- Rederecht
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Das Rederecht ist die Einräumung des Rechtes zur verbalen Äußerung eines Redners gegenüber Zuhörern.
In Gremien (z.B. Stadtrat, Kreistag, Landtag ist sie meist ein durch Vorschriften (Geschäftsordnung) normiertes Recht.
Das Rederecht gehört im weitesten Sinne zur Meinungsfreiheit innerhalb eines demokratischen Gefüges.
Inhaltsverzeichnis
Rederecht vor dem Bundestag
Artikel 43 Abs. 2 des Grundgesetzes räumt den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihren Beauftragten ein Rederecht zu jeder Zeit ein. Die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane regeln dabei Einzelheiten.
Daneben sprachen vor dem Bundestag bislang über 30 Prominente:[1] [2]
- 1969 sprach der damalige US-Präsident Richard Nixon
- in den 70er Jahren gab es keinen einzigen Gastredner im Parlament
- 1982, mitten in der Aufrüstungsdebatte, sprach US-Präsident Ronald Reagan. Viele SPD-Abgeordnete klatschten nicht und demonstrierten so Bundeskanzler Helmut Schmidt, dass sie ihm bei der Aufrüstung nicht folgen wollten.
- George Bush sen. und Gorbatschow traten am 9. November 1999 anlässlich des 10. Jahrestages des Mauerfalls gemeinsam vor dem Bundestag auf
- 2001 sprach der russische Präsident Wladimir Putin vor dem Bundestag,
- am 23. Mai 2002 George W. Bush
- 1996 sprach Ezer Weizmann (als erster israelischer Staatspräsident),
- 1996 sprach der damalige Präsident Südafrikas, der Menschenrechtler Nelson Mandela
- 2011 sprach Papst Benedikt XVI.. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte ihn eingeladen; die Fraktionsvorsitzenden hatten dem zugestimmt.
- anlässlich des Holocaust-Gedenktages (27. Januar) sprechen regelmäßig externe Eingeladene vor dem Bundestag: 2007 Imre Kertész, 2003 der spanische Schriftsteller Jorge Semprún, 2004 die französische Politikerin und Holocaust-Überlebende Simone Veil[3], 2005 Moshe Katsav, 2010 Shimon Perez.
Sonstiges
Generelles „Rederecht“ hat Jedermann an der Speakers’ Corner im Londoner Hyde Park.
Weblinks
- bundestag.de: Rederecht
Quellen
Kategorie:- Mündliche Kommunikation
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