- Rechtsförmlichkeit
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Die Rechtsförmlichkeit (auch Legistik) stellt eine allgemein kodifizierte (z. B. im „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“) oder allgemein vorherrschende Vereinbarung zur formalen Gestaltung und Verwaltung (Rechtsinformatik) von Rechtsvorschriften dar.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Im genannten Handbuch finden sich Regelungen zur Zitierweise, zum Gebrauch von Abkürzungen, Handhabung von Verweisen, Schreibung von Zahlen, Brüchen, Geldbeträgen, Typografisches, aber auch gesetzgeberisch sensiblere Materie wie geeigneter Sprach- und Wortgebrauch, im Kontext Stammgesetze, Änderungsgesetze, Rechtsverordnungen, Europarecht verschiedenster Art und völkerrechtlicher Vereinbarungen.
„Die Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz ist eine rechtliche Prüfung. Mit Blick auf die gesamte Rechtsordnung bezieht sie sich vor allem auf die Regelungssystematik und die Regelungsform des jeweiligen Rechtsetzungsvorhaben.“
– Handbuch der Rechtsförmlichkeit [1]
In vielen Bundesländern bestehen zusätzlich eigene Regelungen. Z.B. in NRW bestehen in der GGO und insbesondere im Anhang zu dieser Sonderregelungen.
Österreich
In Österreich ist der Verfassungsdienst (Sektion V des Bundeskanzleramtes) für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Legistischen Richtlinien zuständig. In den einzelnen Bundesministerien ist zur Erarbeitung von Gesetzestexten (Ministerialentwürfen) jeweils eine eigene Abteilung oder Sektion (vgl. Sektion Legistik im Bundesministerium für Inneres) eingerichtet.
Der Verfassungsdienst stellt die jeweils gültigen Bestimmungen im Bereich der Rechtssetzungstechnik im Internet auf der Homepage des Verfassungsdienstes zur Verfügung. Im Begutachtungsverfahren äußert sich der Verfassungsdienst oft mit Anliegen gesetzestechnischer Natur[2]
Bemerkungen
- ↑ Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Rn. 8 abgerufen am 18. Juni 2009
- ↑ Stellungnahme des Verfassungsdienstes zur Grundbuchs-Novelle 2008
Siehe auch
Literatur
- Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Handbuch der Rechtsförmlichkeit. 3. Auflage. Bundesanzeiger, Köln 2008, ISBN 978-3-89817-697-2.
- Hildebert Kirchner: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6. Auflage. De Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-335-1.
- Karl-Heinz List: Einfach gut formulieren: kurz, klar und korrekt schreiben. 1. Auflage. Verlag Bildung und Wissen, Nürnberg 2007, ISBN 978-3-8214-7666-7.
- Anton Schäfer: Abkürzungen, Begriffe, Zitiervorschläge (Akronyme - internationale Einführung und umfangreiche Abkürzungssammlung). 1. Auflage. Verlag Österreich, Wien 2008, ISBN 978-3-7046-5112-9.
- Tonio Walter: Kleine Stilkunde für Juristen. 2. Auflage. Beck Verlag, München 2009, ISBN 978-3-406-59190-7.
- Tonio Walter: Sprache und Stil in Rechtstexten in JR. 2007, S. 61–65.
- Uwe Wesel: Fast alles, was Recht ist: Jura für Nichtjuristen. 8. Auflage. Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-8218-4749-8.
Weblinks
- Handbuch der Rechtsförmlichkeit, online
- Gemeinsamer legistischer Leitfaden der Institutionen der Europäischen Union
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