- Rechtsanwaltsfachangestellter
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Rechtsanwaltsfachangestellter ist ein Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung
Die Regelung der Ausbildung ist in der „Verordnung zur Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten […]“ (ReNoPat-AusbV) vom 23. November 1987 in der Fassung vom 17. Dezember 2008 enthalten.[1]
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis ist es aber so, dass bei der Einstellung überwiegend ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt wird. Die Anzahl der Abiturienten steigt auch in diesem Beruf. Insbesondere Sprachkenntnisse sind von Vorteil. Zwischen dem ausbildenden Rechtsanwalt und den Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer durch die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse legalisiert wird.
Die Ausbildungszeit kann bei entsprechender Vorbildung und berufsschulischen Leistungen verkürzt werden. Die Ausbildungsvergütung ist nicht festgelegt. Die einzelnen Kammern geben Empfehlungen ab. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gibt folgende Vergütung an:
- 473,00 € im 1. Ausbildungsjahr,
- 524,00 € im 2. Ausbildungsjahr und
- 575,00 € im 3. Ausbildungsjahr.[2]
Allerdings ist festzuhalten, dass bestimmte Sätze nicht festgelegt sind, sondern nur eine angemessene Vergütung zu zahlen ist. Die Rechtsanwaltskammern nennen nur Mindestsätze, deren Unterschreiten dazu führt, dass die Vergütung als unangemessen betrachtet werden muss. Je nach Region kann also im 1. Lehrjahr auch nur eine Vergütung i. H. v. rund 260 € im Monat bezahlt werden.
Die Ausbildung umfasst alle Arbeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Dazu gehören beispielsweise Aktenführung, Mandantenempfang und Telefonate, Wiedervorlagen, Erledigung von Schriftverkehr nach Diktat oder eigenständig, Überwachung von Terminen, Berechnung von Fristen, Buchung von Geldein- und -ausgängen, Führen des Terminkalenders, Vorbereiten von Mandantenbesprechungen und Zwangsvollstreckungen und das Organisieren von Geschäftsreisen.
Nach mindestens zwei Jahren Berufserfahrung steht die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt offen.
Bis 1995 lautete die offizielle Berufsbezeichnung Rechtsanwaltsgehilfe/-gehilfin.
Siehe auch
- Kanzleiassistent (Österreich)
Literatur
- Jakoby, Dr. Markus / Jungbauer, Sabine / Boiger, Wolfgang, Handbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte, 19. Auflage 2010, Verlag: Luchterhand, EAN: 9783472076261 (Erscheinungsdatum: Oktober 2010)
- Kähler/Nolte/Erlemann/Steffen/Zöller, Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis, 20. Auflage 2010, Verlag: Merkur, Rintelen, ISBN: 978-3-8120-0283-7
Weblinks
- Berufsbeschreibung im BerufeNet, infobub.arbeitsagentur.de
- Ausbildungsvertrag nach Vorgabe der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (PDF-Datei; 280 kB), www.brak.de
- Informationsseite der Interessengemeinschaft der Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten – IG ReNo e. V.), www.ig-reno.de
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten/zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung – ReNoPatAusbV) — vom 23. November 1987, BGBl. I, S. 2392, BGBl. III 806-21-1-147 (PDF-Datei; 131 kB), Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, www.rak-muenchen.de
- ↑ http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/assets/Uploads/Aus_und_Fortbildung/Ausbildung-ReNo/Ausbildungsvertrge/Merkblatt+Azubi-VergFCtung.pdf
Kategorien:- Ausbildungsberuf
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