- Rassestandard
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Als Rassestandard oder Zuchtstandard bezeichnet man in der Zucht von Haustieren und Nutztieren die von Zuchtverbänden definierten und festgeschrieben, charakteristischen Merkmale einer Rasse, die als Zuchtziel angestrebt werden. Der Rassestandard bezieht sich in erster Linie auf den Phänotyp, mittelbar aber auch auf den Genotyp. Sein Ziel ist es, das Aussehen eines idealen Vertreters der dargestellten Rasse zu beschreiben.
Rassestandards existieren nur für domestizierte Tierarten, wie etwa Hauspferd, Haushund, Hauskatze, Rassegeflügel, Hauskaninchen und Zierfische.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Es gibt verschiedene Formen von Tierausstellungen für Rassen der verschiedenen Haustierarten, beispielsweise für Hunde, Katzen, Kaninchen und Ziervögel. An solchen Ausstellungen stellen Züchter und Tierhalter ihre Tiere einem Zuchtrichter vor, der diese nach den im entsprechenden Rassestandard festgehaltenen Kriterien bewertet. Diejenigen Tiere, deren Phänotyp nach Ansicht des Richters am ehesten dem Standard entspricht, werden an solchen Ausstellungen prämiert.
Kritik
Durch die einseitige Fixierung auf phänotypische Merkmale können bei der Zucht nach den Vorgaben eines Rassestandards gesundheitliche Probleme entstehen, die zum Teil tierschutzrelevant sind. Solche Praktiken werden als Qualzuchten bezeichnet und sind in vielen Ländern gesetzlich verboten. Der Film Pedigree Dogs Exposed behandelt Fälle, in denen im Rassestandard festgelegte anatomische Merkmale den betreffenden Hunden schaden.
Siehe auch
Literatur
- Bartels, Th. und Wegner, W.: Fehlentwicklungen in der Haustierzucht, Ferdinand Enke Verlag, 1998, ISBN 3-432-28131-5
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