- Ausstehendes Kapital
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Als Ausstehendes Kapital (auch noch nicht ausgegebenes Kapital) wird die Menge an Aktien bzw. die Summe der Aktiennennwerte bezeichnet, die zwar dem gezeichneten Aktienkapital hinzugerechnet werden, jedoch noch nicht eingezahlt wurden.
Hintergründe
Die Nennung des Ausstehenden Kapitals in einer Bilanz bzw. im Rahmen eines Jahresabschlusses erfolgt in den eher seltenen Fällen, wenn eine Kapitalerhöhung sich über einen Geschäftsjahresschluss erstreckt[1]. So dauert je nach Liquidität der Aktie bei einigen Kapitalerhöhungen mehrere Tage oder auch Wochen bis diese im Markt platziert sind, besonders da Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht eine Bezugsfrist vorausgeht, in der Zeitspanne die Altaktionäre die Möglichkeit haben die Jungen Aktien in einem festgelegten Bezugsverhältnis zu erwerben.
Je nach Akt der Kapitalerhöhung können diese aus dem Genehmigten Kapital (für normale Kapitalerhöhungen) oder auch dem Bedingten Kapital (z.B. für Wandelanleihen) stammen.
Andere Bedeutungen
In wenigen Fällen wird als ausstehendes bzw. noch nicht ausgegebenes Kapital auch die Summe aller Aktien verstanden, die ohne weitere Genehmigung durch die Aktionäre von einer Gesellschaft ausgegeben werden kann. Dieses ist die Summe aus Genehmigtem- und Bedingtem Kapital[2]. Zu beachten ist dabei, dass beide Kapitalarten durchaus in mehreren Tranchen vorliegen können, z.B. mit verschiedenen Ausstattungen (bzgl. der zugrundeliegenden Aktiengattung oder der Art der Einlage) und Laufzeiten.
Einzelnachweise
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