- Deutsche Rechnungslegungsstandards
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Die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) werden vom Deutschen Standardisierungsrat (DSR) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) entwickelt.
Auf der Grundlage des § 342 HGB hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit Vertrag vom 3. September 1998 das DRSC als privates Rechnungslegungsgremium anerkannt. Es hat das DRSC u. a. mit der Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung beauftragt. Unter dem Dach des DRSC nimmt der Deutsche Standardisierungsrat diese Aufgabe durch die Herausgabe der deutschen Rechnungslegungsstandards wahr.
Erst wenn die Standards durch das Bundesministerium der Justiz die Standards im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind, wird gem. § 342 Abs. 2 HGB die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermutet.
Inhaltsverzeichnis
Rechtscharakter und Verbindlichkeit
Die DRS adressieren ausschließlich Konzernabschlüsse, die nach deutschem Handelsrecht aufgestellt werden. Ihr Verpflichtungsgrad und ihr Rechtscharakter ist umstritten.[1] So wird in der Literatur die Meinung vertreten, dass der Bilanzierende die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einhält, wenn er die DRS beachtet. Es ergäben sich jedoch keine Konsequenzen für den Bilanzierenden bei Nichtbeachten der DRS.[2] Insbesondere hätten die Normen des Gesetzes Vorrang vor den DRS.[3] Übt der Bilanzierende ein gesetzliches Wahlrecht anders aus als es in den DRS empfohlen wird, so soll der Konzernabschlussprüfer nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung haben (PS 450). Der Abschlussprüfer habe jedoch im Prüfungsbericht auf eine solche Abweichung hinzuweisen.
Prozess der Entwicklung der Standards
Die Entwicklung der Standards erfolgt in einem formellen Standardsetzungsverfahren (Due Process), indem interessierte Organisationen und Personen zu den Standardentwürfen Stellung nehmen können.
Aktuelle Standards
DRS-Nr. Thema DRS 2 Kapitalflussrechnung Besonderheiten für Kreditinstitute (DRS 2-10) und Versicherungsunternehmen (DRS 2-20)
DRS 3 Segmentberichterstattung Besonderheiten für Kreditinstitute (DRS 3-10) und Versicherungsunternehmen (DRS 3-20)
DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss DRS 5 Risikoberichterstattung Besonderheiten für Kreditinstitute (DRS 5-10) und Versicherungsunternehmen (DRS 5-20)
DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern DRS 15 Lageberichterstattung DRS 16 Zwischenberichterstattung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder DRS 18 Latente Steuern DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises Weblinks
Fußnoten
- ↑ Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn; Internationale Rechnungslegung, 7. Aufl. Stuttgart 2008, S. 48
- ↑ Küting/Weber, Der Konzernabschluss, 11. Auflage, Stuttgart 2008, S. 6
- ↑ Ders., S. 7
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