- Bezugsfrist
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Die Bezugsfrist ist die Zeitspanne, in der Junge Aktien einer bestimmten Käufergruppe oder der Allgemeinheit zum Kauf angeboten werden.
Hintergründe
Die Bezugsfrist wird in der Regel abhängig von der Liquidität, sprich dem täglichen durchschnittlichen Handelsvolumen der Aktien, sowie der erwarteten Nachfrage nach diesen bestimmt.
Bezugsfrist von Bezugsrechten
Bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten sind nach dem deutschen Aktiengesetz den Altaktionären mindestens 2 Wochen Bezugsfrist nach § 186 Abs. 1 Satz 2 AktG einzuräumen.
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Aktienrecht (Deutschland)
- Kapitalmaßnahme
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