- Ausweichregeln zwischen Luftfahrzeugen
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Die Ausweichregeln zwischen Luftfahrzeugen definieren Vorschriften bei der Annäherung zweier Luftfahrzeuge mit Kollisionsgefahr. Diese legen fest, welcher der Beteiligten in welcher Situation Vorrang hat bzw. in welche Richtung er auszuweichen hat. Die Ausweichregeln gelten für den Sichtflug und werden international im ICAO Annex 2 definiert.[1] In Deutschland sind sie in §13 der Luftverkehrsordnung (LuftVO),[2] sowie je nach Luftfahrzeugtyp zusätzlich in Form einer entsprechenden Flugbetriebsordnung definiert.
Inhaltsverzeichnis
Grundregeln
- Einander entgegenkommende Luftfahrzeuge haben stets nach rechts auszuweichen.
- Wie im Straßenverkehr gilt auch in der Luftfahrt eine "Rechts-vor-Links"-Regel: Kreuzen sich in etwa gleicher Höhe die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge, so hat das von links kommende auszuweichen.
- Ausnahme: Das wendigere Luftfahrzeug hat grundsätzlich dem weniger wendigen auszuweichen. Die LuftVO definiert in diesem Zusammenhang die folgende Rangordnung nach Gerätetyp:
- Motorgetriebene Luftfahrzeuge, welche schwerer als Luft sind (am wendigsten)
- Luftschiffe
- Segelflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel
- Ballone (am wenigsten wendig)
- Ausnahme: Das wendigere Luftfahrzeug hat grundsätzlich dem weniger wendigen auszuweichen. Die LuftVO definiert in diesem Zusammenhang die folgende Rangordnung nach Gerätetyp:
- Überholende Luftfahrzeuge haben rechts am Überholten vorbeizufliegen.
Regeln beim Landen
- Landenden Luftfahrzeugen ist auszuweichen.
- Befinden sich mehrere Luftfahrzeuge im Landeanflug, hat das höher fliegende dem tiefer fliegenden auszuweichen. Ausnahme: Ein wendigeres Luftfahrzeug hat dem weniger wendigen auch bei der Landung immer auszuweichen.
Spezielle Regeln für unmotorisierte Luftfahrzeuge
In Deutschland gelten nach §21a, Absatz 4 LuftVO für Fluggelände, die ausschließlich für den Betrieb von Luftsportgeräten vorgesehen sind, zusätzlich die Regeln der Flugbetriebsordnung (FBO) für Luftsportgeräte des für diese Geräteklasse zuständigen Beauftragten, also des Deutschen Hängegleiterverbandes (DHV).[2] Für Segelflugzeuge gelten die vom Deutschen Aero Club (DAeC) in der Segelflugsport-Betriebs-Ordnung formulierten Regeln. Für die USA werden diese Regeln durch die FAA festgeschrieben.
- Kommen sich gleichberechtigte Fluggeräte parallel zu einem Hang entgegen, so ist derjenige ausweichpflichtig, der den Hang zur linken Seite hat. Diese Regel ist besonders beim Soaring relevant.
- Ein im Aufwind langsam steigendes Gerät ist gegenüber einem schneller steigenden Gerät ausweichpflichtig.
- Das erste in einen Aufwind einsteigende Gerät gibt die Drehrichtung für das Thermikkreisen vor. Nachfolgende Piloten müssen in derselben Richtung kreisen.
Siehe auch
Quellen
- Drachenfliegen von Peter Janssen und Klaus Tänzler, ISBN 3-485-01799-X
Einzelnachweise
- ↑ International Civil Aviation Organization: International Standards – Rules of the Air Annex 2 to the Convention on International Civil Aviation 10. Edition, Juli 2005, Abgerufen am 25. September 2010
- ↑ a b Luftverkehrsordnung (Bundesministerium der Justiz)
- ↑ Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel (Deutscher Hängegleiter-Verband)
- ↑ Deutscher Aero Club e. V. – Segelflugkommission: Segelflugsport-Betriebs-Ordnung, Januar 2001 mit Änderungen Stand September 2009
- ↑ U.S. Department of Transportation – Federal Aviation Administration – Flight Standards Service: Glider Flying Handbook (2003), S.10-7 und 10-10 (online verfügbar, PDF, 20,1 MB)
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