Rechtfertigende Pflichtenkollision

Rechtfertigende Pflichtenkollision

Die Pflichtenkollision ist ein besonderer Rechtfertigungsgrund bei Unterlassungsdelikten.

Eine Pflichtenkollision liegt vor, wenn der vermeintliche Täter gleichzeitig mehreren Handlungspflichten nachzukommen hat, aber nur einer davon genügen kann. Schulbeispiel ist der Rettungsschwimmer, der beobachtet, dass gleichzeitig zwei Nichtschwimmer zu ertrinken drohen, aufgrund der Entfernung der Opfer zu seinem Standort aber nur einen der beiden zu retten vermag.

Für derartige Fälle gilt daher, dass derjenige nicht rechtswidrig handelt, der im Falle einer Pflichtenkollision der höheren oder einer gleichrangigen Pflicht genügt.

Siehe auch Übergesetzlicher Notstand.

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