- Sperrmüll
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Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können. Sperrmüll wird gesondert abtransportiert.
Bei der Sammlung von Sperrmüll sind drei Systeme geläufig: Das erste, bei dem an einem im Voraus festgelegte Termin sämtliche Müllstücke abgeholt werden. Bei dem zweiten Verfahren, meist „Sperrmüll auf Abruf“ genannt, muss der Entsorger vorher an einer bestimmten Stelle anrufen und dort den Service für einen bestimmten Tag bestellen. Zudem kann in einigen Recyclinghöfen der Sperrmüll ohne Termin abgeliefert werden. Meistens ist dieser Service nicht kostenfrei.
Zur Abholung des Sperrmülls wird ein spezieller Müllwagen eingesetzt, in dem sich zwar eine Müllpresse befindet, jedoch keine Vorrichtung, um Mülltonnen auszuleeren. Beim Abtransport werden die Gegenstände in das offene Heck des Sammelwagens geladen. Dort wird der gesamte Sperrmüll von der Müllpresse zerkleinert und verdichtet. Die Müllpressen haben eine Presskraft von ca. 400 kN bei einem Hydraulikarbeitsdruck von ca. 110 bar. Damit wirkt auf den Sperrmüll ein Gewicht von ca. 40 t. Dadurch kann man mit einem Sperrmüllwagen ca. 10 t verpressten Sperrmüll abtransportieren.
Holz, Papier, Pappe und Metall werden aussortiert und wiederverwertet. Der Rest wird in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt.
In vielen Gemeinden sieht man am Abend vor der Abfuhr des Sperrmülls Personen, die den Sperrmüll nach brauchbaren Dingen durchsuchen, da Menschen häufig noch gut erhaltene und brauchbare Dinge wegwerfen. Das Durchsuchen und Verteilen des Sperrmülls gilt allerdings in vielen Fällen als Ordnungswidrigkeit[1].
Aufgrund der Verunreinigung und teilweisen Zerstörung der abgestellten Gegenstände, die beim Durchstöbern des Sperrmülls oder durch spielende Kinder entstehen, und der damit verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt werden in einigen Gemeinden umzäunte Sperrmüllsammelplätze eingerichtet, die nur von den Bewohnern der umliegenden Häuser über einen Schlüssel geöffnet werden können, ähnlich der abgesperrten Mülltonnenanlagen.
Wird Sperrmüll nicht zeitnah von den Entsorgungsunternehmen abgeholt, steht er manchmal tagelang an der Straße. Dann wächst der Sperrmüllhaufen oft sehr schnell. Bürger stellen ihren Müll dann häufig zu dem Sperrmüll und so wird aus dem Haufen eine wilde Müllkippe. Illegale Abfallentsorgung von gefährlichen Abfällen stellen zudem eine Straftat dar, bei der jeder Verursacher mit Konsequenzen zu rechnen hat.[2]
Juristisch gibt es in der Eigentumsfrage des Sperrmülls verschiedene Urteile, so entschied das Landgericht Ravensburg: „Stellt ein Künstler selbstgemalte Bilder zum Sperrmüll, so liegt darin wegen der persönlichen Beziehung zu den Gegenständen keine Eigentumsaufgabe, sondern nur eine auf eine Eigentumsübertragung an den Träger der Müllabfuhr zur Vernichtung der Bilder gerichtete Erklärung.“ Im Zweifel sei davon auszugehen, dass die Müllabfuhr Eigentümer wird und die Sache kein Allgemeingut ist. [3]
Einzelnachweise
- ↑ Landkreis Südliche Weinstraße, wichtige Informationen zur Sperrmüllabfuhr. 23. November 2006.
- ↑ Jusline Deutschland
- ↑ Wem gehört eigentlich Sperrmüll am Straßenrand? Spiegel Online, 13. November 2010.
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