- Referatsleiter
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Als Referatsleiter (auch RL oder RefL) wird eine Person bezeichnet, die in einer (in der Regel größeren) Organisation die fachliche Zuständigkeit für ein bestimmtes Aufgabengebiet und somit auch die Führung eines dafür eingeführten Referates innehat.
Referate sind in öffentlichen Behörden wie Ämtern, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Ministerien vorzufinden, da sie deren grundlegenden organisatorischen Aufbau definieren.
Zu den Referaten gehören oft weitere Personen, die dem Referatsleiter bei der Wahrnehmung seiner fachlichen Aufgaben unterstellt sind. Entsprechend der im öffentlichen Dienst definierten Hierarchieordnung wären das Referenten / Wissenschaftliche Mitarbeiter, Gruppenleiter, Sachbearbeiter und Mitarbeiter.
Viele Referatsleiter sind gewöhnlicherweise stets einem Abteilungsleiter unterstellt und bilden in diesem Konstrukt mit ihren Referaten eine Fachabteilung. Prinzipiell bestimmt die Größe und der Aufbau der Behörde zumeist die der Referate und Abteilung mit. So ist es auch möglich, dass Abteilungen wiederum durch Unterabteilungen abstrahiert werden und dass dann entsprechend die Referate darunter angegliedert sind.
Ab dem höheren Dienst (Besoldungsgruppe 13 und aufwärts) ist generell Personalverantwortung möglich, so dass die dem Referatsleiter unterstellten Referenten / Wissenschaftlichen Mitarbeiter eine Abstraktionsebene zu den Sacharbeitern und darunter bilden können.
Kategorien:- Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes
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