- Rechnungslegungsstandard
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Bei Rechnungslegungsstandards handelt es sich um Prinzipien zur Rechnungslegung. Sie regeln, nach welchen Grundsätzen ein Unternehmen bilanziert, also seine Bilanz, seine Gewinn- und Verlustrechnung und andere Dokumente zur Berichterstattung über seine Vermögens,- Finanz- und Ertragslage aufstellt.
Die Rechnungslegungsstandards werden nicht vom jeweiligen Gesetzgeber, sondern von einem Expertengremium erstellt. Sie sind nicht unmittelbar geltendes Recht, sondern werden entweder von den Wirtschaftsprüfern akzeptiert und bei der Prüfung umgesetzt oder durch den Gesetzgeber in geltendes Recht umgewandelt. Die Übernahme der internationalen Standards IFRS erfolgt beispielsweise durch eine EU-Verordnung in geltendes Recht.
Es gibt nationale und internationale Rechnungslegungsstandards sowie Standards für einzelne Branchen- und Sektoren. Bekannte Rechnungslegungsstandards sind:
- International Financial Reporting Standards (IFRS, früher IAS) für die internationale Rechnungslegung, die speziell für Konzernabschlüsse innerhalb der Europäischen Union angewandt werden (siehe auch IASB),
- Financial Accounting Standards (FAS) für die Rechnungslegung in den USA (siehe auch US-GAAP und FASB)
- Financial Reporting Standards (FRS) für die Rechnungslegung in Großbritannien.
- Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS) für die Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in Deutschland (siehe auch DRSC).
Grundsätzlich besteht das Bestreben, die verschiedenen Standards zu vereinheitlichen. Besonders ausgeprägt ist der Wunsch, eine Vereinheitlichung von IFRS und FAS herbeizuführen. Auch die Rechnungslegung nach HGB näherte sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz internationalen Standards an.
Die wichtigste Grundlage für die Rechnungslegung ist das Handelsgesetzbuch (in Deutschland), das Unternehmensgesetzbuch (in Österreich) und die zum teil nicht kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die Steuergesetze. Unternehmen, die im Ausland tätig sind oder deren Aktien auf internationalen Märkten gehandelt werden, müssen darüber hinaus die Vorschriften der jeweiligen Länder beachten, was zu widersprüchlichen Anforderungen führen kann. Die Rechnungslegungsstandards erläutern die einzelnen nationalen und internationalen Vorschriften. Sie werden zu komplexen Regelwerken zusammengefasst, deren Einhaltung einen gültigen Jahresabschluss garantieren soll. Dabei beschäftigt sich ein einzelner Standard jeweils mit einem Einzelproblem. Jedes Regelwerk enthält also eine Reihe von Einzelstandards.
Unternehmen in Deutschland müssen grundsätzlich nach HGB bilanzieren. Ein Jahresabschluss nach IFRS ist seit 2005 für die kapitalmarktorienterte Konzerne und seit 2007 für Gesellschaften verpflichtend, die Schuldtitel an der Börse haben oder an einer US-amerikanischen Börse gelistet sind. Für andere Unternehmen bzw. die Einzelabschlüsse bestehen Wahlrechte.[1]
Literatur
- Hartmut Bieg, Heinz Kußmaul: Externes Rechnungswesen. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006. google books
Einzelnachweise
- ↑ Wilfried Funk, Jonas Rossmanith: Internationale Rechnungslegung und internationales Controlling. Springer, 2007, S. 34.
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