Auszahlung

Auszahlung
Aufwand Ertrag Kosten Leistung Erlös Ausgabe Einnahme Auszahlung Einzahlung Gesamtvermögen betriebsnotwendiges Vermögen Geldvermögen Kasse
Abgrenzung der Grundbegriffe des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens hinsichtlich des Gesamtvermögens, des betriebsnotwendigen Vermögens, des Geldvermögens und der Kasse.[1]

Als Auszahlung bezeichnet man im Rechnungswesen einen Abfluss an Zahlungsmitteln. Eine Auszahlung vermindert den Zahlungsmittelbestand, (Bestand in der Kasse, Schecks, Guthaben auf Bankkonten), aber nicht notwendigerweise auch das Geldvermögen, zu dem auch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gehören. Das Gegenteil einer Auszahlung ist eine Einzahlung. Auszahlungen und Einzahlungen werden zum Cash-Flow verrechnet.

Abgrenzung

  • Eine Auszahlung muss keine Ausgabe sein. Die Überweisung einer ausstehenden Lieferantenrechnung vermindert das Bankkonto, nicht aber das Geldvermögen, da gleichzeitig die Verbindlichkeit erlischt.
  • Eine Auszahlung kann gleichzeitig eine Ausgabe sein, muss aber keinen Aufwand darstellen. Die Entnahme von Bargeld durch den Geschäftsinhaber vermindert den Zahlungsmittelbestand und das Geldvermögen, darf aber nicht als Aufwand gebucht werden (Privatentnahme). Im Bereich der Finanzierung wird eine Auszahlung, die sich gewinnmindernd auswirkt, als Erfolgsauszahlung bezeichnet.
  • Eine Auszahlung kann Ausgabe und Aufwand sein, aber nicht zu den Kosten zählen. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind betriebsfremde Aufwendungen und somit keine Kosten.

Siehe auch:

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Auszahlung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Sönke Peters, Rolf Brühl, Johannes N. Stelling: Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, ISBN 3486576852 (Google Books).

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