- Sachbearbeiter
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Ein Sachbearbeiter ist eine in einem nicht-selbständigen Arbeitsverhältnis stehende Person, die einen Beruf im Innen- und/oder Außendienst ausübt und mit einer hauptsächlichen oder ausschließlichen qualifizierten administrativen Tätigkeit befasst ist. Sachbearbeiter ist kein Beruf, sondern eine Funktionsbezeichnung.
Ein Sachbearbeiter bearbeitet einen Vorgang, eine Sache. Führungsaufgaben gehören nicht zu seinen vorrangigen Aufgaben. Sachbearbeiter nehmen eine Sachbearbeitung vor und sind hierfür, je nach Schwierigkeitsgrad, beruflich durch eine Berufsausbildung oder durch ein Hochschulstudium qualifiziert. Sie sind, wie jeder Arbeitnehmer, an Weisungen und Vorschriften gebunden.
Sachbearbeiter sind zumeist mit Einzelaufgaben betraut, die sie im Rahmen ihrer Vollmachten eigenverantwortlich ausüben (z. B. Industriekaufmann/Sachbearbeiter in der Industrie: Angebote für bestimmte Produktgruppen oder bestimmte Verkaufsgebiete ausarbeiten).
In der Öffentlichen Verwaltung sind Sachbearbeiter sowohl im mittleren, im Wesentlichen aber im gehobenen und auch sehr selten im höheren Dienst vertreten. Sie sind dabei primär dem so genannten Referatsleiter oder aber beauftragten Referenten unterstellt und ihre besoldungsmäßige Einstufung unterscheidet sich entsprechend durch Anspruch und Verantwortung der zu bearbeitenden Tätigkeitsfelder.
Beispiele für Sachbearbeiter: Bürokaufmann, Bilanzbuchhalter, Industriekaufmann, Verwaltungsfachangestellter usw.; Tätigkeiten: Kontrolle der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Belegen, Filialbetreuung, Überprüfung eines Versicherungsfalles.
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