- Relatives Recht
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Relative Rechte verleihen dem Berechtigten die Befugnis, von einzelnen oder mehreren Personen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen. Anders als absolute Rechte berechtigt und verpflichtet relatives Recht nur die Beteiligten an dem Rechtsgeschäft (z. B. einem Vertrag), mit dem das betreffende Recht begründet wurde (inter partes).
Schuldrechtliche oder „obligatorische“ Rechte heißen auch Forderungen. Teilweise werden auch die Gestaltungsrechte, die keine Forderungen darstellen, wie zum Beispiel das Recht zum Rücktritt vom Vertrag u. ä., zu den relativen Rechten gezählt.
Siehe auch
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