- Rattenbekämpfung
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Die Rattenbekämpfung hat das Ziel, das Vorkommen von frei lebenden Ratten im Umfeld menschlicher Siedlungen zu verhindern, oder zumindest klein zu halten, um Seuchengefahr, Vernichtung von Lebensmitteln, sowie Schäden und Verschmutzungen durch die Tiere gering zu halten.
Inhaltsverzeichnis
Juristische Aspekte
In Niedersachsen und Hamburg gibt es eine „Rattenverordnung“, die die Bürger zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet. Bei großräumigen Rattenbekämpfungsmaßnahmen ist eine staatliche Kontrolle vorgesehen. Diese wird vom Fachbereich Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssen solange fortgeführt werden, bis der Erfolg erkennbar ist.
Betreiber von abwassertechnischen Anlagen sind nach den deutschen Unfallverhütungsvorschriften zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Dies betrifft vor allem die Kommunen und Abwasserzweckverbände. Grund dieser Vorschrift ist die Bekämpfung der Weil-Krankheit.
Vorbeugung
Ratten vermehren sich besonders gut, wenn sie leichten Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Deshalb sollte mit organischen Abfällen sorgsam umgegangen werden. Insbesondere Essensreste aus der Küche sind so zu beseitigen, dass die Ratten keinen Zugang bekommen. Die Entsorgung über das Abwasser (Toilette) ist nicht ratsam, da viele Ratten in der Kanalisation leben und auf diese Weise direkt mit Nahrung versorgt werden. Eine gute Alternative ist die Biotonne. Organische Abfälle aus der Küche oder dem Garten (außer gekochten Speiseresten, Brot oder fleischlichen Abfällen) können auch verkompostiert werden. Ein vorschriftsmäßig angelegter Komposthaufen bietet keine Vermehrungsmöglichkeit für Ratten. Hingegen bieten Sperrmüllhaufen oder unaufgeräumte Schuppen einen guten Unterschlupf. Auch Fütterungsstellen für Haustiere oder Vögel werden gern besucht. Hier ist besonders auf Hygiene zu achten, wenn möglich sollten die Fütterungen (z. B. Vogelfütterung im Winter) eingestellt werden. Näpfe und Schüsseln von Haustieren sind nach der Fütterung zu reinigen. Das Tierfutter ist sicher verschlossen aufzubewahren.
Begiftung
Die Tötung von Ratten mithilfe von ausgelegten Giftködern ist in Industrieländern die bei weitem verbreitetste Methode der Rattenbekämpfung. Mit ihrer Hilfe ließ sich in Städten und Siedlungen der Bestand an Ratten soweit verringern, dass von ihnen kein großer Schaden angerichtet wird. Die in den Ködern verwendeten Rattengifte sind auch für Menschen meist gesundheitsschädlich, seltener giftig (Gefahrstoffkennzeichnung "T"). Daher ist bei ihrer Anwendung und dem Umgang besondere Vorsicht nötig. Chemische Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren werden auch Rodentizide genannt.
Begasung
In geschlossenen Gebäuden kann es sinnvoll sein, die Ratten mit einem für sie giftigen Gas zu vergiften. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass mit hoher Sicherheit alle im Gebäude befindlichen Nagetiere getötet werden. Diese Methode der Rattenbekämpfung findet insbesondere Anwendung bei Gebäuden zur Lagerung von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Silos für Getreide.
Ertränkung
Vor allem im ländlichen Milieu ist es nicht unüblich, Ratten (und auch Mäuse) zu ertränken. Hierzu lockt man üblicherweise Ratten eine mit einem Köder versehene und unter Umständen in Eigenkonstruktion entstandene Klappfalle hinauf, unter der sich ein mit Wasser gefüllter Eimer befindet. Wenn die Ratte die Vorrichtung hinaufgeklettert und in der Nähe des Köders gelangt ist, klappt die Falle um und das Tier fällt ins Wasser. Oft wird dem Wasser im Vorfeld Reinigungsmittel zugesetzt, um dem Wasser die Oberflächenspannung zu nehmen. Die eigentlich schwimmfähige Ratte sinkt hierdurch sogleich zu Boden. Nun beginnen für den Nager einige qualvolle Minuten unter Wasser, die schließlich mit dem Ertrinkungstod desselben enden. Diese Methode ist höchst umstritten und mit den Gesetzen des Tierschutzes nicht vereinbar.
Lebendfalle
Ratten lassen sich aufgrund ihrer sozialen Intelligenz sehr viel schwerer fangen als Mäuse. Sie kommen in Familienverbänden vor und lernen vom Schicksal ihrer Familienmitglieder. Eine gefangene Ratte hält Kontakt zu ihren Verwandten und vermittelt ihnen die Einsicht, dass sich mit der Apparatur eine Gefahr verbindet. Lebendfallen, die einfach nur eine größere Version von Mausefallen sind, fangen deshalb einen geringeren Prozentsatz aller anwesenden Ratten als Totfallen.
Rattenkleber
Auf Schiffen ist eine Begasung oder Gift keine Lösung, da sich die Ratte nach der Einnahme irgendwo an unzugänglicher Stelle verkriecht, dort verendet und verwest. Eine Lösung bietet ein elastisch bleibender Klebstoff, [1] welcher aus der Tube auf einem Stück Pappe oder Brettchen konzentrisch um einen Köder verteilt wird. Die Ratte tritt auf dem Weg zum Köder in diesen Kleber, sie klebt nicht fest, sondern sie wird elastisch (wie an einem Kaugummi) festgehalten. Dies ist der Ratte unangenehm und sie wirft sich auf die Seite, um sich zu befreien. Dadurch legt sie sich aber mit dem Fell großflächig in den Kleber und kann somit nicht mehr entrinnen. Da der Tod für das Tier qualvoll herbeigeführt wird, verstoßen in Deutschland der Vertrieb und Anwendung gegen das Tierschutzgesetz.[2]
Einzelnachweise
- ↑ ATRARAT Rattenkleber
- ↑ Deutsches Tierschutzgesetz, §4, Töten von Tieren
Weblinks
- http://www.nds-voris.de Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (Nieders. GVBl. Nr. 30/1977; PDF-Datei; 751 kB)
- http://www.niedersachsen.de Kontrolle von Rattenbekämpfungsmaßnahmen (Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
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