Mauerfall

Mauerfall
Die Berliner Mauer am Bethaniendamm (1986)
Verlauf der West-Berliner (gelb) und Ost-Berliner (schwarz) Stadtgrenzen und Grenzübergangsstellen (Stand: 1989)

Die Berliner Mauer, in der DDR-Propaganda euphemistisch auch als „antifaschistischer Schutzwall“ und „befestigte Staatsgrenze“ bezeichnet, war über 28 Jahre ein Teil der innerdeutschen Grenze. Sie trennte vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989 innerhalb der Viersektorenstadt West- von Ost-Berlin und dem ganz Berlin umgebenden Gebiet der DDR. Sie war eines der markantesten Symbole für den Ost-West-Konflikt und die Teilung Deutschlands. Bei den Versuchen, die 167,8 Kilometer langen[1] und schwer bewachten Grenzanlagen in Richtung West-Berlin zu überwinden, wurden viele Menschen getötet. Die genaue Zahl der Maueropfer ist umstritten und nicht gesichert, sie liegt nach derzeitigem Forschungsstand zwischen 125 und 206 Todesopfern.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vorgeschichte

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde Deutschland auf Beschluss der Jaltakonferenz in vier Besatzungszonen aufgeteilt, die von den alliierten Staaten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich kontrolliert und verwaltet wurden. Analog wurde Berlin als ehemalige Reichshauptstadt in vier Sektoren geteilt. Wenig später begann auf verschiedensten Ebenen der Kalte Krieg zwischen West und Ost. Berlin wurde zu einem zentralen Gebiet vom gegenseitigen Bespitzelungen der Nachrichtendienste aus Ost und West. 1948 kam es im Kalten Krieg mit der Berlin-Blockade der Sowjetunion zu einer ersten großen Krise. Am 23. Mai 1949 wurde in den drei Westzonen die Bundesrepublik Deutschland und am 7. Oktober des gleichen Jahres in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) die DDR gegründet. Formal hatte Berlin den Status einer bezüglich deutschen Militärs entmilitarisierten Viersektorenstadt und war unabhängig von den beiden deutschen Staaten, was jedoch in der Praxis wenig Bedeutung hatte – West-Berlin näherte sich in vielem dem Status eines Bundeslandes an und wurde von bundesdeutscher Seite auch als solches betrachtet,[2] allerdings wurde später im Rahmen der Entspannungspolitik und der Ostverträge darauf verzichtet, in West-Berlin Sitzungen des Deutschen Bundestages, des Bundesrats und der Bundesversammlung stattfinden zu lassen. Ost-Berlin wurde bei der Gründung der DDR vertragswidrig Hauptstadt, die propagandistische Bezeichnung Hauptstadt der DDR wurde allerdings erst später eingeführt.

Im Sommer 1945 wurden Demarkationslinien zwischen den Besatzungszonen, die sogenannte „Zonengrenzen“ gezogen. Teilweise wurden Schlagbäume und weiß-gelbe Holzpfeiler errichtet sowie Farbmarkierungen an Bäumen vorgenommen. Es war nun eine Genehmigung erforderlich, um die Zonengrenze zu überschreiten, nur für Pendler und Bauern wurde ein kleiner Grenzverkehr eingeführt. Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurde in der SBZ eine Grenzpolizei aufgebaut, die am 1. Dezember 1946 erstmals aktiv wurde, Bestimmungen für den Gebrauch der Schusswaffe wurden erlassen. Für Reisen zwischen der SBZ und den Westzonen mussten nun Interzonenpässe beantragt werden. Erste Grenzanlagen wurden auf der Ostseite errichtet, insbesondere in Waldgebieten Stacheldraht-Hindernisse, an grenzüberschreitenden Straßen und Wegen Straßensperren.

Seit der Errichtung der DDR flüchteten Bürger in die Bundesrepublik, wobei auch außergewöhnliche und oft lebensgefährliche Fluchtmöglichkeiten ergriffen wurden. Seit 1952 wurde die innerdeutsche Grenze durch die DDR mittels Zäunen, Bewachung und Alarmvorrichtungen gesichert.

Es wurde eine fünf Kilometer breite Sperrzone eingerichtet, die nur mit einer Sondergenehmigung – typischerweise für Anwohner – betreten werden durfte. In Richtung der Grenze gab es wiederum einen 500 Meter breiten Schutzstreifen, an den sich unmittelbar an der Grenze ein zehn Meter breiter Kontrollstreifen anschloss.

Seit 1952 gab es auch Überlegungen der SED-Führung, die Grenze zu Berlin-West abzuriegeln, zum einen fehlte damals aber eine Zustimmung der Sowjetunion, zum anderen wäre eine Abriegelung aus verkehrstechnischen Gründen kaum möglich gewesen: Vor der Fertigstellung des Berliner Außenringes, eines Eisenbahnringes um West-Berlin herum, war die DDR-Reichsbahn auf Fahrten durch West-Berlin angewiesen.[3]

Die 45,1 Kilometer [4] lange Sektorengrenze als Stadtgrenze zwischen West-Berlin und Ost-Berlin, die kaum zu kontrollieren war und wie ein Schlupfloch wirkte, blieb daher zunächst offen.

Zwischen 1945 bis zum Bau der Berliner Mauer flohen etwa 3,5 Millionen Menschen aus der sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR bzw. Ost-Berlin.[5] Außerdem war für viele Polen und Tschechen West-Berlin ein Tor in den Westen. Da es sich dabei oft um gut ausgebildete junge Menschen handelte, bedrohte diese Abwanderung die Wirtschaftskraft der DDR und letztlich den Bestand des Staates. Etwa 50.000 Ost-Berliner arbeiteten zudem als sogenannte „Grenzgänger“ in West-Berlin, lebten und wohnten aber zu den finanziell günstigen Bedingungen in Ost-Berlin oder im Berliner Umland. Am 4. August 1961 wurden die Grenzgänger per Verordnung durch den Ost-Berliner Magistrat angewiesen, sich registrieren zu lassen und Mieten sowie Mietnebenkosten künftig in D-Mark zu zahlen. Schon vor dem Mauerbau kontrollierte die Volkspolizei im Ostteil Berlins die in den Westteil der Stadt führenden Straßen und Verkehrsmittel intensiv auf sogenannte verdächtige „Republikflüchtlinge“ und „Schmuggler“. Außerdem kauften viele West-Berliner und in West-Berlin arbeitende Ost-Berliner, mit der auf dem Devisenschwarzmarkt günstig getauschten Mark der DDR – Umtauschkurs ca. 1:4 – die vergleichsweise billigen Grundnahrungsmittel und die wenigen hochwertigen Konsumgüter in Ost-Berlin. Das planwirtschaftliche Wirtschaftssystem auf östlicher Seite wurde dadurch zusätzlich geschwächt. Die Mauer sollte den Machthabern des Ostblocks dazu dienen, die umgangssprachlich so bezeichnete „Abstimmung mit den Füßen“, weg aus dem „Sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat“, endgültig durch Abriegelung der Grenzen zu stoppen.

Mauerbau

Der Plan zum Bau der Mauer in Berlin war ein Staatsgeheimnis der DDR-Regierung. Die Mauer wurde auf Geheiß der SED-Führung unter Schutz und Überwachung durch Volkspolizisten und Soldaten der Nationalen Volksarmee von Bauarbeitern errichtet – entgegen den Beteuerungen des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Walter Ulbricht, auf einer internationalen Pressekonferenz in Ost-Berlin am 15. Juni 1961. Die Journalistin Annamarie Doherr von der Frankfurter Rundschau hatte damals die Frage gestellt:

„Ich möchte eine Zusatzfrage stellen. Doherr, Frankfurter Rundschau. Herr Vorsitzender, bedeutet die Bildung einer freien Stadt Ihrer Meinung nach, dass die Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichtet wird? Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“

Walter Ulbricht antwortete:

„Ich verstehe Ihre Frage so, dass es Menschen in Westdeutschland gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR mobilisieren, um eine Mauer aufzurichten, ja? Ääh, mir ist nicht bekannt, dass [eine] solche Absicht besteht, da sich die Bauarbeiter in der Hauptstadt hauptsächlich mit Wohnungsbau beschäftigen und ihre Arbeitskraft voll eingesetzt wird. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.[6]

Ulbricht war damit der erste, der den Begriff Mauer in diesem Bezug verwendete – zwei Monate, bevor sie überhaupt stand.

Zwar wurden die Westalliierten durch Gewährsleute über die Planung „drastischer Maßnahmen“ zur Abriegelung von West-Berlin informiert, vom konkreten Zeitpunkt und Ausmaß der Absperrung gaben sie sich jedoch öffentlich überrascht. Da ihre Zugangsrechte nach West-Berlin nicht beschnitten wurden, griffen sie nicht militärisch ein. Die Außenminister der drei Westmächte und der Bundesrepublik beschlossen am 7. August in Paris, vorbereitende Maßnahmen zu treffen, um einer kritischen Situation in Berlin begegnen zu können.

Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte ähnliche Informationen bereits Mitte Juli erhalten. Nach Ulbrichts Besuch bei Chruschtschow während des hochrangigen Treffens der Warschauer Paktstaaten vom 3.–5. August 1961 in Moskau stand im BND-Wochenbericht vom 9. August:

„Vorliegende Meldungen zeigen, daß das Pankower Regime sich darum bemüht, die Einwilligung Moskaus für die Inkraftsetzung durchgreifend wirksamer Sperrmaßnahmen – wozu insbesondere eine Abriegelung der Berliner Sektorengrenze und die Unterbrechung des S- und U-Bahn-Verkehrs in Berlin gehören würde – zu erhalten. […] Es bleibt abzuwarten, ob und wie weit Ulbricht […] in Moskau […] mit entsprechenden Forderungen durchzudringen vermochte.“

In der veröffentlichten Erklärung der Teilnehmerstaaten des Treffens des Warschauer Pakts wurde vorgeschlagen, „an der Westberliner Grenze der Wühltätigkeit gegen die Länder des sozialistischen Lagers den Weg zu verlegen und um das Gebiet Westberlins eine verlässliche Bewachung und wirksame Kontrolle zu gewährleisten.“ Am 7. August kündigte Ministerpräsident Chruschtschow in einer Rundfunkrede eine Verstärkung der sowjetischen Streitkräfte an den Westgrenzen und die Einberufung von Reservisten an. Am 11. August billigte die Volkskammer der DDR die Ergebnisse der Moskauer Beratung und bevollmächtigte den Ministerrat zu allen entsprechenden Maßnahmen. Der Ministerrat der DDR beschloss am 12. August den Einsatz der „bewaffneten Organe“ zur Besetzung der Grenze zu West-Berlin und zur Errichtung von Grenzsperren.

Am Samstag, dem 12. August, ging beim BND aus Ost-Berlin folgende Information ein: „Am 11. August 1961 hat eine Konferenz der Parteisekretäre der parteigebundenen Verlage und anderer Parteifunktionäre beim Zentralkomitee der SED (ZK) stattgefunden. Hier wurde u. a. erklärt: […] Die Lage des ständig steigenden Flüchtlingsstroms mache es erforderlich, die Abriegelung des Ostsektors von Berlin und der SBZ in den nächsten Tagen – ein genauer Tag wurde nicht angegeben – durchzuführen und nicht, wie eigentlich geplant, erst in 14 Tagen.“

In der Nacht vom 12. auf den 13. August 1961 begannen die NVA, 5000 Angehörige der Deutschen Grenzpolizei (Vorläufer der Grenztruppen), 5000 Angehörige der Schutz- und Kasernierten Volkspolizei und 4500 Angehörige der Betriebskampfgruppen die Straßen und Gleiswege nach West-Berlin abzuriegeln. Sowjetische Truppen hielten sich in Gefechtsbereitschaft und waren an den alliierten Grenzübergängen präsent. Alle noch bestehenden Verkehrsverbindungen zwischen den beiden Teilen Berlins wurden unterbrochen. Dies betraf allerdings nur noch die U-Bahn und die S-Bahn. Jedoch waren die West-Berliner S-Bahn- und U-Bahn-Linien auf den Tunnelstrecken unter Ost-Berliner Gebiet nur insoweit betroffen, dass die Stationen abgesperrt wurden und ein Ein- bzw. Ausstieg nicht mehr möglich war. Die Züge fuhren ab dem 13. August abends ohne planmäßigen Halt durch die zu so genannten Geisterbahnhöfen gewordenen Stationen. Nur die den Bahnhof Friedrichstraße berührenden Linien hatten einen Halt zum Erreichen der dort eingerichteten Grenzübergangsstelle. Erich Honecker war als damaliger ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen für die gesamte Planung und Umsetzung des Mauerbaus politisch im Namen der SED-Führung verantwortlich.

Die Bezeichnung eines einzelnen Tages als „Bau der Mauer“ ist vollkommen unzutreffend, da an diesem Tag „nur“ die Sektorengrenze abgeriegelt wurde. Vielfach wurde zunächst nur ein Zaun errichtet bzw. Hauseingänge zugemauert. Auch in den Tagen nach dem Mauerbau kam es noch zu vielfachen Fluchtversuchen, zum Teil aus den Fenstern der unmittelbar auf der Grenze stehenden Häuser, wo Zug um Zug zunächst die Fenster der unteren Geschosse zugemauert wurden um später die Häuser ganz abzureißen. Die Abriegelung brachte auch obskure Situationen mit sich, vor allem im Bereich der Exklaven, wo es später teilweise auch zu Gebietsaustauschen kam. Interessanterweise wurde das Lenné-Dreieck, obwohl zu Ost-Berlin gehörend, bei der Mauer ausgespart. Mangels Befugnis der West-Berliner Behörden entwickelte sich das Terrain zeitweise zu einem faktisch rechtsfreien Raum.

Die sowjetische Regierung erklärte am 24. August, dass die Luftkorridore nach West-Berlin zur Einschleusung westdeutscher „Agenten, Revanchisten und Militaristen“ missbraucht würden. West-Berlin gehöre nicht zur Bundesrepublik; deshalb könne sich die Kompetenz von Amtsstellen der Bundesrepublik nicht auf Berlin erstrecken.

Bis zum September 1961 desertierten allein von den eingesetzten Sicherungskräften 85 Mann nach West-Berlin, außerdem gab es 216 gelungene Fluchtversuche von 400 Menschen. Unvergessen sind bekannt gewordene Bilder von an Bettlaken aus den angrenzenden Häusern herabgelassenen Flüchtlingen und dem den Stacheldraht überspringenden jungen Grenzpolizisten Conrad Schumann in der Bernauer Straße.

Westdeutsche Reaktionen

Bundeskanzler Konrad Adenauer rief noch am gleichen Tag über Radio die Bevölkerung zur Ruhe und Besonnenheit auf und verwies auf nicht näher benannte Reaktionen, die gemeinsam mit den Alliierten folgen würden. Erst zwei Wochen nach dem Mauerbau besuchte er West-Berlin. Allein der regierende Bürgermeister Willy Brandt protestierte energisch, aber letztlich machtlos, gegen die Einmauerung West-Berlins und die endgültig scheinende Teilung der Stadt. Die westdeutschen Bundesländer gründeten noch im gleichen Jahr die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter, um Menschenrechtsverletzungen auf dem Gebiet der DDR zu dokumentieren und so zumindest symbolisch dem Regime Einhalt zu gebieten. Am 16. August 1961 kam es zu einer Protestdemonstration von Willy Brandt und 300.000 West-Berlinern vor dem Rathaus Schöneberg.

Alliierte Reaktionen

Luftbild vom Brandenburger Tor 1967

Die Reaktionen der westlichen Alliierten auf den Mauerbau waren schleppend: 20 Stunden dauerte es, bis Militärstreifen an der Grenze erschienen. 40 Stunden dauerte es, bis eine Rechtsverwahrung an den sowjetischen Kommandanten Berlins geschickt wurde. Gar 72 Stunden dauerte es, bis diplomatische Proteste der Alliierten – um der Form genüge zu tun – in Moskau eingingen. Es gab immer wieder Gerüchte, dass die Sowjets den westlichen Alliierten vorher versichert hätten, deren Rechte an West-Berlin nicht anzutasten. Tatsächlich war angesichts der Erfahrung der Berlin-Blockade der Status von West-Berlin in den Augen der Westalliierten stets gefährdet – der Mauerbau war nun eine gegenständliche Manifestierung des Status quo, der im wahrsten Sinne des Wortes zementiert wurde.

„Keine sehr schöne Lösung, aber tausendmal besser als Krieg.“

John F. Kennedy, US-Präsident

„Die Ostdeutschen halten den Flüchtlingsstrom auf und verschanzen sich hinter einem noch dichteren Eisernen Vorhang. Daran ist an sich nichts Gesetzwidriges.“

Harold Macmillan, britischer Premierminister

US-Präsident John F. Kennedy stand zur „freien Stadt“ Berlin. Er sandte eine zusätzliche Kampfgruppe mit 1500 Mann über die Transitstrecke nach West-Berlin und reaktivierte General Lucius D. Clay. Am 19. August 1961 trafen Clay und US-Vizepräsident Lyndon B. Johnson in West-Berlin ein. Die Amerikaner wiesen Versuche der Volks- und Grenzpolizei energisch zurück, alliierte Offiziere und Angestellte kontrollieren zu wollen. Schließlich wirkte der Oberkommandierende der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) mäßigend auf die DDR-Funktionäre ein.

Zu einer direkten Konfrontation zwischen amerikanischen und sowjetischen Truppen kam es am 27. Oktober 1961 am Checkpoint Charlie auf der Friedrichstraße, als sich – als finale Folge von Unstimmigkeiten – jeweils zehn Kampfpanzer der amerikanischen und sowjetischen Armee unmittelbar am Grenzstrich gegenüber aufbauten. Am nächsten Tag wurden jedoch beide Panzergruppen wieder zurückgezogen. Dieses kalte Scharmützel beinhaltete aber enorme politische Bedeutung, da es den Amerikanern auf diese Weise gelungen war zu belegen, dass die Sowjetunion und nicht die DDR für den Ostteil Berlins verantwortlich war. Beide Seiten wollten den Kalten Krieg wegen Berlin nicht eskalieren oder einen Atomkrieg riskieren.

US-Präsident John F. Kennedy und Bundeskanzler Konrad Adenauer am 26. Juni 1963 am Checkpoint Charlie
US-Präsident Richard Nixon 1969 an der Berliner Mauer

Der US-amerikanische Außenminister Dean Rusk sprach sich in einem Fernsehinterview am 28. Februar 1962 für die Schaffung einer internationalen Behörde zur Überwachung des freien Zugangs nach Berlin und gegen eine Anerkennung der DDR aus, und am 24. April erklärte Rusk, die US-Regierung halte den freien Zugang nach Berlin und Befugnisse der DDR-Behörden an den Zugangswegen für unvereinbar. Heinrich von Brentano und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle wiederum sprachen sich in Pressekonferenzen gegen eine internationale Zugangskontrollbehörde für Berlin aus.

Im Juni 1963 besuchte US-Präsident Kennedy Berlin. Vor dem Rathaus Schöneberg hielt er eine Rede über die Mauer, in der er die historischen Worte „Ich bin ein Berliner“ sprach. Dieser symbolische Akt bedeutete den West-Berlinern insbesondere in Anbetracht der amerikanischen Akzeptanz beim Bau der Mauer viel. Für die Westalliierten und die DDR bedeutete der Mauerbau eine politische und militärische Stabilisierung, der Status quo von West-Berlin wurde zementiert – die Sowjetunion gab ihre im Chruschtschow-Ultimatum noch 1958 formulierte Forderung nach einer entmilitarisierten, „freien“ Stadt West-Berlin auf.

Am 22. August 1962 wurde die sowjetische Kommandantur in Berlin aufgelöst. Am 28. September 1962 erklärte der US-amerikanische Verteidigungsminister McNamara in Washington, dass der freie Zugang nach Berlin mit allen Mitteln gesichert werde. Die Außenminister der drei Westmächte und der Bundesrepublik kamen am 12. Dezember 1962 in Paris überein, dass der Sowjetunion keine neuen Vorschläge zur Berlin-Frage gemacht werden sollten.

Anlässlich eines Arbeitsbesuches von Bundeskanzler Ludwig Erhard am 11. Juni 1964 in Paris bot der französische Präsident de Gaulle für den Fall eines militärischen Konflikts um Berlin oder die Bundesrepublik den sofortigen Einsatz französischer Atomwaffen an.

Die Regierungen der drei Westmächte bekräftigen in einer gemeinsamen Erklärung am 26. Juni 1964 zum Freundschaftsvertrag zwischen der Sowjetunion und der DDR vom 12. Juni 1964 ihre Mitverantwortung für ganz Berlin.

Geteiltes Land

Geteilte Straße (Harzer/Bouchéstraße, 1989)
Protest gegen die Volkszählung: westliche Mauerseite mit Personenbögen beklebt (1987)

West-Berliner durften bereits seit dem 1. Juni 1952 nicht mehr frei in die DDR einreisen. Nach langen Verhandlungen wurde 1963 das Passierscheinabkommen getroffen, das mehreren hunderttausend West-Berlinern zum Jahresende den Besuch ihrer Verwandtschaft im Ostteil der Stadt ermöglichte.

Die DDR verbot ab dem 13. April 1968 Ministern und Beamten der Bundesrepublik den Transit nach West-Berlin durch ihr Gebiet. Am 19. April 1968 protestieren die drei Westmächte gegen diese Anordnung. Am 12. Juni 1968 führte die DDR die Pass- und Visapflicht für den Transitverkehr zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland ein. Als Reaktion auf die von der DDR eingeführten Visagebühren im Berlin-Verkehr beschloss der NATO-Rat, künftig bei Reisegenehmigungen für DDR-Funktionäre in NATO-Staaten eine Gebühr zu erheben. Am 8. Februar 1969 erließ die DDR-Regierung mit Wirkung ab dem 15. Februar ein Durchreiseverbot für die Mitglieder der nach West-Berlin einberufenen Bundesversammlung sowie für Bundeswehrangehörige und Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Bundestages. Die sowjetische Regierung protestierte gegen die Wahl des Bundespräsidenten in West-Berlin. Am 5. März 1969 wurde Gustav Heinemann in West-Berlin zum Bundespräsidenten gewählt.

Die drei Westmächte schlugen der Sowjetunion am 15. Dezember 1969 Viermächte-Gespräche über eine Verbesserung der Situation in Berlin und auf den Zugangswegen nach Berlin vor. 1971 sicherte das Viermächteabkommen über Berlin die Erreichbarkeit West-Berlins und beendete die wirtschaftliche Bedrohung durch Schließung der Zufahrtsrouten. Ferner bekräftigten alle vier Mächte die gemeinsame Verantwortung für ganz Berlin und stellten klar, dass West-Berlin kein Bestandteil der Bundesrepublik sei und nicht von ihr regiert werden dürfe. Während die Sowjetunion den Vier-Mächte-Status jedoch nur auf West-Berlin bezog, unterstrichen die Westalliierten 1975 in einer Note an die Vereinten Nationen ihre Auffassung vom Viermächte-Status über Gesamt-Berlin.

Ab Anfang der 1970er-Jahre wurde mit der durch Willy Brandt und Erich Honecker eingeleiteten Politik der Annäherung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland die Grenze zwischen den beiden Staaten etwas durchlässiger. Die DDR gewährte nun Reiseerleichterungen, insbesondere für „unproduktive“ Bevölkerungsgruppen wie Rentner, und vereinfachte für Bundesbürger aus grenznahen Regionen Besuche in der DDR. Eine umfassendere Reisefreiheit machte die DDR von der Anerkennung ihres Status als souveräner Staat abhängig und verlangte die Auslieferung von nicht rückkehrwilligen DDR-Reisenden. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllte aufgrund des Grundgesetzes diese Forderungen nicht.

Die DDR-Propaganda bezeichnete die Mauer, wie auch die gesamte Grenzsicherung zur Bundesrepublik, als antifaschistischen Schutzwall, der die DDR vor „Abwanderung, Unterwanderung, Spionage, Sabotage, Schmuggel, Ausverkauf und Aggression aus dem Westen“ schützen sollte. Zur Propagierung dieser Darstellung gehörte die Veranstaltung von Schauprozessen, wovon der gegen Gottfried Strympe 1962 mit einem Justizmord endete. Die Sperranlagen richteten sich hauptsächlich gegen die eigenen Bürger. Dieser Umstand durfte in der Öffentlichkeit der DDR ebenso wenig thematisiert werden wie die Tatsache der massenhaften Republikfluchten.

Mauerfall

Die Berliner Mauer „fiel“ in der Nacht von Donnerstag, dem 9. November, auf Freitag, den 10. November 1989, nach über 28 Jahren ihrer Existenz.

Zur Öffnung der Mauer führten zum einen Massenkundgebungen in der Wendezeit und die Forderung nach Reisefreiheit in der damaligen DDR sowie die anhaltende so genannte „Republikflucht“ großer Bevölkerungsteile der DDR in die Bundesrepublik Deutschland über das Ausland, teils über Botschaften in verschiedenen osteuropäischen Hauptstädten (unter anderem Prag und Warschau), teils über die in Ungarn seit dem 11. September 1989 offene Grenze zu Österreich und seit Anfang November direkt über die Tschechoslowakei.

Nachdem der am 6. November veröffentlichte Entwurf eines neuen Reisegesetzes auf scharfe Kritik gestoßen war und die tschechoslowakische Führung auf diplomatischem Wege zunehmend schärfer gegen die Ausreise von DDR-Bürgern über ihr Land protestierte, beschloss das Politbüro des Zentralkomitees der SED am 7. November, eine Regelung für die ständige Ausreise vorzuziehen.

Ein daraufhin erarbeiteter Entwurf, der zusätzlich einen Passus zu Besuchsreisen enthielt, wurde am 9. November vom Politbüro bestätigt und in Richtung Ministerrat weitergeleitet. Im weiteren Geschäftsgang wurde zu dem Beschlussentwurf eine Vorlage an den Ministerrat erstellt, die zwar noch am selben Tag bis 18 Uhr im Umlaufverfahren gebilligt, aber erst am 10. November um 4 Uhr morgens als Übergangsregelung über die staatliche Nachrichtenagentur ADN veröffentlicht werden sollte.

Allerdings legte das Justizministerium am 9. November Einspruch ein. Parallel zum Umlaufverfahren wurde die Ministerratsvorlage am Nachmittag des 9. November im Zentralkomitee behandelt und leicht abgeändert. Die handschriftlich entsprechend abgeänderte Ministerratsvorlage übergab Egon Krenz an das SED-Politbüro-Mitglied Günter Schabowski, bevor dieser zu der angesetzten Pressekonferenz über die Ergebnisse der ZK-Tagung ging. Schabowski war bei den vorangegangenen Beratungen in Politbüro und ZK nicht anwesend gewesen.

Pressekonferenz mit Günter Schabowski am 9. November 1989
Schüler aus dem Westberliner Stadtteil Wedding bildeten auf der Bösebrücke an der Bornholmer Straße Spalier und bereiteten den Besuchern aus der DDR einen ersten Empfang, 10. November 1989
Die Bösebrücke mit zahlreichen DDR-Bürgern vor dem Grenzübergang am 18. November 1989
Stempel „Bornholmer Straße“ im Reisepass (Januar 1990)

Diese Pressekonferenz mit Günter Schabowski im Presseamt/Internationalen Pressezentrum in der Ost-Berliner Mohrenstraße 38 (jetzt Teil des Bundesjustizministeriums), die über das Fernsehen live übertragen und von vielen gesehen wurde, wurde zum Auslöser für die Maueröffnung. Um 18:53 Uhr stellte der Korrespondent der italienischen Agentur ANSA, Riccardo Ehrman, eine Frage zum Reisegesetz. Im April 2009 gab Ehrman an, zuvor einen Anruf erhalten zu haben, in dem ihn ein Mitglied des Zentralkomitees bat, eine Frage zum Reisegesetz zu stellen.[7] Die Frage lautete laut Protokoll der Pressekonferenz:

„Sie haben von Fehlern gesprochen. Glauben Sie nicht, dass es war ein großer Fehler, diesen Reisegesetzentwurf, das Sie haben jetzt vorgestellt vor wenigen Tagen?“

Auf diese Frage antwortete Schabowski sehr umständlich und ausschweifend. Schließlich sagte er:

„Und deshalb haben wir uns dazu entschlossen, heute eine Regelung zu treffen, die es jedem Bürger der DDR möglich macht, über Grenzübergangspunkte der DDR auszureisen.“

Auf die Zwischenfrage eines Journalisten „Ab wann tritt das in Kraft? Ab Sofort?“ antwortete Schabowski dann um 18:57 Uhr mit dem Verlesen des ihm von Krenz zuvor übergebenen Papiers:

„Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen – Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse – beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Die zuständigen Abteilungen Pass- und Meldewesen der VPKÄ – der Volkspolizeikreisämter – in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne dass dabei noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD erfolgen …“

Auf die erneute Zwischenfrage „Wann tritt das in Kraft?“ antwortete Schabowski:

„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“

Nach zweimaliger Zwischenfrage eines Journalisten „Gilt das auch für Berlin-West?“ findet Schabowski schließlich den entsprechenden Passus der Vorlage:

„Die ständige Ausreise kann über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD bzw. zu Berlin-West erfolgen.“

(Pressekonferenz und Zitate nach [8])

Aufgrund der von westdeutschen und West-Berliner Rundfunk- und Fernsehsendern sogleich verbreiteten Version, die Mauer sei „offen“, zogen mehrere Tausend Ostberliner zu den Grenzübergängen und verlangten die sofortige Öffnung. Zu diesem Zeitpunkt waren weder die Grenztruppen noch die für die eigentliche Abfertigung zuständigen Passkontrolleinheiten (PKE) des Ministeriums für Staatssicherheit darüber informiert.

Um den großen Druck der Menschenmassen zu mindern, wurde am Grenzübergang Bornholmer Straße um 21:20 Uhr den ersten Ostdeutschen erlaubt, nach West-Berlin auszureisen. Dabei wurden die Ausreisenden kontrolliert und Personalausweise mancher als ungültig gestempelt, die DDR-Bürger als Inhaber dieser Ausweise damit ausgebürgert.[9]

Um 21:30 Uhr brachte der Radiosender RIAS die ersten Reportagen von offenen Grenzübergängen. Es sammelten sich nach und nach dichte Menschenmassen an allen Übergängen.

Da sich in der Folgezeit immer mehr Menschen vor dem Grenzübergang Bornholmer Straße sammelten und er um die Sicherheit seiner Leute fürchtete, ließ Oberstleutnant Harald Jäger, stellvertretender Leiter des PKE am Grenzübergang, schließlich gegen 23:30 Uhr eigenmächtig die GÜST öffnen und die Passkontrollen einstellen. Über diesen Grenzübergang gelangten zwischen 23:30 Uhr und 0:15 Uhr schätzungsweise 20.000 Menschen nach West-Berlin.[10][11]

Bis Mitternacht waren alle Grenzübergänge im Berliner Stadtgebiet offen. Auch die Grenzübergänge an der West-Berliner Außengrenze sowie an der innerdeutschen Grenze wurden in dieser Nacht geöffnet. Bereits am späten Abend verfolgten viele die Öffnung der Grenzübergänge im Fernsehen und machten sich teilweise dann noch auf den Weg. Der große Ansturm setzte am Vormittag des 10. November 1989 ein, da die Grenzöffnung um Mitternacht vielfach „verschlafen“ wurde.

Die DDR-Bürger wurden von der Bevölkerung West-Berlins begeistert empfangen. Die meisten Kneipen in der Nähe der Mauer gaben spontan Freibier aus und auf dem Kurfürstendamm gab es einen großen Volksauflauf mit hupendem Autokorso und wildfremden Menschen, die sich in den Armen lagen. In der Euphorie dieser Nacht wurde die Mauer auch von vielen West-Berlinern erklommen. Noch in der Nacht ordnete der Regierende Bürgermeister Walter Momper als Sofortmaßnahme die Schaffung zusätzlicher Aufnahmemöglichkeiten für Übersiedler sowie die Auszahlung des Begrüßungsgeldes über 100 DM auch durch die Sparkasse West-Berlins an.[12] Einige Zeit nach Bekanntwerden der Nachricht von Schabowskis Pressekonferenz unterbrach der Bundestag in Bonn am Abend seine laufende Sitzung. Nach einer Pause gab Kanzleramtsminister Rudolf Seiters eine Erklärung der Bundesregierung ab, Vertreter aller Fraktionen begrüßten in ihren Beiträgen die Ereignisse. Im Anschluss sangen die anwesenden Abgeordneten die Nationalhymne.[13]

Entwicklung nach dem Mauerfall

Wachturm Typ BT-11 im ehemaligen Todesstreifen (vom Originalstandort leicht versetzt)
Streckmetallgitterzaun im Grenzbereich Berlin

Die Mauer wurde nach dem 9. November zunächst weiter in unveränderter Intensität bewacht, unkontrollierte Grenzübertritte durch den Mauerstreifen wurden zunächst meist verhindert. In den ersten Wochen versuchten die Grenztruppen, die von den Mauerspechten geschlagenen Löcher zu reparieren.

Bereits für das Wochenende nach dem 9. November kündigte die DDR überraschend die Öffnung von zehn neuen Grenzübergängen an; darunter einige an besonders symbolträchtigen Orten, wie dem Potsdamer Platz, der Glienicker Brücke und der Bernauer Straße, am 22. Dezember 1989 folgte auch die Öffnung am Brandenburger Tor (in Gegenwart des Bundeskanzlers und des Ministerpräsidenten der DDR). An diesen Übergängen versammelten sich Menschenmengen, die auf die Öffnung warteten und jedes herausgehobene Betonelement bejubelten. Fotos und TV-Aufnahmen dieser Ereignisse werden in den Medien manchmal fälschlich als „Abriss der Mauer“ beschrieben, obwohl es sich nur um die Einrichtung neuer Grenzübergänge handelte.

Bundesbürger und West-Berliner durften erstmals am 24. Dezember 1989 ab 0:00 Uhr visafrei in die DDR einreisen; bis zu diesem Zeitpunkt galten noch die alten Regelungen bezüglich Visumpflicht und Mindestumtausch. In den Wochen zwischen dem 9. November und dem 23. Dezember hatten die DDR-Bürger daher in gewisser Weise „größere Reisefreiheit“ als die Westdeutschen.

Die Bewachung der Mauer wurde jedoch mit der Zeit immer lockerer; das unkontrollierte Überschreiten der Grenze durch die immer größer werdenden Löcher wurde zunehmend toleriert. Parallel dazu änderte sich die Praxis an den Übergängen hin zu nur noch stichprobenhafter Kontrolle des Verkehrsstroms. Der Prozess verstärkte sich besonders nach der Wahl zur Volkskammer am 18. März 1990. Bis zum 30. Juni 1990 wurden weitere neue Grenzübergänge nach West-Berlin geöffnet.

Am 1. Juli 1990, dem Tag des Inkrafttretens der Währungsunion, wurde die Bewachung der Mauer und sämtliche Grenzkontrollen eingestellt. Bereits am 13. Juni 1990 hatte in der Bernauer Straße der offizielle Abriss begonnen. Inoffiziell begann der Mauerabriss an der Bornholmer Straße wegen Bauarbeiten an der Eisenbahn. Daran beteiligt waren insgesamt 300 DDR-Grenzsoldaten sowie – nach dem 3. Oktober 1990 – 600 Pioniere der Bundeswehr. Diese waren mit 175 Lastwagen, 65 Kränen, 55 Baggern und 13 Bulldozern ausgerüstet. Der Abriss der innerstädtischen Mauer endete offiziell am 30. November 1990. Übrig blieben sechs Abschnitte, die als Mahnmal erhalten werden sollten. Der Rest der Mauer, insbesondere an der Berlin-Brandenburgischen Landesgrenze, verschwand bis November 1991. Bemalte Mauersegmente mit künstlerisch wertvollen Motiven wurden in Auktionen 1990 in Berlin und Monte Carlo versteigert.[14]

Einige der Mauersegmente finden sich heute an verschiedenen Orten der Welt. So sicherte sich der US-Geheimdienst CIA für seinen Neubau in Langley (Virginia) einige künstlerisch verzierte Mauersegmente. In den Vatikanischen Gärten wurden im August 1994 einige Mauersegmente mit der aufgemalten Sankt-Michaels-Kirche aufgestellt.[15][16] Ein weiteres Teilstück der Mauer kann im Haus der Geschichte in Bonn besichtigt werden. Ein Segment steht in der Königinstraße am Englischen Garten in München, ein anderes in einem Neubaugebiet in Weiden in der Oberpfalz, weitere stellt das Friedensmuseum im französischen Ort Caen in der Normandie und das Imperial War Museum in London aus.

Bildergalerien: Die Mauer vor und nach dem 9. November 1989 (Mauerfall)





Struktur der Berliner Grenzanlagen

Die Berliner Mauer wurde ergänzt durch ausgedehnte Befestigungen der Grenze zur Bundesrepublik und – in geringerem Umfang – anderer Westgrenzen der Staaten des Warschauer Paktes, wodurch der sogenannte „Eiserne Vorhang“ materielle Gestalt annahm.

Wie die restliche innerdeutsche Grenze wurde auch die Berliner Mauer über weite Strecken mit umfangreichen Systemen von Stacheldrahthindernissen, Gräben, Panzerhindernissen, Kontrollwegen und Postentürmen versehen. Allein etwa 1000 Diensthunde waren in Hundelaufanlagen bis Anfang der 1980er-Jahre eingesetzt. Dieses System wurde über Jahrzehnte ständig ausgebaut. Dazu gehörte, dass nahe an der Mauer stehende Häuser, deren Bewohner zwangsweise umgesiedelt wurden, gesprengt wurden. Noch am 28. Januar 1985 wurde an der Bernauer Straße sogar die Versöhnungskirche gesprengt. Das führte dazu, dass sich letztlich eine breite, nachts taghell beleuchtete Schneise durch die einst dicht bebaute Stadt zog. Die Anlagen der Berliner Mauer bestanden nach Angaben des Ministeriums für Staatssicherheit im Frühjahr 1989[17][18] aus:

  • 156,4 km Grenzbefestigung um West-Berlin zwischen 3,40 und 4,20 m Höhe
  • 111,9 km Beton- und Steinmauern und 44,5 km Metallgitterzaun
  • 112,7 km Grenzbefestigung im Bezirk Potsdam
  • 043,7 km Grenzbefestigung innerhalb von Ost- und West-Berlin (Sektorengrenze)
  • 000,5 km Reste von Häuserfronten, Grundstücksmauern
  • 058,95 km Grenzmauer in Plattenbauweise mit einer Höhe von 3,40 m
  • 068,42 km Streckmetallzaun mit einer Höhe von 2,90 m als „vorderem Sperrelement“
  • 161 km Lichttrasse
  • 113,85 km Grenzsignal- und Sperrzaun (GSSZ)
  • 127,5 km Kontakt- und Signalzaun
  • 124,3 km Kolonnenweg
  • 186 Beobachtungstürme (302 rund um West-Berlin)
  • 031 Führungsstellen
  • 259 Hundelaufanlagen
  • 020 Bunker

Von der 167,8 km langen Grenze um West-Berlin lagen 45,1 km direkt in Ost-Berlin und 112,7 km im ostdeutschen Bezirk Potsdam. Hierbei sind zum Teil die Öffnungen der Grenzübergänge mit enthalten. 63,8 km des Grenzverlaufs lagen in bebautem, 32 km in bewaldetem und 22,65 km in offenem Gelände, 37,95 km der Grenze lag in oder an Flüssen, Seen und Kanälen.

Für die ostdeutschen Grenzsoldaten galt der Artikel 27 des Grenzgesetzes von 1982, wonach der Einsatz der Schusswaffe zur Verhinderung eines Grenzdurchbruches die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegen Personen war. Dies wird meist als Schießbefehl bezeichnet. Vor hohen Feiertagen oder Staatsbesuchen wurde der Einsatz der Schusswaffe ausdrücklich untersagt, um eine negative Westpresse zu vermeiden. Von West-Berlin wurde die Grenze von der West-Berliner Polizei und alliierten Militärstreifen beobachtet. Auffällige Aktivitäten wurden dokumentiert; auch um Schleusungen von Ost-Spionen über die Grenze möglichst zu verhindern. Wie sich jedoch später herausstellte, gab es dennoch versteckte Mauerdurchgänge, die auch genutzt wurden.

Aufbau der Grenzanlagen

In ihrem Endausbaustadium – an manchen Stellen erst in den späten 1980er-Jahren – bestanden die sich vollständig auf dem Territorium der DDR bzw. Ost-Berlins befindlichen Grenzanlagen – beginnend aus Richtung DDR – aus:

Grenzabschnitt Liesenstraße mit Tunnel unter Sektorengrenze kreuzender S-Bahn-Trasse (1980)
  • Hinterlandmauer aus Beton oder Streckmetallzaun, etwa zwei bis drei Meter hoch; an vielen Stellen, vor allem im Innenstadtbereich, übernahmen Häuserwände (oft Brandmauern), die bis in die entsprechende Höhe geweißt waren, die Funktion der Hinterlandmauer,
  • am Boden Signalanlagen, die bei Berührung Alarm auslösten,
  • Kontaktzaun aus Streckmetall übermannshoch, mit Stachel- und Signaldraht bespannt,
  • streckenweise Hundelaufanlagen (scharfe Schäferhunde, an Führungsdraht eingehängt, frei laufend),
  • Kraftfahrzeugsperrgräben und Panzersperren (Tschechenigel aus kreuzweise verschweißten Eisenbahnschienen), die dann als Gegenleistung für bundesdeutsche Milliardenkredite abgebaut wurden,
  • Postenstraße/Kolonnenweg, zur Grenzpostenablösung und um Verstärkung heranholen zu können,
  • Lichtertrasse zur Ausleuchtung des Kontrollstreifens (an manchen Stellen „östlich“ des Kolonnenwegs),
  • Postentürme (1989 insgesamt 302 Stück) mit Suchscheinwerfern, Sichtkontakt der Posten tagsüber, nachts zogen zusätzliche Grenzsoldaten auf,
  • Kontrollstreifen (KS), immer frisch geeggt, zur Spurenfeststellung, der auch von den Grenzsoldaten nicht grundlos betreten werden durfte,
  • (teilweise extra) übermannshoher Streckmetallzaun, nur schräg durchsehbar,
  • eigentliche Grenze Betonfertigteilmauer bzw. -wand nach West-Berlin, 3,75 Meter hoch, (teilweise mit Betonrolle, die beim Überklettern keinen Halt bieten sollte). Als Material dienten landwirtschaftliche Fertigteile wie sie zuvor als Lagerwände für Stallmist Verwendung fanden[19],
  • davor noch einige Meter Hoheitsgebiet der DDR.

Die Gesamtbreite dieser Grenzanlagen war abhängig von der Häuserbebauung im Grenzgebiet und betrug von etwa 30 Meter bis etwa 500 Meter (am Potsdamer Platz). Minenfelder und Selbstschussanlagen wurden an der Berliner Mauer nicht aufgebaut (dies war aber in der DDR nicht allgemein bekannt), jedoch an der innerdeutschen Grenze zur Bundesrepublik.

Warnschild „Grenzgebiet“

Der Aufbau der von den Grenztruppen intern als Handlungsstreifen bezeichneten Grenze wurde als Militärgeheimnis behandelt und war den meisten DDR-Bürgern daher nicht genau bekannt. Die Grenzsoldaten waren zum Stillschweigen verpflichtet. Jeder Zivilist, der auffälliges Interesse an Grenzanlagen zeigte, lief mindestens Gefahr, vorläufig festgenommen und zum nächsten Polizeirevier oder Grenzkommando zur Identitätsfeststellung gebracht zu werden. Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Planung eines Fluchtversuchs konnte folgen.

An Stellen, die aufgrund von Bebauung oder Verkehrsführung – beziehungsweise wegen des Geländezuschnitts – schwieriger zu sichern waren, begann das „Grenzgebiet“ auf DDR- und Ost-Berliner Seite schon vor der Hinterlandmauer und war dann Sperrgebiet. Dieses durfte nur mit einer Sondergenehmigung betreten werden. Das bedeutete für Anwohner eine starke Einschränkung der Lebensqualität. Als „Vorfeldsicherung“ sollten bauliche Maßnahmen (Mauern, Zäune, Gitter, Stacheldraht, Durchfahrtsperren, Übersteigsicherungen), Sichthilfen (Leuchten, weiße Kontrastflächen) und Warnhinweise das unbefugte (beziehungsweise unbemerkte) Betreten oder Befahren dieses Gebietes verhindern. Einblickmöglichkeiten für Unbefugte wurden mit Sichtblenden verbaut.

Im grenznahen Ost-Berliner Stadtgebiet nahe dem Brandenburger Tor, wurde regelmäßig eine verdeckte sogenannte „Tiefensicherung“ durch zivile Kräfte des Ministeriums für Staatssicherheit durchgeführt, um möglichst frühzeitig und außerhalb der Sichtmöglichkeit des Westteils potentielle Grenzdurchbrüche und besondere Lagen (Demonstrationen oder andere unerwünschte Menschenansammlungen) aufzuklären und zu unterbinden. Ein Gebäude nördlich des Brandenburger Tors wurde von der Hauptabteilung 1 des MfS genutzt, der zuständigen Abteilung zur Überwachung der Grenztruppen der DDR. Es wurde später abgerissen, um Platz zu schaffen für das Jakob-Kaiser-Haus.

Personeller Aufbau und Ausstattung des Grenzkommandos Mitte

Für den Schutz der Grenze zu West-Berlin war in der DDR das Grenzkommando Mitte der Grenztruppen der DDR zuständig, dem nach Angaben des MfS vom Frühjahr 1989 11.500 Soldaten und 500 Zivilbeschäftigte angehörten. Es bestand neben dem Stab in Berlin-Karlshorst aus sieben Grenzregimentern, die in Berlin-Treptow, Berlin-Pankow, Berlin-Rummelsburg, Hennigsdorf, Groß-Glienicke, Potsdam-Babelsberg und Kleinmachnow stationiert waren, sowie den Grenzausbildungsregimentern GAR-39 in Wilhelmshagen und GAR-40 in Oranienburg.

Grenzsicherung in Berlin-Staaken (1986)

Jedes Grenzregiment besaß fünf direkt geführte Grenzkompanien, außerdem je eine Pionier-, Nachrichten-, Transportkompanie, Granatwerfer- und Artilleriebatterie, einen Aufklärungs- und einen Flammenwerferzug sowie eine Diensthundestaffel und unter Umständen eine Bootskompanie und Sicherungszüge bzw. -kompanien für die Grenzübergangsstellen.

Das Grenzkommando Mitte verfügte über 567 Schützenpanzerwagen, 48 Granatwerfer, 48 Panzerabwehrkanonen und 114 Flammenwerfer sowie 156 gepanzerte Fahrzeuge bzw. schwere Pioniertechnik und 2295 Kraftfahrzeuge. Zum Bestand gehörten außerdem 992 Hunde.

An einem normalen Tag waren etwa 2300 Soldaten direkt an der Grenze und im grenznahen Raum eingesetzt. Bei sogenannter „verstärkter Grenzsicherung“, die beispielsweise 1988 wegen politischer Höhepunkte oder schlechter Witterungsbedingungen etwa 80 Tage galt, waren dies etwa 2500 Grenzsoldaten, deren Anzahl in besonderen Situationen weiter aufgestockt werden konnte.

Gewässergrenzen

Die äußere Stadtgrenze West-Berlins verlief an mehreren Stellen durch schiffbare Gewässer. Der Grenzverlauf war dort durch eine vom West-Berliner Senat errichtete Kette aus runden, weißen Bojen mit der (an der Stadtgrenze nicht ganz zutreffenden) Aufschrift „Sektorengrenze“ gekennzeichnet. West-Berliner Fahrgastschiffe und Sportboote mussten darauf achten, sich auf der West-Berliner Seite der Bojenkette zu halten. Auf der DDR-Seite der Grenze wurden diese Gewässer von Booten der Grenztruppen der DDR patrouilliert.

Die Grenzbefestigungen der DDR befanden sich jeweils auf dem DDR-seitigen Ufer, was teilweise große Umwege erzwang und die Ufer mehrerer Havelseen „vermauerte“. Der größte Umweg befand sich am Jungfernsee, wo die Mauer bis zu zwei Kilometer vom eigentlichen Grenzverlauf entfernt stand. An mehreren Stellen verlief der Grenzstreifen durch ehemalige Wassergrundstücke und machte sie so für die Bewohner unbrauchbar; so am Westufer des Groß Glienicker Sees und am Südufer des Griebnitzsees.

Reste der ehemaligen Gewässersperre am Tegeler Fließ im Norden von Berlin

Bei den Gewässern an der innerstädtischen Grenze verlief diese überall direkt am westlichen oder östlichen Ufer, so dass dort keine Markierung des Grenzverlaufs im Wasser existierte. Die eigentliche Mauer stand auch hier jeweils am Ost-Berliner Ufer. Dennoch wurden die zu Ost-Berlin gehörenden Gewässer selbst ebenfalls überwacht. Auf Nebenkanälen und -flüssen wurde die Lage dadurch zum Teil unübersichtlich. Manche Schwimmer und Boote aus West-Berlin gerieten versehentlich oder aus Leichtsinn auf Ost-Berliner Gebiet und wurden beschossen. Dabei gab es im Laufe der Jahrzehnte mehrere Tote.

An einigen Stellen in der Spree gab es Unterwassersperren gegen Schwimmer. Für Flüchtlinge war es nicht klar zu erkennen, wann sie West-Berlin erreicht hatten, so dass für sie noch nach dem Überwinden der eigentlichen Mauer die Gefahr bestand, ergriffen zu werden.

Grenzübergänge

Hauptartikel: Berliner Grenzübergänge

Schild an der Sektorengrenze, von West-Berlin aus gesehen
Rückseite des Schildes

An der gesamten Berliner Mauer gab es 25 Grenzübergangsstellen (GÜSt), 13 Straßen-, vier Eisenbahn- und acht Wasserstraßengrenzübergangsstellen. Dies waren etwa 60 % aller Grenzübergänge zwischen der DDR und der Bundesrepublik bzw. West-Berlin. Für den Straßen-Transitverkehr gab es nur zwei Berliner Grenzübergänge, indem Dreilinden, bis 1987 Staaken und danach Heiligensee benutzt werden konnten.

Die Grenzübergangsstellen waren auf DDR-Seite sehr stark ausgebaut. Es wurde mitunter sehr scharf bei der Ein- und Ausreise von den DDR-Grenzorganen und dem DDR-Zoll kontrolliert. Für die Sicherung und Überwachung des Reiseverkehrs einschließlich Fahndung und Festnahmen an den Grenzübergangsstellen waren die Passkontrolleinheiten (PKE) der Hauptabteilung VI des MfS zuständig, die ihren Dienst in Uniformen der Grenztruppen der DDR versahen. Sie arbeiteten mit den für die äußere Sicherheit und die Verhinderung von Grenzdurchbrüchen zuständigen Einheiten der Grenztruppen und Mitarbeitern der Zollverwaltung, die die Sach- und Personenkontrolle vornahmen, zusammen[20].

Auf West-Berliner Seite hatten die Polizei und der Zoll Posten. Dort gab es in der Regel keine Kontrollen im Personenverkehr. Nur an den Transitübergängen wurden die Reisenden statistisch erfasst (Befragung nach dem Ziel), gelegentlich bei entsprechendem Anlass zur Strafverfolgung auch kontrolliert (Ringfahndung). Der gesamte Güterverkehr unterlag wie im Auslandsverkehr der Zollabfertigung. Beim Güterkraftverkehr war es bei einer westdeutschen Warenanlieferung in Ost-Berlin nicht möglich, von Ost- nach West-Berlin über Grenzübergangsstellen zu fahren, sondern man musste ganz außen herum und einen von den zwei West-Berliner Transitübergängen benutzen. Das waren Dreilinden (BAB 115) und bis 1987 Berlin-Staaken (B 5), danach Berlin-Heiligensee über die BAB 111. Demzufolge war es dann eine sogenannte „Ausreise aus der DDR“; bei der Kontrolle wurde der Westdeutsche wie ein ausländischer LKW sehr gründlich durchsucht. Im Personenverkehr mit der Bundesrepublik wurden von westdeutscher Seite nur statistische Erhebungen gemacht. Beim Güterverkehr musste über den Warenbegleitschein der LKW vom Zoll verplombt und statistisch erfasst werden. Beim Übergang Staaken konnte über die B 5 die einzige Möglichkeit genutzt werden, mit Fahrzeugen durch die DDR zu fahren, die nicht für den Verkehr auf der Autobahn zugelassen waren (z. B. Fahrrad, Moped, Traktor usw.). Allerdings musste die 220 km lange Strecke bei Tageslicht bis Lauenburg ohne Unterbrechung (Übernachtung, längere Pausen) bewältigt werden. Mit der Freigabe der Autobahn A 24 im Jahr 1982 wurde der Fahrrad-Transit nicht mehr zugelassen.

Am Checkpoint Bravo (Dreilinden) und Checkpoint Charlie (Friedrichstraße) hatten die alliierten Besatzungsmächte Kontrollpunkte eingerichtet, die jedoch nur für Diplomaten und ausländische Staatsangehörige, nicht jedoch für den normalen innerdeutschen Reise- und Besuchsverkehr von Bedeutung waren.

Mit der Währungsunion am 1. Juli 1990 wurden alle Grenzübergänge aufgegeben. Einige Reste der Anlagen blieben als Mahnmal erhalten.


Kosten

Der Bau, ständige Ausbau und die jahrzehntelange Unterhaltung der schwer bewachten Berliner Mauer war eine große wirtschaftliche Belastung für die DDR. Von den zwischen 1961 bis 1964 insgesamt anfallenden Kosten von 1,822 Milliarden Mark der DDR für den Aufbau und Betrieb der Grenzanlagen entfielen 400 Millionen Mark (22 %) auf die Berliner Mauer.

Maueropfer und Mauerschützen

Maueropfer

Über die Zahl der Mauertoten gibt es stark widersprüchliche Angaben. Sie ist bis heute nicht eindeutig gesichert, weil die Todesfälle an der Grenze von den Verantwortlichen der DDR-Staatsführung systematisch verschleiert wurden. Die Berliner Staatsanwaltschaft gab im Jahre 2000 die Zahl der nachweislich durch einen Gewaltakt an der Berliner Mauer umgekommenen Opfer mit 86 an. Wie schwierig genaue Aussagen auf diesem Gebiet sind, wird auch dadurch deutlich, dass die „Arbeitsgemeinschaft 13. August“ ihre Zahl der Mauertoten von 2000 bis 2004 von 238 auf 190 korrigiert hat[21][22].

Seit August 2005 arbeitet ein vom Verein Berliner Mauer und vom Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam getragenes Forschungsprojekt mit dem Ziel, die genaue Zahl der Maueropfer zu ermitteln und die Geschichten der Opfer auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu dokumentieren. In einer am 8. August 2006 veröffentlichen Zwischenbilanz[23] wurde dargelegt, dass von 268 untersuchten Fällen bisher 125 Mauertote eindeutig belegt werden konnten; während 62 Fälle, die auf verschiedenen Opferlisten auftauchen, als Maueropfer eindeutig ausgeschlossen werden konnten. 81 Fälle müssten noch genauer untersucht werden. Die Hälfte der Todesopfer kamen in den ersten fünf Jahren nach dem Mauerbau ums Leben, etwa zwei Drittel bis 1969. Die überwiegende Zahl der Opfer waren männliche Jugendliche und Männer unter 30 Jahren.

Nach dieser Veröffentlichung kam es zu einer Kontroverse um die Zahl der Opfer und die Methoden der Erforschung der Geschehnisse an der Mauer. Die Arbeitsgemeinschaft 13. August, die inzwischen wieder von 262 Maueropfern ausging, warf dem Forschungsprojekt vor, die Zahl der Opfer aus politischen Gründen bewusst „kleinrechnen“ zu wollen. Der Arbeitsgemeinschaft, an deren Recherchen nach eigenem Bekunden keine Historiker beteiligt sind, wird hingegen vorgeworfen, auf ihren Listen viele Fälle aufzuführen, die ungeklärt seien, nicht nachweislich mit dem Grenzregime im Zusammenhang stünden oder inzwischen sogar widerlegt worden seien.[24]

Das erste Todesopfer war Ida Siekmann, die am 22. August 1961 beim Sprung aus einem Fenster in der Bernauer Straße tödlich verunglückte. Die ersten tödlichen Schüsse fielen am 24. August 1961 auf den 24-jährigen Günter Litfin, der am Humboldthafen von Transportpolizisten bei einem Fluchtversuch erschossen wurde. Peter Fechter verblutete am 17. August 1962 im Todesstreifen an der Zimmerstraße. Im Jahre 1966 wurden zwei Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren im Grenzstreifen durch insgesamt 40 Schüsse getötet. Das letzte Opfer von Todesschüssen an der Mauer war Chris Gueffroy am 6. Februar 1989. Der letzte tödliche Zwischenfall an der Grenze ereignete sich am 8. März 1989, als Winfried Freudenberg bei einem Fluchtversuch mit einem defekten Ballon in den Tod stürzte.

Einige Grenzsoldaten starben ebenfalls bei gewalttätigen Vorfällen an der Mauer. Der bekannteste Fall ist die Tötung des Soldaten Reinhold Huhn, der von einem Fluchthelfer erschossen wurde. Diese Vorfälle wurden von der DDR propagandistisch genutzt und als nachträgliche Begründung für den Mauerbau herangezogen.

Nach Schätzungen mussten sich rund 75.000 Menschen wegen „Republikflucht“ vor DDR-Gerichten verantworten. Republikflucht wurde nach § 213 Strafgesetzbuch der DDR mit Freiheitsstrafen bis zu acht Jahren geahndet. Wer bewaffnet war, Grenzanlagen beschädigte oder als Armeeangehöriger oder Geheimnisträger bei einem Fluchtversuch gefasst wurde, kam selten mit weniger als fünf Jahren Gefängnis davon. Wer Hilfe zur Republikflucht leistete, konnte sogar mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft werden.

Siehe auch: Maueropfer

Mauerschützen-Prozesse

Die juristische Aufarbeitung des Schießbefehls in sogenannten „Mauerschützenprozessen“ dauerte bis zum Herbst 2004. Zu den angeklagten Verantwortlichen gehörten unter anderem der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker, sein Nachfolger Egon Krenz, die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates Erich Mielke, Willi Stoph, Heinz Keßler, Fritz Streletz und Hans Albrecht, der SED-Bezirkschef von Suhl, sowie einige Generäle, wie der Chef der Grenztruppen (1979–1990), Generaloberst Klaus-Dieter Baumgarten.

Die angeklagten ausführenden Mauerschützen rekrutierten sich zum Großteil aus Mannschaftsdienstgraden der NVA oder der DDR-Grenztruppen. Insgesamt wurden 35 Angeklagte freigesprochen; 44 Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen und elf Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt; unter anderem Albrecht, Streletz und Keßler sowie Baumgarten zu viereinhalb bis siebeneinhalb Jahren. Im August 2004 wurden Hans-Joachim Böhme und Werner Lorenz vom Landgericht Berlin als ehemalige Politbüro-Mitglieder zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der letzte Prozess gegen DDR-Grenzsoldaten ging am 9. November 2004 – genau 15 Jahre nach dem Fall der Mauer – mit einem Schuldspruch zu Ende.

Gedenken

Die Skulptur „Leid an der Mauer“ wurde 1965 in Berlin-Steglitz aufgestellt.

Zum Gedenken an die Opfer der Berliner Mauer wurden sehr unterschiedlich gestaltete Mahnmale errichtet. Kleinere Kreuze oder andere Zeichen des Gedenkens dienen der Erinnerung an erschossene Flüchtlinge. Sie befinden sich an verschiedenen Stellen der ehemaligen Grenze und gehen meist auf private Initiativen zurück.

Über die Art und Weise des Gedenkens gab es wiederholt öffentliche Auseinandersetzungen; so auch Ende der 1990er-Jahre bezüglich der Gedenkstätte in der Bernauer Straße. Einen Höhepunkt erreichte die öffentliche Debatte beim Streit um das in der Nähe des Checkpoint Charlie errichtete und später geräumte Freiheitsmahnmal. Der Berliner Senat begegnete dem Vorwurf, kein Gedenkkonzept zu besitzen, mit der Einberufung einer Kommission, die im Frühjahr 2005 Grundzüge eines Gedenkkonzepts vorstellte. Am 20. Juni 2006 legte der Senat ein daraus entwickeltes integriertes „Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer“ vor, das unter anderem eine Erweiterung der Gedenkstätte an der Bernauer Straße vorsieht.

Mauermuseum im Haus am Checkpoint Charlie

Das Mauermuseum am Checkpoint Charlie wurde 1963 direkt vor der Grenze vom Historiker Rainer Hildebrandt eröffnet und wird von der Arbeitsgemeinschaft 13. August betrieben. Es gehört zu den meistbesuchten Berliner Museen. Das Mauermuseum veranschaulicht das Grenzsicherungssystem an der Berliner Mauer und dokumentiert geglückte Fluchtversuche und ihre Fluchtmittel wie Heißluftballons, Fluchtautos, Sessellifte und ein Mini-U-Boot. Heutige Leiterin des Museums ist die Witwe des Gründers, Alexandra Hildebrandt.

Gedenkstättenensemble Berliner Mauer in der Bernauer Straße

Seit Ende der 1990er-Jahre besteht an der Bernauer Straße zwischen den ehemaligen Bezirken Wedding und Mitte ein Gedenkensemble zur Berliner Mauer. Es umfasst die Gedenkstätte Berliner Mauer, das Dokumentationszentrum Berliner Mauer sowie die Kapelle der Versöhnung.

Die Gedenkstätte ist aus einem vom Bund ausgelobten Wettbewerb hervorgegangen und wurde nach langen und heftigen Diskussionen am 13. August 1998 eingeweiht. Sie stellt einen durch künstlerisch-gestalterische Mittel ergänzten neu aufgebauten Mauerabschnitt am Originalort dar. Das Dokumentationszentrum, das von einem Verein getragen wird, wurde am 9. November 1999 eröffnet. 2003 wurde es durch einen Aussichtsturm ergänzt, von dem die Maueranlagen der Gedenkstätte gut einsehbar sind. Neben einer aktuellen Ausstellung (seit 2001 unter dem Titel Berlin, 13. August 1961) gibt es unterschiedliche Informationsmöglichkeiten zur Geschichte der Mauer. Außerdem werden Seminare und andere Veranstaltungen angeboten. Die Kapelle der Versöhnung der Evangelischen Versöhnungsgemeinde wurde am 9. November 2000 eingeweiht. Das Bauwerk ist ein ovaler Stampflehmbau und wurde über den Fundamenten des Chores der 1985 gesprengten Versöhnungskirche errichtet.

Das von Thomas Flierl erarbeitete „Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer“ sieht vor, die Gedenkstätte in der Bernauer Straße noch zu erweitern und einen Teil des ehemaligen Stettiner Bahnhofs an der Gartenstraße mit einzubeziehen.

Am 11. September 2008 beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin, zum Jahrestag des Falls der Berliner Mauer am 9. November 2008 die Gedenkstätte Berliner Mauer und die Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde in der landeseigenen Stiftung Berliner Mauer zusammenzufassen.

Geschichtsmeile Berliner Mauer

Die Geschichtsmeile Berliner Mauer ist eine viersprachige Dauerausstellung, die aus 21 Informationstafeln besteht. Diese stehen über den innerstädtischen Grenzverlauf verteilt und enthalten Fotografien und Texte zu Ereignissen, die sich am Standort der Tafeln zugetragen haben, beispielsweise wird auf geglückte oder missglückte Fluchten hingewiesen. Diese in der Innenstadt schon länger bestehende Geschichtsmeile Berliner Mauer wurde 2006 durch weitere Informationstafeln auch im Außenbereich fortgesetzt. [25]

Der Mauerstreifen heute

Nutzung

Die breite Trasse zwischen den beiden früheren Mauerlinien wird im heutigen Sprachgebrauch „Grenzstreifen“ oder „Mauerstreifen“ genannt. Er ist noch heute an vielen Stellen gut erkennbar, teilweise durch große Brachflächen wie an Teilen der Bernauer Straße und zwischen den Stadtteilen Mitte und Kreuzberg entlang der Kommandantenstraße, Alten Jakobstraße, Stallschreiberstraße, Alexandrinenstraße und Sebastianstraße. Andernorts in der zusammenwachsenden Stadt ist der Grenzverlauf hingegen nur noch schwer auszumachen. Die ganze Brutalität der Teilung lässt sich nirgendwo mehr nachvollziehen, auch nicht an Stellen, wo Reste der Mauer konserviert sind.

In der ansonsten dicht bebauten Berliner Innenstadt wurde der Mauerstreifen durch Verkauf und Bebauung meist schnell einer Nachnutzung für städtische Zwecke zugeführt. Daneben gibt es aber auch vielfältige andere Formen der Nachnutzung. Im Ortsteil Prenzlauer Berg wurde ein Abschnitt zum Mauerpark. Das innerstädtische Stück am östlichen Teltowkanal wurde mit der Trasse der Bundesautobahn 113 vom Berliner Stadtring nach Schönefeld überbaut.

Der Streit um die Rückgabe der Mauergrundstücke ist indes noch nicht abgeschlossen. Die Eigentümer von Grundstücken auf dem späteren Mauerstreifen waren nach dem Mauerbau zwangsenteignet und die Bewohner umgesiedelt worden. Die Frage der Rückgabe und Entschädigung der Betroffenen fand keinen Eingang in den am 31. August 1990 unterzeichneten Einigungsvertrag. Erst das „Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (Mauergrundstücksgesetz)“ vom 15. Juli 1996 regelte, dass ein enteigneter Eigentümer sein Objekt nur dann zurück erhält, wenn er dafür 25 % des aktuellen Verkehrswertes bezahlt und der Bund sie nicht für dringende eigene öffentliche Zwecke verwenden oder im öffentlichen Interesse an Dritte veräußern will. In diesem Fall entschädigt der Bund die ehemaligen Eigentümer mit 75 % des Grundstückswertes.[26]

Berliner Mauerweg

Ausschilderung des Berliner Mauerwegs

Entlang des Mauerstreifens um den gesamten westlichen Teil Berlins verläuft der Berliner Mauerweg. Dieser Rad- und Fußweg entlang der 160 Kilometer langen Trasse der ehemaligen Grenzanlagen ist größtenteils gut ausgebaut und seit 2005 nahezu vollständig, allerdings mit relativ hoch montierten Schildern und geringem Schriftgrad gekennzeichnet. Bis auf kleinere Abschnitte ist die Strecke durchgehend asphaltiert. Der Mauerweg führt überwiegend über noch vorhandene ehemalige Zoll- und Kolonnenwege oder neu angelegte Wege im Grenzstreifen, ansonsten über parallel zur Grenze verlaufende öffentliche Verkehrsflächen.

Reste der Maueranlagen nach dem Abriss

Nur drei Teilstücke der Grenzmauer sind am Originalstandort erhalten geblieben. Alle finden sich im Ortsteil Mitte:

  • Der längste erhaltene Abschnitt der Grenzmauer steht an der Bernauer Straße, ist aber durch größere Lücken unterbrochen. Der östliche Teil dieses Mauerabschnitts wurde in die dort errichtete Gedenkstätte integriert und dafür ins ursprüngliche Erscheinungsbild versetzt. Graffiti und Spuren von Mauerspechten wurden beseitigt.
  • Der dritte erhaltene, ebenfalls denkmalgeschützte Abschnitt der Grenzmauer ist nur ca. 15 Meter lang und findet sich an der Liesenstraße.

Deutlich mehr und häufig längere Teilstücke sind von der Hinterlandmauer erhalten geblieben, die den Grenzstreifen auf Ost-Berliner Seite abschloss. Sie liegen zumeist abseits von Straßen und Plätzen und standen daher Bauvorhaben der Nachwendezeit nicht im Wege. Diese Mauerreste sind nur zum Teil denkmalgeschützt. Erhaltene Abschnitte, an denen die sonst niedrigere Hinterlandmauer die gleiche Höhe wie die Grenzmauer („vorderes Sperrelement“) aufwies, werden heute häufig irrtümlich für Reste der Letzteren gehalten.

Dies gilt neben Fragmenten der Hinterlandmauer am Potsdamer Platz auch für den bekanntesten Überrest der Grenzanlagen überhaupt. Er findet sich an der Mühlenstraße entlang der Spree, zwischen dem Ostbahnhof und der Oberbaumbrücke. Dieser Abschnitt Hinterlandmauer wurde 1990 von internationalen Künstlern zur East Side Gallery gestaltet und 1991 unter Denkmalschutz gestellt. Eine Grenzmauer gab es an dieser Stelle nicht, da die Grenze hier auf der gegenüberliegenden Spreeseite verlief.

Weitere Reste der Hinterlandmauer finden sich beispielsweise am Mauerpark, entlang der Bernauer Straße, auf dem Gelände des ehemaligen Stettiner Bahnhofs und auf dem Invalidenfriedhof. Auf einem unbebauten Gelände in der Nähe des ehemaligen Grenzübergangs Chausseestraße ist ein Abschnitt der Hinterlandmauer mit originalem Zufahrtstor zum Grenzstreifen erhalten geblieben. Mauer und Tor sind allerdings in schlechtem Zustand; sie stehen nicht unter Denkmalschutz.

Von den ehemals 302 Grenzwachtürmen stehen heute noch fünf:

In den 1990er-Jahren entwickelte sich in der Berliner Politik eine Diskussion darüber, wie der einstige Mauerverlauf im Stadtbild sichtbar gemacht werden könnte. Vorgeschlagen wurden unter anderem eine Doppelreihe in den Straßenbelag eingelassener quadratischer Pflastersteine, ein in den Bodenbelag eingelassenes Bronzeband und eine Markierung der Grenzmauer und der Hinterlandmauer durch verschiedenfarbige Streifen.

Alle drei Varianten wurden am Abgeordnetenhaus zu Anschauungszwecken jeweils auf einem kurzen Stück ausgeführt. Als Ergebnis dieser Diskussion wurden vor allem im Innenstadtbereich an mehreren Stellen ungefähr acht Kilometer des Grenzmauerverlaufs durch eine Doppelreihe Pflastersteine markiert. In unregelmäßigen Abständen eingelassene Bronzestreifen tragen die einfache Beschriftung „Berliner Mauer 1961–1989“. An herausgehobenen Stellen wie dem Leipziger Platz wird auf dieselbe Weise auch der Verlauf der Hinterlandmauer gekennzeichnet.

Sonstiges

  • Die Straße Am Sandkrug in der brandenburgischen Gemeinde Glienicke/Nordbahn ragte im Ortsteil Frohnau im Norden Berlins als schmaler Streifen von Osten nach West-Berlin hinein. Dies führte zu einer speziellen Form im Mauerverlauf, dem sogenannten „Entenschnabel“.
  • Die Satirepartei Die PARTEI zählt den Wiederaufbau der Mauer zu einem ihrer Wahlversprechen. Dabei kann sie sich darauf berufen, dass in verschiedenen Umfragen etwa ein Fünftel der Bevölkerung den Fall der Mauer bedauert.[28]
  • Roger Waters führte 1990 am Potsdamer Platz, direkt an der gerade gefallenen Mauer, das 1979 erschienene Album „The Wall“ der Rock-Band Pink Floyd unter Mitwirkung zahlreicher Stars erneut auf. Das Album beschreibt eine psychologische Mauer und hatte ursprünglich nichts mit der Berliner Mauer zu tun. Dennoch wurden in den Medien angesichts des historischen Kontextes Zusammenhänge hergestellt, was – auch unter Marketinggesichtspunkten – von den Veranstaltern begrüßt wurde.
  • Am 1. Juli 1988 kamen durch einen Gebietstausch Teile des Lenné-Dreiecks zu West-Berlin. Einige West-Berliner, die sich dort auf bis dahin nahezu exterritorialem Gebiet aufhielten, flüchteten vor der West-Berliner Polizei über die Mauer nach Ost-Berlin. Vorausgegangen war eine Besetzungsaktion auf dem von den Teilnehmern als Norbert-Kubat-Dreieck bezeichneten Gelände. Im Gegenzug fiel z. B. die Wüste Mark an die DDR.
  • Wie überraschend der Mauerbau für die Deutsche Reichsbahn kam, die in West-Berlin zuständig war, zeigt folgendes Beispiel: Nachts wurden die S-Bahnzüge der DR auf Umlandbahnhöfen, unter anderem im S-Bahnhof Teltow, abgestellt. Beim Mauerbau wurden die Bahngleise gekappt, sodass die Züge bewegungsunfähig waren, da es keine sonstigen Gleisanschlüsse gab. Die herausgetrennten Gleisstücke mussten im Laufe des Tages für kurze Zeit wieder eingesetzt werden, damit die Züge über West-Berlin in ihr Ost-Berliner Betriebswerk überführt werden konnten.
  • Anlässlich des Mauerfalls organisierte die TV-Asahi-Group in Japan eine Spendenaktion mit dem Ziel, den Grenzstreifen mit einer Kirschbaum-Allee zu verschönern. Bei dieser Aktion kamen rund zwei Millionen Mark (ca. eine Million Euro) zusammen, mit denen in Berlin und Brandenburg etwa 10.000 Zierkirschbäume angepflanzt wurden. Tausend davon stehen im ehemaligen Grenzstreifen bei Teltow-Sigridshorst, wo seit 2002 jährlich ein Kirschblütenfest stattfindet.[29][30][31]

Literatur

  • Michael Cramer: Berliner Mauer-Radweg. Eine Reise durch die Geschichte Berlins. Ein original Bikeline-Radtourenbuch. (Radtourenbuch und Karten 1:20.000). 2., komplett überarb. und erw. Aufl. Esterbauer, Rodingersdorf 2002, ISBN 3-85000-074-5.
  • Peter Feist: Die Berliner Mauer. 4. Aufl. Homilius, Berlin 2004, ISBN 3-89706-985-7 (Der historische Ort, Nr. 38, Leseprobe).
  • Thomas Flemming, Hagen Koch: Die Berliner Mauer. Geschichte eines politischen Bauwerks. be.bra, Berlin 2001, ISBN 3-930863-88-X.
  • Gerhard Haase-Hindenberg: Der Mann, der die Mauer öffnete. Warum Oberstleutnant Harald Jäger den Befehl verweigerte und damit Weltgeschichte schrieb. Heyne, München 2007, ISBN 978-3-4531-2713-5.
  • Hans-Hermann Hertle: Chronik des Mauerfalls. Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989. 10. Aufl. Links, Berlin 2006, ISBN 3-8615-3113-5.
  • Hans-Hermann Hertle u. a. (Hrsg.): Mauerbau und Mauerfall. Links, Berlin 2002, ISBN 3861532646.
  • Andreas Hoffmann, Matthias Hoffmann: Die Mauer. Touren entlang der ehemaligen Grenze. Nicolai, Berlin 2003, ISBN 3-87584-968-X.
  • Axel Klausmeier, Leo Schmidt: Mauerreste – Mauerspuren. Der umfassende Führer zur Berliner Mauer. Westkreuz-Verlag Berlin/Bonn, Bad Münstereifel 2004, ISBN 3929592509.
  • Jürgen Rühle, Gunter Holzweißig: 13. August 1961. Die Mauer von Berlin. 3. Aufl. Edition Deutschland-Archiv, Köln 1988, ISBN 3-8046-0315-7.
  • Thomas Scholze, Falk Blask: Halt! Grenzgebiet! Leben im Schatten der Mauer. 2. durchges. und erw. Aufl. Basis-Dr., Berlin 1997, ISBN 3-86163-030-3.
  • Michael Dullau: Chronik der deutsch-deutschen Grenze und der Grenztruppen der DDR von 1945 bis 1990, Stiftungsverlag „Deutsche Jugend e.V.“, Schweinfurt 2008, ISBN 978-3-9804678-3-4.
  • Frederick Taylor: Die Mauer. 13. August 1961 bis 9. November 1989. Siedler Verlag, Berlin 2009. ISBN 978-3886808823
  • Edgar Wolfrum: Die Mauer. Geschichte einer Teilung. C.H. Beck Verlag, München 2009. ISBN 978-3406585173
  • Michael Dullau: Trimborns Plan – Geschichte einer Fahnenflucht, Stiftungsverlag Deutsche Jugend e.V., Schweinfurt 2009, ISBN 978-3-9804678-4-1.

Weblinks

Allgemein
Museen
Originalquellen

Einzelnachweise

  1. Berliner Illustrirte Zeitung vom 3. Oktober 1990 (Sonderausgabe), S. 113
  2. siehe Artikel 23 GG a.F.
  3. Hannelore Strehlow: Der gefährliche Weg in die Freiheit (PDF);Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, 2004, Seite 26. ISBN 3-932502-42-6
  4. 4 Tage im November 1989, Gruner & Jahr Verlag 1990, Seite 101. ISBN 3-570-00876-2
  5. Gerhard Stapelfeldt: Kritik der ökonomischen Rationalität, Zweiter Band: Wirtschaft und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, Lit: Münster 1998, S.50
  6. O-Ton Berlin. Kalter Krieg im Äther. CD-Edition zur gleichnamigen Ausstellung im Zentrum für Berlin-Studien, hrsg. von Marianne Weil, Berlin 1997
  7. Matthias Schlegel: Ein mysteriöser SED-Anruf beschleunigte den Mauerfall Erschienen im Tagesspiegel und in der Online-Ausgabe der ZEIT. Veröffentlicht am 17.4.2009, 15:17. Zuletzt abgerufen am 18.4.2009, 11:43
  8. Hans-Hermann Hertle: Chronik des Mauerfalls, S. 141–147, auch: Chronik der Mauer: 9. November 1989.
  9. Hans-Hermann Hertle: Chronik des Mauerfalls, S. 163–166
  10. Gerhard Haase-Hindenberg: Der Mann, der die Mauer öffnete. Wilhelm Heyne Verlag, München 2007, ISBN 978-3-453-62025-4, S. 202–205
  11. Hans-Hermann Hertle: Chronik des Mauerfalls, S. 166–168
  12. Hans-Hermann Hertle, Der Fall der Mauer, 2. Auflage 1999, Opladen/Wiesbaden, Westdeutscher Verlag, ISBN 3-531-32927-8, S. 193
  13. http://dip.bundestag.de/btp/11/11174.pdf Seiten 115–125
  14. Zu den Versteigerungen berichtet Hagen Koch, Mauer-Dokumentensammler, über Abriss und Verwertung der Berliner Mauer; Koch, Hagen: „Where is the Wall?“, in: Berlinische Monatsschrift (Luisenstadt), Band 10, Heft 7 (2001). (ISSN 0944-5560). Im Web: [1]
  15. Tagesspiegel (Berlin) vom 28. Februar 1995: „Ein Mauerstück für den Papst. Bemaltes Bauwerk in den Vatikanischen Gärten aufgestellt.“
  16. Hinweis darauf auch in Paul Hoffmann: „Glorious Gardens of the Vatican“, The New York Times vom 6. Juli 1997: [2]
  17. Berliner Mauer (Stand 31. Juli 1989) Polizeipräsident von Berlin
  18. Bundeszentrale für politische Bildung: Ministerium für Staatssicherheit der DDR, siehe: Statistiken + „Grenzsicherung in Berlin“ 1989
  19. Martin Ahrends: „Tod an der Mauer“ in Die Zeit, Nr. 12, 12. März 2009
  20. Hans-Hermann Hertle: Chronik des Mauerfalls, S. 157ff.
  21. Chronik der Mauer (Opferzahlen)
  22. Dokumentationszentrum Berliner Mauer (Opferzahlen)
  23. Forschungsprojekt „Todesopfer an der Berliner Mauer 1961–1989“ mit Dokumenten der Zwischenbilanz vom August 2006
  24. Bericht der Berliner Zeitung vom 11. August 2006
  25. Berliner Mauerweg bei der Grün Berlin Park und Garten GmbH
  26. Kurze Geschichte der Berliner Mauer
  27. Kunstfabrik am Flutgraben e.V.
  28. http://www.focus.de/politik/deutschland/parteigruendung_aid_86340.html
  29. Kirschblütenfest 2004 bei www.tek100.de
  30. Sakura-Campaign: Standort Teltow-Sigridshorst / Berlin-Lichterfelde
  31. Berichte über Kirschblütenfeste bei der BI Teltow e.V.


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