

Download-Vergütungssystem

Vom 27. August 2005 an gab es ein Vergütungssystem für hochgeladene Dateien, das ab einer Dateigröße von 5 MByte wirksam wurde, sofern innerhalb der letzten Stunde nicht mehr als drei „RapidPoints“ vom Downloader generiert wurden. Bei jedem Download der Datei erhielt der Besitzer des dazugehörigen Collectors- bzw. Premium-Accounts einen „RapidPoint“ gutgeschrieben. Mit 10.000 dieser Punkte konnte ein neuer Account mit einer Laufzeit von einem Monat erstellt oder ein bereits bestehender Premium-Account um einen weiteren Monat verlängert werden. Es war auch möglich, sich mit Punkten über das Rewards-Programm Amazon-Gutscheine (50 € für 55.000 Free-Points + 20.000 Premium-Points) oder sonstige Gegenstände zu beschaffen.[14] Seit 2. Juli 2008 wurden auch „RapidPoints“ gutgeschrieben, wenn der Downloader ein Premium-User ist. Zuvor konnten nur Free-User solche Punkte generieren.

Am 22. August 2009 wurde das Vergütungssystem wegen vermehrter Betrugsfälle geändert. Von nun an konnte man Premium-RapidPoints nur noch durch Erzeugen von Traffic erhalten. Für 100 MByte Traffic, den Premium-User durch Herunterladen anderer Dateien erzeugen, bekam der Premium-User, welcher die Datei hochgeladen hatte, einen Premium-RapidPoint. Free-RapidPoints wurden durch das Herunterladen einer Datei mit mindestens 5 MB erzeugt (von einem User ohne Premium-Zugang). Es konnten jedoch nur drei Free-RapidPoints pro Stunde von einem Nutzer generiert werden, wobei Premium-RapidPoints unbegrenzt sammelbar waren.

Mehrere Monate lang war es auch möglich, sich die Premium-RapidPoints direkt auszahlen zu lassen. Je nach aktuellem RapidShare-Umtauschkurs lag der Wert für 1000 Premium-RapidPoints bei ca. 1 €. Auch konnte man nach wie vor die Premium-RapidPoints zu einem Kurs von 1 zu 1,25 in Free-RapidPoints transferieren. Das war für das Verlängern oder Neuerstellen eines Premium-Accounts notwendig, sowie für das Teilnehmen am Reward-Programm.

Seit dem 12. März 2010 gab es zudem die Möglichkeit, seine Premium- und Free-RapidPoints für einen wohltätigen Zweck zu spenden. Das Angebot trug den Namen RapidDonations.[15] Am 18. Juni 2010 gab RapidShare bekannt, dass das RapidPoints- und RapidDonations-Programm zum 1. Juli eingestellt wird. Damit reagierte das Unternehmen auf Behauptungen, dass durch das Prämiensystem das Hochladen urheberrechtlich geschützter Dateien belohnt würde.[16]

Professionelles Filehosting

Seit dem 23. Mai 2007 bietet RapidShare auch professionelles Filehosting an. Das Angebot richtet sich dabei vornehmlich an Firmen, die Dateien mit besonders hohem Traffic-Aufkommen auslagern wollen. Dazu können Pakete mit einem enthaltenen Traffic von 100 GB bis zu 2,5 TB erworben werden. Der Unterschied zu den normalen kostenlosen Download-Links besteht darin, dass der Nutzer die Datei direkt und ohne Wartezeit mit maximaler Downloadgeschwindigkeit herunterladen kann, auch wenn er keinen Premium-Account besitzt. Gesicherte Links ermöglichen es fortgeschrittenen Anwendern, den Download nur über die eigene Webseite zuzulassen und Deep Links entgegenzuwirken. Jedem Premium-Benutzer stehen einmalig 5 GB für den kostenlosen Test des Angebotes zur Verfügung.

Offene Programmierschnittstelle für Entwickler

Seit dem 10. Juni 2009[17] bietet RapidShare für Entwickler eine frei zugängliche Programmierschnittstelle (API) an.[18]

Juristische Auseinandersetzungen

Am 18. Januar 2007 gab die GEMA bekannt, dass sie gegen die Dienste RapidShare.de und RapidShare.com einstweilige Verfügungen erwirkt habe.[19] Mit dem Urteil vom 21. März 2007 wurde das auch bestätigt.[20][21] Im Detail ging es dabei um die „rechtswidrigen Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires“, so die GEMA in einer Pressemitteilung. RapidShare.de hat laut GEMA zeitweise damit geworben, dass bis zu 15 Millionen Dateien auf ihren Servern abrufbar seien. Die Gesellschaft verlangte dabei insbesondere eine genaue Zahl der Werke aus ihrem Repertoire, die sich auf den RapidShare-Servern befinden.

Das Landgericht Köln erließ eine Verfügung, die dem Unternehmen untersagte, einige bestimmte Musikwerke weiterhin öffentlich zugänglich zu machen. RapidShare kündigte daraufhin an, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der Verfügung erwirken zu wollen. Geschäftsführer Bobby Chang bezifferte die urheberrechtlich geschützten Dateien, die auf RapidShare unerlaubt zum Herunterladen freigegeben wurden, auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz. „Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Softwarefilter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein“, beteuerte Chang.

Am 21. März 2007 verkündete das Kölner Landgericht, dass RapidShare im Rahmen seines Dienstes bei Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden kann und die illegale Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire kontrollieren muss.[22] Eine Woche darauf kündigte die Schweizer Aktiengesellschaft an, in Berufung zu gehen.[23] Chang war der Meinung, dass es das Landgericht „abgelehnt [habe], sich in der notwendigen Tiefe mit den Details des Sachverhalts auseinanderzusetzen“. Man hoffe daher, die Lage in zweiter Instanz verdeutlichen zu können. Gegenüber heise online rechtfertigte sich Chang damit, dass sich das Urteil auf die Verbreitung geschützter musikalischer Werke beziehe, bei RapidShare allerdings nur Dateien mit beliebig versehenen Namen bereitgestellt werden, aus denen man ohne weiteres keine Rückschlüsse auf eventuell dahinter stehende Musikstücke ziehen könne.

Im April 2007 reichte RapidShare eine negative Feststellungsklage gegen die GEMA ein.[24] Die Chamer Firma will damit Klarheit über die gesetzlichen Verpflichtungen eines Webhosters zur Verhinderung eines Urheberrechtsverstoßes erlangen.

Im September 2007 stellte das OLG Köln fest, dass RapidShare urheberrechtlich geschützte Werke vom Server entfernen muss, sobald das Unternehmen von konkreten Rechtsverletzungen Kenntnis erlangt. Allerdings bestehe keine umfassende Kontrollpflicht seitens des Filehosters, da das den zumutbaren Aufwand übersteige. Somit muss RapidShare nur auf Anfrage tätig werden. Sowohl die GEMA als auch RapidShare begrüßten das Urteil.[25]

Im April 2008 hat sich die rechtliche Situation für RapidShare drastisch geändert. Nach einem Urteil des Landgerichtes Düsseldorf haftet der Webhoster für die von seinen Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen als Störer.[26] Das Gericht vertritt die Meinung, eine Filterung der MD5-Summe gelöschter Dateien sei nicht ausreichend. Der Richter meinte: „Es existieren effektivere Maßnahmen, mit denen die Klägerin die Verbreitung der streitgegenständlichen Musikwerke im Speziellen und das Begehen von Urheberrechtsverstößen über ihre Plattform im Allgemeinen hätte verhindern können.“ RapidShare müsse alles mögliche und Zumutbare unternehmen, um ähnliche Rechtsverletzungen zu unterbinden. Eine Registrierungspflicht wäre für den Richter solch eine Lösung, da „[…] jemand, der nicht anonym im Internet surft, wesentlich größere Hemmungen bezüglich der Begehung von Rechtsverstößen hat, als ein nicht angemeldeter Nutzer.“ Um Falschangaben zu unterbinden, wurden sogar ein Datenabgleich mit der Schufa oder die Nutzung des Postident-Verfahrens für zumutbar erklärt.

Am 24. Juni 2009 sah das Landesgericht Hamburg es als erwiesen an, dass RapidShare Musikdateien im Wert von 24 Millionen Euro hostet.[27]

Das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 166/09 12 O 221/09) hat in der Berufung eines Verfügungsverfahrens gegen RapidShare am 27. April 2010 eine zunächst erwirkte einstweilige Verfügung gegen RapidShare aufgehoben.[28] RapidShare haftet dem Urteil der Düsseldorfer Richter zufolge nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer. Entgegen vorangegangener Entscheidungen wurde RapidShare nicht als Mitstörer in Anspruch genommen und eine erhöhte Prüfungspflicht bestehe auch nicht. RapidShare nehme selbst keine Veröffentlichung des Inhaltes vor, sondern stelle lediglich Speicherplatz zum Hochladen beliebiger Dateien für seine Nutzer zur Verfügung. Damit stelle RapidShare „ein von der Rechtordnung durchaus gebilligtes Geschäftsmodell“ dar, welches auch „in weiten Teilen legal genutzt“ werde. Da RapidShare nicht selbst eine Liste der gespeicherten Inhalte zur Verfügung stellt, hängt es allein vom Nutzer ab, ob Dritte die Möglichkeit bekommen, die auf den Servern von RapidShare gespeicherten Inhalte abzurufen.

Im Rechtsstreit (Az. 09-CV-2596H WMC) zwischen dem Online-Erotikmagazin Perfect 10 und der RapidShare AG wurde der Erlass einer einstweiligen Verfügung vor einem Bundesgericht in Kalifornien abgelehnt.[29] Die vorsitzende Richterin Marilyn Huff wies den Antrag zurück, weil die Kläger weder eine direkte Urheberrechtsverletzung noch eine Begünstigung durch RapidShare glaubhaft machen konnten.[29] Laut Aussage von Richterin Huff bestehe kein Zweifel, dass man von RapidShare urheberrechtlich geschützte Bilder des Erotikanbieters herunterladen kann und dies die Rechte des Klägers verletze. Jedoch kann dieser Verstoß nicht RapidShare angelastet werden, da es bei RapidShare nicht die Möglichkeit gibt, einen Katalog nach gewünschtem Material zu durchsuchen.[29] Die Veröffentlichung des auf RapidShare abgelegten Materials liege allein in der Verantwortung der Nutzer, und damit ist RapidShare für direkte Urheberrechtsverletzungen im Sinne des US-Copyright nicht haftbar zu machen. Den Vorwurf der Beihilfe oder Begünstigung konnte der Kläger nach Ansicht der Richterin nicht begründen. Allerdings lägen Verstöße durch Dritte auf RapidShare vor.[29] RapidShare wollte Schutz durch den Digital Millennium Copyright Act, um in Genuss der „Safe Harbor“-Regelung zu kommen. Diesen wies Richterin Huff allerdings aus formalen Gründen zurück, da RapidShare es versäumt hatte, einen Ansprechpartner für das US Copyright Office zu nennen.[29]

Literatur

  • Daniel Hofmann: Heimliche Riesen im Netz – Vergemeinschaftung um Sharehoster am Beispiel einer Online-Tauschbörse. GRIN, München 2008. ISBN 3-640-21181-2

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rapidshare will Uploads nicht kontrollieren. In: onlinekosten.de. Abgerufen am 24. Febr. 2010.
  2. Dirk Vongehlen: RapidShare – der unbekannte Web-Star. In: sueddeutsche.de. Abgerufen am 24. Febr. 2010.
  3. Spiegel Online:Selbstbild der Filehoster "Wir sind auch Opfer"
  4. "Wir sind auch Opfer". In: Spiegel Online. 15. September 2010, abgerufen am 9. Februar 2011.
  5. Raubzug ohne Strafe? In: Börsenblatt Online. 14. September 2007, abgerufen am 24. Februar 2010.
  6. Alexa Internet: Alexa Web Search, Nutzungsdaten von rapidshare.com , 3. April 2011
  7. Alexa Internet: Alexa Web Search, Nutzungsdaten von rapidshare.com , 3. Dezember 2009
  8. RapidShare AG trennt sich von Geschäftsführer Bobby Chang, Eintrag vom
  9. RapidShare.de wurde am 1. März 2010 permanent abgeschaltet – www.gulli.com/news, 20. Februar 2010
  10. Handelsregister des Kantons Zug – Internet-Vollauszug: RapidShare AG, 10. Oktober 2006
  11. Gulli.com: Sorry, wir sind voll, 30. Juli 2007
  12. Vergleich von kostenloser und kostenpflichtiger Nutzung (JPG-Grafik)
  13. RapidShare:Vorteile von Premium-Accounts (jpg-Grafik)
  14. RapidShare.com Rewards Programm
  15. RapidDonation RapidDonations
  16. Gulli.com: Rapidshare: RapidPoints-Programm wird eingestellt, 18. Juni 2010
  17. Rapidshare für Entwickler offen. In: futurezone.orf.at. 10. Juni 2009, abgerufen am 24. Febr. 2010.
  18. API Documentation. Abgerufen am 9. Juli 2009.
  19. GEMA:Pressemitteilung vom 18. Januar 2007
  20. RauteMusik.FM:GEMA setzt sich gegen RapidShare durch, 28. März 2007
  21. Landgericht Köln 28 O 19/07
  22. heise online:Rapidshare muss künftige Verletzungen des GEMA-Repertoires verhindern, 27. März 2007
  23. heise online: RapidShare geht im Streit mit der GEMA in Berufung, 28. März 2007
  24. heise online:Hostingdienst RapidShare verklagt die GEMA, 18. April 2007
  25. futurezone.ORF.at:Eingeschränkte Prüfpflicht für Rapidshare, 24. September 2007
  26. Wilde & Beueger Rechtsanwälte:LG Düsseldorf bestätigt die Störerhaftung des Webhosting-Dienstes RapidShare, 21. April 2008
  27. Court Orders Rapidshare To Proactively Filter Content
  28. heise online: OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, 3. Mai 2010
  29. a b c d e Volker Briegleb: Etappensieg für RapidShare in US-Copyright-Prozess. 20. Mai 2010, abgerufen am 30. Juni 2010.

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