- Klient
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Ein Klient (abgeleitet von lat. cliens = Anhänger, Schützling, Höriger) ist der Auftraggeber oder Leistungsempfänger bestimmter Dienstleistungsträger, etwa von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Sozialpädagogen. Therapeuten und Angehörige von Pflegeberufen verwenden den Begriff gelegentlich in Abgrenzung zu „Patient“, um den Dienstleistungscharakter ihrer Tätigkeit und die Mündigkeit des Behandelten zu betonen.
Geschichte
Der lateinische Begriff clientela bezeichnet im alten Rom einerseits die Anhängerschaft, die Gesamtheit der Schützlinge, andererseits das zwischen einem Klienten und seinem Patron bestehende Verhältnis, der für seine Klienten eintritt und im Gegenzug deren Treue (fides) verlangt (Klientelismus). Die clientela entstand meist, weil ein Nichtadeliger in wirtschaftliche Nöte kam oder, weil er sich aufgrund seiner beschränkten Rechtsfähigkeit und -kenntnis nicht eigenständig vor Gericht vertreten konnte. Die Treueverpflichtungen des Klienten bestanden z.B. aus der Begleitung des Patrons, Kriegsdienst oder auch finanzielle Unterstützung. Die Gegenleistung des Patrons bestand u.a. aus der Einladung zur Tafel, finanzieller Unterstützung und dem Rechtsbeistand. Mit dem Ende der Ständekämpfe und zu Beginn der res publica Romana entstand eine politische Klientel: Der Klient unterstützte den Patron im politischen Bereich und stattete ihm einen täglichen Morgenbesuch ab. Macht und Ansehen des Patrons hängen so von der Größe seiner Klientel ab, weshalb ein Konkurrenzkampf um die Klienten entsteht und somit ein freiwilliges Treueverhältnis. Gegen Ende der Republik schwangen sich einige, meist populare Feldherren zu Patronen ihrer Armeen auf. Diese Heeresclientel führte mit zum Untergang der römischen Republik und zur Errichtung einer Militärmonarchie unter Augustus. In der Kaiserzeit ist die Klientel nur noch ein Statussymbol für den Patron. Die politische Funktion entfällt, weshalb die Klientel aus einer einseitigen finanziellen Abhängigkeit der Klienten besteht. Die Klienten werden gedemütigt und unterliegen einer Kleidungsvorschrift und der Anwesenheitspflicht, bestehend aus dem Morgenbesuch und der öffentlichen Begleitung.
Ein Patronage-System ist ein typisches Merkmal von Gesellschaften, denen es an staatlicher Autorität mit einem funktionierenden Rechtssystem mangelt und in denen daher kein Rechtsschutz möglich ist. In der neueren Zeit tritt es in abgeleiteter Form unter anderem in Europa auf, so hat sich etwa in Sizilien die Mafia daraus entwickelt. Bei Staatszerfall ist eine solche Erscheinung häufig (vgl. Kriegsherr).
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